§142 StGB - unerlaubtes Entfernen vom Unfallort Flashcards

1
Q

§142 Abs. 1 Nr. 1 StGB

objektiver TB - TBM (5)

A

a. ÖVR
b. Verkehrsunfall (3 Unterpunkte)
c. Unfallbeteiligter
d. Unfallort und Sich-Entfernen
e. fremdes Feststellungsinteresse (ungeschriebenes TBM)

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2
Q
  • Verkehrsunfall (3UP)
  • Abstand / SA / GA
  • Abbiegen
A
  • ist jedes plötzliche, zumindest für einen Beteiligten ungewollte Ereignis, welches mit dem öffentlichen Straßenverkehr und seinen typischen Gefahren ursächlich zusammenhängt und bei dem nicht unerheblicher Personen- und/oder nicht belangloser Sachschaden entstanden ist

a. plötzlich ungewollte Ereignis =
- keine Anzeichen für einen Unfall gegeben
- Wegfall bei vorsätzlich herbeigeführten Unfällen

b. typische Gefahren des Straßenverkehrs (7) =
- Alkohol, Drogen, Abstand, Abbiegen, Geschwindigkeit, Vorfahrt, Überholen
- VU muss grundsätzlich die Folge einer typischen Gefahr des Straßenverkehrs sein und sich aus dem Verkehrsgeschehen heraus entwickeln

  • Abstand:
    ist die Entfernung zwischen einem vorausfahrenden und einem nachfahrenden Fahrzeug
  • Sicherheitsabstand:
    ist die idR in 1,5 Sekunden durchfahrene Strecke
  • Gefährdungsabstand:
    liegt vor, wenn nicht nur ganz vorübergehend der Abstand geringer ist, als die in 0,8 Sekunden durchfahrene Strecke
  • Abbiegen:
    ist jede Fahrtrichtungsänderung, die aus dem gleichgerichteten Verkehr herausführt, d.h. die Fahrbahn seitlich verlassen oder im Bogen die andere Straßenseite ansteuern

c. nicht unerheblicher Personen- und/oder nicht belangloser Sachschaden =
- ab KV (nicht Schramme oder vorübergehende leichte Schmerzen)
- über 25€

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3
Q
  • Unfallbeteiligter nach 142 Abs.5 StGB (2)
A

jeder, dessen Verhalten nach den Umständen zur Verursachung des Unfalls beigetragen haben kann

(Sorgfaltspflicht der gegenseitigen Vorsicht und Rücksichtnahme Außerachtlassen)

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4
Q
  • Unfallort
  • Sich-Entfernen (4)

(Wegfall)

A
  • die Stelle an der sich das schädigende Ereignis zugetragen hat, sowie der unmittelbare Umkreis, wo die beteiligten Fahrzeuge zum Stehen gekommen sind oder hätten gefahrlos angehalten werden können
  • die räumliche Trennung des UB vom Unfallort, sodass dieser nicht mehr uneingeschränkt für Feststellungen zur Verfügung steht
  • willentlich Entfernen,
  • Richtwert = 200m,
  • Indiz = starke Reifenspuren
  • Wegfall = bei nicht willentlichem Entfernen =
  • Abtransport ins Krankenhaus,
  • Schockmoment,
  • anhalten auf dem nächsten Parkplatz zur Klärung
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5
Q
  • fremdes Feststellungsinteresse (3)
A

a. liegt fremdes Feststellungsinteresse vor =
- Fremdschaden,
- Schadensersatzanspruch
- Wegfall = kein Feststellungsinteresse seitens des UB oder zu geringer Schadensanspruch (25€)

b. Feststellungsberechtigter vor Ort =
- UB, GE, Zeuge, Polizei

c. Feststellungsberechtigte auch feststellungsbereit =
- bei Bewusstsein,
- kann es geistig erfassen,
- willens Feststellungen zu treffen

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6
Q

§142 Abs. 1 Nr. 2 StGB - Wartezeit

objektiver TB - TBM (6)

A

a. ÖVR
b. Verkehrsunfall (3 Unterpunkte)
c. Unfallbeteiligter
d. Unfallort
e. keine feststellungsbereite Person vor Ort

f. angemessene Wartezeit nach den Umsänden wird nicht einhalten und sich entfernt =
- Tageszeit,
- Witterung,
- Schwere des Unfalls,
- Unfallörtlichkeit
(belebte Innenstadt kürzer,
einsame Landstraße länger)
- Faustformel =
geringer Sachschaden 20-30min mittlerer Sachschaden bis 60min
schwerer Sachschaden oder Personenschaden mindestens 60min

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7
Q

§142 Abs. 2 Nr. 1 StGB - Nachholpflicht

objektiver TB - TBM (7)

A

a. ÖVR
b. Verkehrsunfall (3 Unterpunkte)
c. Unfallbeteiligter
d. Unfallort
e. keine feststellungsbereite Person vor Ort

f. eingehaltener Wartezeit oder berechtigt und Sich-Entfernen =
- Unfallschock
- Pflichtenkollision
- Erste Hilfe

g. ohne unverzüglich Feststellungen nachzuholen =
- kein schuldhaftes Verzögern

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8
Q

§142 Abs. 3 StGB - Vereitelungsverbot

Objektiver TB - TBM (8)

A

a. ÖVR
b. Verkehrsunfall (3 Unterpunkte)
c. Unfallbeteiligter
d. Unfallort
e. keine feststellungsbereite Person vor Ort

f. eingehaltene Wartezeit oder berechtigt und Sich-Entfernen=
- Unfallschock
- Pflichtenkollision
- Erste Hilfe

g. Täter kommt der Nachholpflicht zu Feststellungen nach

h. absichtliche Vereitelung der Feststellungen von Spuren und Beweismittel =
- Unfallschäden
- Zeugenbeeinflussung
- andere Person als Fahrer benennen
- ausnüchtern

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9
Q

34 StVO

A

Pflichten eines UB nach einem Verkehrsunfall

zu prüfen wenn §142 StGB ausscheidet

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