§315c Abs.1 Nr.1 / Abs. 3 StGB - Gefährdung des Straßenverkehrs Flashcards
§315c Abs. 1 Pkt. 1a StGB
objektiver Tatbestand
TBM (8)
a. ÖVR
b. Fahrzeug
c. Führen
d. Fahrunsicherheit absolut/relativ
e. Genuss
f. Kausalität Genuss/Fahrunsicherheit
g. konkrete Gefahr für Leib und Leben eines anderen Menschen oder für fremde Sachen von bedeutendem Wert
h. doppelte Kausalität Fahrunsicherheit/Gefährdung
- konkrete Gefahr
- für Leib und Leben eines anderen Menschen oder
- für fremde Sachen von bedeutendem Wert
- die Sicherheit einer bestimmten Person oder Sache wird so stark beeinträchtigt, dass es nur vom rettenden Zufall abhängt, ob das Rechtsgut verletzt wird oder nicht
(Beinahe-Unfall) - nicht nur unerhebliche KV oder Tod eines Menschen
- Sachen = sind alle körperlichen Gegenstände gem. §90 BGB
- Fremd = ist eine Sache wenn sie im alleineigentum des Täter steht und nicht herrenlos ist
- bedeutend = laut BGH Wertgrenze ab 750€
Kausalität :
Fahrunsicherheit - Gefährdung (2)
Kausalität liegt vor, wenn die Handlung des Täters nicht hinweggedacht werden kann, ohne dass der Erfolg in seiner konkreten Form entfiele
Ursachensetzung = der Fahrzeugführer löste infolge seiner Fahrunsicherheit (Fahrfehler) eine konkrete Gefahr aus
(bei Ablehnung = §316 StGB)
§315 Abs. 1 Pkt. 1a StGB
subjektiver Tatbestand (3)
3 Formen (V/V, V/F, F/F)
- Vorsatz gem. Abs. 1 Nr. 1 = Fahrunsicherheit + konkrete Gefährdung = eindeutige Wille zur Gefährdung muss bestehen
- Fahrlässigkeit gem. Abs. 3 Nr. 1 =
konkrete Gefährdung - Fahrlässigkeit gem. Abs. 3 Nr. 2 =
Fahrunsicherheit und der konkreten Gefährdung
§315 Abs. 1 Pkt. 1b StGB
objektiver Tatbestand
TBM (8)
wie bei Pkt. 1a
Unterschied =
- Fahrunsicherheit aufgrund eines vorübergehenden oder dauerhaften körperlichen oder geistigen Mangels
- Kausalität zwischen körperlichen oder geistigen Mangel - Fahrunsicherheit
- Mangel dauerhaft / vorübergeht (4)
- ein sich sicher durch den Straßenverkehr bewegen ist nicht mehr möglich ist
- dauerhaft = Prothese, starke Sehhilfe (könnte, Fahrerlaubnisbehörde entscheidet)
- vorübergehend = starke Übermüdung, hohes Fieber, Gips aufgrund von Brüchen
- nach 2 FEV muss Vorsorge getroffen werden