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PKW mit 1,62 Pm BAK führen
absolut FU da über 1,1 Pm = 316 I StGB
Fahrrad mit 1,29 AAK führen
kein Verstoß gem. 316 I StGB da Grenze bei 1,6 Pm liegt und keine AE
Kraftrad mit 0,28 Pm
kein Verstoß (nicht mal OWi nach 24a StVG)
Mofa tretend mit unter 1,34 Pm BAK führen
kein Kfz , somit Radfahrer und absolut FU bei 1,6Pm oder AE bei 0,3 Pm
kein Verstoß nach 316 I StVG
PKW unter Einfluss von Amphetamin führen
Verstoß gegen 24a StVG
PKW unter Einfluss von Kokain und Schlangenlinien führen
berauschende Mittel + AE, somit Verstoß nach 315c Abs. 1 Pkt. 1a StGB
Unterschied absolute und relative FU (Drogen und Medikamente)
absolute FU = Beweisgrenze des Gesetzgebers überschritten
(Kfz = 1,1 Pm BAK
Radfahrer = 1,6 Pm BAK)
relative FU = Beweisgrenze wird unterschritten aber Beweiszeichen durch AE lassen auf die Unfähigkeit zum sicheren Führen des Fahrzeugs schließen
Drogen und Medikamente = derzeit kein absoluter Grenzwert, relativer Grenzwert durch Nachweis von Art und Menge + drogenbedingte Auffälligkeiten (Einzelfallprüfung)
Unterschied zwischen 316 und 315c StGB
316 = abstraktes Gefährdungsdelikt (kein Erfolgseintritt notwendig)
315c = konkretes Gefährdungsdelikt
(kausale Eintritt eines Erfolges durch konkrete Gefahr für andere Menschen oder Sachen von bedeutsamen Wert notwendig)
Zusammentreffen von Owi und ST nach 19 und 20 OWiG
Tateinheit und Tatmehrheit
Es greift 42 OWiG und die StA übernimmt bis zum Erlaß eines Bußgeldes
Tateinheit = 52 StGB - die höhere Strafandrohung greift
Tatmehrheit = 53 StGB - Gesamtstrafe
Führen von Skateboard und dabei mit Fußgänger zusammenstoßen und verletzen = Verstoß nach 315c ?
Nein = da Skateboard gem 24 Abs. 1 StVO (ähnliche) kein Fahrzeug ist und der Adressat als Fußgänger einzustufen ist
(fahrlässige KV in Tateinheit mit 1 Abs. 2 StVO)
Beim Führen eines Wohnmobils Sekundenschlaf nach 18h Fahrt ohne Pause = Verstoß nach 315c ?
Ja = vorübergehender geistiger/körperlicher Mangel in Form von Übermüdung liegt vor (Indiz = Sekundenschlaf)
FU aufgrund von Übermüdung, welche ursächlich for einen Zusammenstoß ist
fahrende Kfz von einer Brücke mit Steinen bewerfen - dadurch Abkommen von der Fahrbahn, überschlagen und Körperschaden = Verstoß?
Prüfung 315b Abs. 1 StGB
= Ja!
Einsatzfahrt -
zur Dienstelle wegen FA und überholen trotz Überholverbot Z276 + innerorts 80km/h
Verstoß?
35 StVO (Sonderrechte) befreit Polizei von den Bestimmungen der StVO =
a. zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben = jede Vornahme von Diensthandlungen, die der Erfüllung ihrer Aufgaben dienen (Eingriffsmaßnahmen nach dem PolG)
b. dringend geboten =
die StVO hindert zeitlich die Erfüllung der hoheitlichen Aufgaben
(genauen Zweck bezeichnen, einfach Zeitgewinn um schneller FA zu machen ist kein Zweck)
Somit kein Anspruch an Sonderrechten möglich!
Verstoß=
a. 3 Abs. 3 StVO = innerorts 30km/h zu viel
b. 5 Abs. 3 = Z276 aus 41 StVO - Anlage
OWi = 3 Abs. 3, 5 Abs. 3 iVm. 49 StVO iVm. 24 StVG
aus der Garageneinfahrt mit seinem PKW herausfahren und mit einem Fußgänger zusammenstoßen
OWi- Verstoß?
Verstoß gegen 10 StVO (Einfahren und Ausfahren)
(TE mit 1 Abs. 2)
(StVO subsidiär zu 229 StGB)
mit einem Fußgänger auf einem Fußgängerüberweg zusammenstoßen
OWi- Verstoß?
Verstoß gegen 26 StVO (Fußgängerüberweg)
(TE mit 1 Abs. 2)
(StVO subsidiär zu 229 StGB)