Kriminologie Begriffe Flashcards
Kriminologie
Lehre vom Verbrechen
Devianz
= abweichendes Verhalten
Gesamtheit aller Verhaltensweisen, die von jeweils bestehenden sozialen Normen (im weitesten Sinne) abweichen (nicht nur Straftaten)
Delinquenz
= Kriminalität
jener Unterfall der Devianz, der strafrechtlich sanktionierter ist
Gegenstand der Kriminologie (klassisch)
- Umfang Kriminalität
- Erscheinungsformen und Ursachen
- Täter und Opfer
Gegenstand der Kriminologie (erweitert)
- Entstehung und Anwendung von Strafnormen
- Behandlungsmöglichkeiten der Täter und Wirkungen von Strafe
- Präventionsmöglichkeiten
Prozesse nicht-staatlicher und sozialer Kontrolle
Kriminalpolitik
Die Gesamtheit aller gewollten staatlichen und nicht-staatlichen Einwirkungen auf den Umgang mit Straftaten, Straftätern, Opfern und weiteren Beteiligten
(Strafgesetzgebung; Regelung des Strafvollzugs; Kriminalprävention; Opferschutz und –entschädigung)
tertiäre Prävention
→ Kriminalitätsrisiko hat sich bereits verwirklicht
→ richtet sich an Täter
→ Spezialprävention: Rückfallverhütung, Abschreckung, Besserung, Sicherung
sekundäre Prävention
→ bekämpft Kriminalität in schon spezifischer Weise durch Abschreckung und Unterstützung
→ (potentielle) Täter, Opfer, Tatangelegenheiten
→ negative Generalprävention: Abschreckung, Tatverfolgung, Opferschutz, Verstärkung Kontrolle (Bsp. Videoüberwachung)
primäre Prävention
→ Kriminalität soll quasi an der Wurzel verhindert werden
→ richtet sich an Allgemeinheit, gesamtgesellschaftliche Maßnahmen
→ positive Generalprävention: Stärkung generelles Normverhalten + Rechtsbewusstsein, Vorbeugung
Viktiodogmatik
= ein Aspekt der Kriminologie: Lehre des Einflusses des Opferverhaltens auf die Delinquenz
→ Wie wirkt sich Mitverantwortung des Opfers für das Geschehen auf das Unrecht aus?
e. A.: dort wo wirksamer Selbstschutz möglich und zumutbar → von Seiten des Täters keine hinreichend sozialgefährliche RGV, Opfer nicht schutzwürdig
a. A.: Berücksichtigung bei Strafzumessung
(-) Leichtgläubigkeit, Unerfahrenheit → gerade besondere Schutzwürdigkeit
(-) Täter der eigentliche Angreifer