Strafrechtliche Sanktionen Teil 1 Flashcards

1
Q

Zweck von Normen

A

→ Verhaltensgleichmäßigkeiten: Verhalten der anderen kann eingeschätzt werden
→ Vorhersehbarkeit, Berechenbarkeit von Verhalten

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2
Q

Vereinigungslehre

A

sämtliche Strafzwecke sind in ausgewogenes Verhältnis zueinander zu bringen

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3
Q

Opferschutz als Strafzweck?

A
  • kann dazu führen, dass härtere Strafe als spezialpräventiv angezeigt ist, verhängt wird → negative Folgen
  • Eskalationsgefahr, Rachespirale
    → zurückhaltend zu berücksichtigen
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4
Q

Normwirkungsfaktoren

A

Norm hat immer gleiche Verbindlichkeit, aber nicht gleiche Wirksamkeit
→ Entdeckungswahrscheinlichkeit wichtiger als Höhe der Strafandrohung
subj. wahrgenommenes Kontrollrisiko

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5
Q

Funktioniert Strafrecht in sozialpräventiver Hinsicht?

A
  • Sicherungswirkung (+) aber Befristung, fehlende Besserung
  • Individualabschreckung (-)
    → nur bei tendenziell konformeren Tätern, bei abweichenden Tätern konterkariert durch Erfahrung des häufigen Nichterwischtwerdens
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6
Q

Grunderkenntnisse der Sanktionswirkungsforschung

A

jedenfalls keine schlechtere, eher bessere Legalbewährung bei:
- kürzeren statt längeren Sanktionen
- ambulanten statt stationären Sanktionen
- sozialtherapeutischer Behandlung statt keiner Behandlung
→ im Zweifel weniger!

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