Testboegen alle Fragen Flashcards
PKW mit 1,62 Pm BAK führen
absolut FU da über 1,1 Pm = 316 I StGB
Fahrrad mit 1,29 AAK führen
kein Verstoß gem. 316 I StGB da Grenze bei 1,6 Pm liegt und keine AE
Kraftrad mit 0,28 Pm
kein Verstoß (nicht mal OWi nach 24a StVG)
Mofa tretend mit unter 1,34 Pm BAK führen
kein Kfz , somit Radfahrer und absolut FU bei 1,6Pm oder AE bei 0,3 Pm
kein Verstoß nach 316 I StVG
PKW unter Einfluss von Amphetamin führen
Verstoß gegen 24a StVG
PKW unter Einfluss von Kokain und Schlangenlinien führen
berauschende Mittel + AE, somit Verstoß nach 315c Abs. 1 Pkt. 1a StGB
Unterschied absolute und relative FU (Drogen und Medikamente)
absolute FU = Beweisgrenze des Gesetzgebers überschritten
(Kfz = 1,1 Pm BAK
Radfahrer = 1,6 Pm BAK)
relative FU = Beweisgrenze wird unterschritten aber Beweiszeichen durch AE lassen auf die Unfähigkeit zum sicheren Führen des Fahrzeugs schließen
Drogen und Medikamente = derzeit kein absoluter Grenzwert, relativer Grenzwert durch Nachweis von Art und Menge + drogenbedingte Auffälligkeiten (Einzelfallprüfung)
Unterschied zwischen 316 und 315c StGB
316 = abstraktes Gefährdungsdelikt (kein Erfolgseintritt notwendig)
315c = konkretes Gefährdungsdelikt
(kausale Eintritt eines Erfolges durch konkrete Gefahr für andere Menschen oder Sachen von bedeutsamen Wert notwendig)
Zusammentreffen von Owi und ST nach 19 und 20 OWiG
Tateinheit und Tatmehrheit
Es greift 42 OWiG und die StA übernimmt bis zum Erlaß eines Bußgeldes
Tateinheit = 52 StGB - die höhere Strafandrohung greift
Tatmehrheit = 53 StGB - Gesamtstrafe
Führen von Skateboard und dabei mit Fußgänger zusammenstoßen und verletzen = Verstoß nach 315c ?
Nein = da Skateboard gem 24 Abs. 1 StVO (ähnliche) kein Fahrzeug ist und der Adressat als Fußgänger einzustufen ist
(fahrlässige KV in Tateinheit mit 1 Abs. 2 StVO)
Beim Führen eines Wohnmobils Sekundenschlaf nach 18h Fahrt ohne Pause = Verstoß nach 315c ?
Ja = vorübergehender geistiger/körperlicher Mangel in Form von Übermüdung liegt vor (Indiz = Sekundenschlaf)
FU aufgrund von Übermüdung, welche ursächlich for einen Zusammenstoß ist
fahrende Kfz von einer Brücke mit Steinen bewerfen - dadurch Abkommen von der Fahrbahn, überschlagen und Körperschaden = Verstoß?
Prüfung 315b Abs. 1 StGB
= Ja!
Einsatzfahrt -
zur Dienstelle wegen FA und überholen trotz Überholverbot Z276 + innerorts 80km/h
Verstoß?
35 StVO (Sonderrechte) befreit Polizei von den Bestimmungen der StVO =
a. zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben = jede Vornahme von Diensthandlungen, die der Erfüllung ihrer Aufgaben dienen (Eingriffsmaßnahmen nach dem PolG)
b. dringend geboten =
die StVO hindert zeitlich die Erfüllung der hoheitlichen Aufgaben
(genauen Zweck bezeichnen, einfach Zeitgewinn um schneller FA zu machen ist kein Zweck)
Somit kein Anspruch an Sonderrechten möglich!
Verstoß=
a. 3 Abs. 3 StVO = innerorts 30km/h zu viel
b. 5 Abs. 3 = Z276 aus 41 StVO - Anlage
OWi = 3 Abs. 3, 5 Abs. 3 iVm. 49 StVO iVm. 24 StVG
aus der Garageneinfahrt mit seinem PKW herausfahren und mit einem Fußgänger zusammenstoßen
OWi- Verstoß?
Verstoß gegen 10 StVO (Einfahren und Ausfahren)
(TE mit 1 Abs. 2)
(StVO subsidiär zu 229 StGB)
mit einem Fußgänger auf einem Fußgängerüberweg zusammenstoßen
OWi- Verstoß?
Verstoß gegen 26 StVO (Fußgängerüberweg)
(TE mit 1 Abs. 2)
(StVO subsidiär zu 229 StGB)
Vorrang von Fußgängern an einer LZA missachten und zusammenstoßen
OWi- Verstoß?
Verstoß gegen 37 StVO (Wechsellichtzeichen, Dauerlichtzeichen, Grünpfeil)
(TE mit 1 Abs. 2)
(StVO subsidiär zu 229 StGB)
bedingt ein Vorfahrtsfall faktischen Querverkehr
Nein!
Ein Vorfahrtsfall bedingt rechtlichen Querverkehr (deutlich durch abnickende Vorfahrtsstraße)
wartepflichtig iSd. Abbiegens ist ein Fahrzeugführer nur gegenüber Benutzern der selben Fahrbahn
Nein!
auch beim Abbiegen wird Begegnungsverkehr auf rechtlich derselben Straße gefordert
Unterliegt der Vorfahrtsberechtigte gem. 8 StVO dem Verzichtgebot aus 11 Abs. 3 StVO
Ja!
11 Abs. 3 verlangt den Vorrangsverzicht bei untypischen, verwickelten Verkehrslagen. Die Verkehrssicherheit gibt hierbei stets die Regelanwendung vor.
Begegnungsverkehr iSd. Abbiegens ist nur auf faktisch der selben Straße möglich
Ja!
VZ229 (Taxistand) - halten um nach dem Weg zu fragen?
Nein!
absolutes Halteverbot 12 StVO
Anhalteweg - 50km/h (trockene Fahrbahn)
40m
Reaktion = 50/3 = 15m Bremsen = 50/10 * 50/10 = 25m
Definitionen =
a. Abbiegen
b. Wenden
c. Rückwärtsfahren
d. Überholen
e. unklare Verkehrslage
f. Vorrang
a. jede Fahrtrichtungsänderung, die aus dem gleichgerichteten Verkehr herausführt,
d. h. die Fahrbahn seitlich verlassen oder im Bogen die Gegenrichtung oder die andere Straßenseite ansteuern
b. ist das Umdrehen des Fahrzeuges in die Gegenrichtung auf derselben Fahrbahn
c. ist gewolltes Fahren in Heckrichtung, nicht Vorwärtsfahren in falscher Richtung
d. ist der tatsächliche, absichtslose Vorgang des Vorbeifahrens auf dem selben Straßenteil an einem anderen Verlehrsteilnehmer, der sich in derselben Richtung bewegt oder verkehrsberuhigt wartet, soeben anfährt oder anhalten will, aber noch deutlich fährt
e. besteht, wenn der Kraftfahrer die Entwicklung des Verkehrs vor ihm nicht sicher beurteilen kann
f. ist ein Verkehrskonflikt zwischen 2 Verkehrsteilnehmern, die anhörend gleichzeitig eine Straßenstelle erreichen, so dass geklärt werden muss, wert zuerst weiter darf (zeitlich und räumlich)
PKW Fahrer überholt LKW und andere VK Teilnehmer muss seine Geschwindigkeit deutlich verringern.
Verstoß?
a. Verstoß gegen 5 StVO - Überholen
b. Defi. Überholen
c. entgegenkommende PKW Fahrer wird behindert
d. Defi. Behinderung
e. PKW Fahrer muss Geschwindigkeit deutlich verringern und kann seine Fahrt nicht wie gewollt fortsetzen - somit Behinderung
f. OWi = gem. 5 Abs. 2, 49 StVO, 24 StVG