Strafrechtliche Sanktionen Teil 1 Flashcards
Zweck von Normen
→ Verhaltensgleichmäßigkeiten: Verhalten der anderen kann eingeschätzt werden
→ Vorhersehbarkeit, Berechenbarkeit von Verhalten
Vereinigungslehre
sämtliche Strafzwecke sind in ausgewogenes Verhältnis zueinander zu bringen
Opferschutz als Strafzweck?
- kann dazu führen, dass härtere Strafe als spezialpräventiv angezeigt ist, verhängt wird → negative Folgen
- Eskalationsgefahr, Rachespirale
→ zurückhaltend zu berücksichtigen
Normwirkungsfaktoren
Norm hat immer gleiche Verbindlichkeit, aber nicht gleiche Wirksamkeit
→ Entdeckungswahrscheinlichkeit wichtiger als Höhe der Strafandrohung
subj. wahrgenommenes Kontrollrisiko
Funktioniert Strafrecht in sozialpräventiver Hinsicht?
- Sicherungswirkung (+) aber Befristung, fehlende Besserung
- Individualabschreckung (-)
→ nur bei tendenziell konformeren Tätern, bei abweichenden Tätern konterkariert durch Erfahrung des häufigen Nichterwischtwerdens
Grunderkenntnisse der Sanktionswirkungsforschung
jedenfalls keine schlechtere, eher bessere Legalbewährung bei:
- kürzeren statt längeren Sanktionen
- ambulanten statt stationären Sanktionen
- sozialtherapeutischer Behandlung statt keiner Behandlung
→ im Zweifel weniger!