Abschleppen und Schleppen Flashcards
Abschleppen -Zweck, Fahrer des gezogenen Kfz
Nothilfemaßnahme, Fahrer des gezogenen Kfz benötigt keine Fahrerlaubnis, muss aber zum sicheren
Fahren in der Lage sein
Abschleppen - Defi
liegengebliebene Fahrzeugen infolge technischer Defekte, die nicht vor Ort behoben werden können (Panne), um das Fahrzeug zügig aus dem Verkehrsbereich zu bringen (Fahrzeug von einem Privatgelände zur Instandsetzung in die nächstgelegene Werkstatt bringen oder Abschleppen zu einem Park-, Schrott- oder Abstellplatz)
kein Abschleppen mehr
Krafträder
Längere Fahrten ab 50km übersteigen den Nothilfegedanken, somit genehmigungspflichtig
Krafträder dürfen nicht abgeschleppt werden, diese sind zu verladen
Schleppen - Bedeutung
ist die Verwendung des Kfz als Anhänger bei Überschreitung der zulässigen Grenzen des Abschleppens gem. §33 StVZO (nur in seltenen Fälle mit einer Genehmigung gem. §70 StVZO gestattet)
Schleppen - fahrerlaubnisrechtlich
beide Fahrzeuge sind ein Zug und somit FE der Klasse E