Testboegen alle Fragen Flashcards

1
Q

PKW mit 1,62 Pm BAK führen

A

absolut FU da über 1,1 Pm = 316 I StGB

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2
Q

Fahrrad mit 1,29 AAK führen

A

kein Verstoß gem. 316 I StGB da Grenze bei 1,6 Pm liegt und keine AE

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3
Q

Kraftrad mit 0,28 Pm

A

kein Verstoß (nicht mal OWi nach 24a StVG)

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4
Q

Mofa tretend mit unter 1,34 Pm BAK führen

A

kein Kfz , somit Radfahrer und absolut FU bei 1,6Pm oder AE bei 0,3 Pm

kein Verstoß nach 316 I StVG

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5
Q

PKW unter Einfluss von Amphetamin führen

A

Verstoß gegen 24a StVG

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6
Q

PKW unter Einfluss von Kokain und Schlangenlinien führen

A

berauschende Mittel + AE, somit Verstoß nach 315c Abs. 1 Pkt. 1a StGB

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7
Q

Unterschied absolute und relative FU (Drogen und Medikamente)

A

absolute FU = Beweisgrenze des Gesetzgebers überschritten
(Kfz = 1,1 Pm BAK
Radfahrer = 1,6 Pm BAK)

relative FU = Beweisgrenze wird unterschritten aber Beweiszeichen durch AE lassen auf die Unfähigkeit zum sicheren Führen des Fahrzeugs schließen

Drogen und Medikamente = derzeit kein absoluter Grenzwert, relativer Grenzwert durch Nachweis von Art und Menge + drogenbedingte Auffälligkeiten (Einzelfallprüfung)

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8
Q

Unterschied zwischen 316 und 315c StGB

A

316 = abstraktes Gefährdungsdelikt (kein Erfolgseintritt notwendig)

315c = konkretes Gefährdungsdelikt
(kausale Eintritt eines Erfolges durch konkrete Gefahr für andere Menschen oder Sachen von bedeutsamen Wert notwendig)

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9
Q

Zusammentreffen von Owi und ST nach 19 und 20 OWiG

Tateinheit und Tatmehrheit

A

Es greift 42 OWiG und die StA übernimmt bis zum Erlaß eines Bußgeldes

Tateinheit = 52 StGB - die höhere Strafandrohung greift

Tatmehrheit = 53 StGB - Gesamtstrafe

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10
Q

Führen von Skateboard und dabei mit Fußgänger zusammenstoßen und verletzen = Verstoß nach 315c ?

A

Nein = da Skateboard gem 24 Abs. 1 StVO (ähnliche) kein Fahrzeug ist und der Adressat als Fußgänger einzustufen ist

(fahrlässige KV in Tateinheit mit 1 Abs. 2 StVO)

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11
Q

Beim Führen eines Wohnmobils Sekundenschlaf nach 18h Fahrt ohne Pause = Verstoß nach 315c ?

A
Ja = vorübergehender geistiger/körperlicher Mangel in Form von Übermüdung liegt vor 
(Indiz = Sekundenschlaf) 

FU aufgrund von Übermüdung, welche ursächlich for einen Zusammenstoß ist

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12
Q

fahrende Kfz von einer Brücke mit Steinen bewerfen - dadurch Abkommen von der Fahrbahn, überschlagen und Körperschaden = Verstoß?

A

Prüfung 315b Abs. 1 StGB

= Ja!

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13
Q

Einsatzfahrt -
zur Dienstelle wegen FA und überholen trotz Überholverbot Z276 + innerorts 80km/h

Verstoß?

A

35 StVO (Sonderrechte) befreit Polizei von den Bestimmungen der StVO =

a. zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben = jede Vornahme von Diensthandlungen, die der Erfüllung ihrer Aufgaben dienen (Eingriffsmaßnahmen nach dem PolG)

b. dringend geboten =
die StVO hindert zeitlich die Erfüllung der hoheitlichen Aufgaben
(genauen Zweck bezeichnen, einfach Zeitgewinn um schneller FA zu machen ist kein Zweck)

Somit kein Anspruch an Sonderrechten möglich!

Verstoß=
a. 3 Abs. 3 StVO = innerorts 30km/h zu viel

b. 5 Abs. 3 = Z276 aus 41 StVO - Anlage

OWi = 3 Abs. 3, 5 Abs. 3 iVm. 49 StVO iVm. 24 StVG

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14
Q

aus der Garageneinfahrt mit seinem PKW herausfahren und mit einem Fußgänger zusammenstoßen

OWi- Verstoß?

A

Verstoß gegen 10 StVO (Einfahren und Ausfahren)

(TE mit 1 Abs. 2)

(StVO subsidiär zu 229 StGB)

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15
Q

mit einem Fußgänger auf einem Fußgängerüberweg zusammenstoßen

OWi- Verstoß?

A

Verstoß gegen 26 StVO (Fußgängerüberweg)

(TE mit 1 Abs. 2)

(StVO subsidiär zu 229 StGB)

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16
Q

Vorrang von Fußgängern an einer LZA missachten und zusammenstoßen

OWi- Verstoß?

A

Verstoß gegen 37 StVO (Wechsellichtzeichen, Dauerlichtzeichen, Grünpfeil)

(TE mit 1 Abs. 2)

(StVO subsidiär zu 229 StGB)

17
Q

bedingt ein Vorfahrtsfall faktischen Querverkehr

A

Nein!

Ein Vorfahrtsfall bedingt rechtlichen Querverkehr (deutlich durch abnickende Vorfahrtsstraße)

18
Q

wartepflichtig iSd. Abbiegens ist ein Fahrzeugführer nur gegenüber Benutzern der selben Fahrbahn

A

Nein!

auch beim Abbiegen wird Begegnungsverkehr auf rechtlich derselben Straße gefordert

19
Q

Unterliegt der Vorfahrtsberechtigte gem. 8 StVO dem Verzichtgebot aus 11 Abs. 3 StVO

A

Ja!
11 Abs. 3 verlangt den Vorrangsverzicht bei untypischen, verwickelten Verkehrslagen. Die Verkehrssicherheit gibt hierbei stets die Regelanwendung vor.

20
Q

Begegnungsverkehr iSd. Abbiegens ist nur auf faktisch der selben Straße möglich

A

Ja!

21
Q

VZ229 (Taxistand) - halten um nach dem Weg zu fragen?

A

Nein!

absolutes Halteverbot 12 StVO

22
Q

Anhalteweg - 50km/h (trockene Fahrbahn)

A

40m

Reaktion = 50/3 = 15m 
Bremsen = 50/10 * 50/10 = 25m
23
Q

Definitionen =

a. Abbiegen
b. Wenden
c. Rückwärtsfahren
d. Überholen
e. unklare Verkehrslage
f. Vorrang

A

a. jede Fahrtrichtungsänderung, die aus dem gleichgerichteten Verkehr herausführt,
d. h. die Fahrbahn seitlich verlassen oder im Bogen die Gegenrichtung oder die andere Straßenseite ansteuern

b. ist das Umdrehen des Fahrzeuges in die Gegenrichtung auf derselben Fahrbahn
c. ist gewolltes Fahren in Heckrichtung, nicht Vorwärtsfahren in falscher Richtung
d. ist der tatsächliche, absichtslose Vorgang des Vorbeifahrens auf dem selben Straßenteil an einem anderen Verlehrsteilnehmer, der sich in derselben Richtung bewegt oder verkehrsberuhigt wartet, soeben anfährt oder anhalten will, aber noch deutlich fährt
e. besteht, wenn der Kraftfahrer die Entwicklung des Verkehrs vor ihm nicht sicher beurteilen kann
f. ist ein Verkehrskonflikt zwischen 2 Verkehrsteilnehmern, die anhörend gleichzeitig eine Straßenstelle erreichen, so dass geklärt werden muss, wert zuerst weiter darf (zeitlich und räumlich)

24
Q

PKW Fahrer überholt LKW und andere VK Teilnehmer muss seine Geschwindigkeit deutlich verringern.

Verstoß?

A

a. Verstoß gegen 5 StVO - Überholen
b. Defi. Überholen
c. entgegenkommende PKW Fahrer wird behindert
d. Defi. Behinderung
e. PKW Fahrer muss Geschwindigkeit deutlich verringern und kann seine Fahrt nicht wie gewollt fortsetzen - somit Behinderung
f. OWi = gem. 5 Abs. 2, 49 StVO, 24 StVG

25
Q

PkW Fahrer parkt innerhalb einer Ortschaft am rechten Fahrbahnrand, andere PKW Fahrer will diesen passieren, dabei kommt ein LKW entgegen, welcher nur durch eine Vollbremsung einen VU verhindert

Verstoß?

A

a. Wer an einem haltenden Fahrzeug vorbei fahren will, muss entgegenkommende Fahrzeuge durchfahren lassen.
b. durch den parkenden Pkw wird die Fahrbahn einseitig und kurzfristig verengt. Somit greift 6 StVO (an haltenden Fahrzeugen vorbei fahren)
c. 5 StVO entfällt - Fahrunterbrechung ist zum Parken gewollt und nicht durch Verkehrslage bedingt war.
d. LKW Fahrer muss auf seinem freien Fahrstreifen durchgelassen werden - Verstoß da dieser eine Vollbremsung hinlegt
e. LKW- Fahrer wird gefährdet
f. Gefährdung Defi.
g. PKW Fahrer fordert sich als Wartepflichtiger seine Vorfahrt. Erhörte seine Geschwindigkeit anpassen müssen und dadurch symbolisieren, dass er warten wird

LKW Fahrer kann nur durch seine schnelle Reaktion einen verkehrswidrigen Erfolg abwehren - somit stand ein Unfall unmittelbar bevor

h. OWi = gem. 6 , 1 Abs. 2, 49 StVO, 24 StVG

26
Q

Unterschied zwischen Begehungs- und Unterlassungsdelikt (Bsp.)

A

a. Begehungsdelikt = Täter erfüllt den TB durch aktives Tun (KV oder DS)
b. Unterlassungsdelikt = Gegenstück dazu (unterlassene Hilfeleistung oder Nichtanzeigen geplanter ST)

27
Q

Owi‘s (49StVO iVm 24 StVG gegeben)

a. Weisungen (Arm heben) bei Schulwegsicherung eines PB nicht befolgen
b. Anhaltezeichen eines FustKW missachten (Fahrfehler - somit Fahrtüchtigkeit überprüfen)
c. bei Rot Haltelinie überqueren, aber noch vor der Kreuzung zum stehen kommen
d. LKW beim Rangieren auf einem Baustellengelände mit anderem Baustellenfahrzeug zusammen
e. anhalten bei grüner LZA, um sich nach dem Weg zu erkundigen (Abstand)
f. bei Rot über LZA fahren (unter 1sek.)

A

a. 36 Abs. 1, 2 und 4 StVO - 20,00€ (128 Bkat)
b. 36 Abs. 5 StVO - 70,00€ + 1 Pkt. (129 Bkat)
c. 41 Abs. 1 StVO und Anlage 2 VZ 294 (Haltelinie) - 10€ / 70€ + 1 Punkt (bei Gefährdung anderer)
d. 1 Abs. 2 StVO (Sorgfaltspflicht durch Einweiser, langsam und Bremsenergie fahren außer acht lassen und Anderen geschädigt) - 35€ (1.4 Bkat)
e. könnte 4 Abs. 1 StVO (ohne Grund stark bremsen) - 20€ nur Gefährdung (13.1 Bkat)
f. 37 StVO - 90€ / 200€ + 1M (konkrete Gefährdung) (132 Bkat)