Steuerpflicht Flashcards

1
Q

Wer ist unbeschränkt steuerpflichtig und wo ist sie geregelt?

A
  • # 1IEStG
  • nat. Person
  • Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland ( #8AO, #9AO)
    • muss nur Möglichkeit haben, Nutzung ist nicht relevant
  • Welteinkommensprinzip
  • 183 Tage in DE –> ESt Pflichtig unbeschränkt
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2
Q

Wer ist fiktiv unbeschränkt Steuerpflichtig und wo ist sie geregelt?

A
  • # 1IIIEStG
  • Grenzpendler Regelung
  • mind. 90% Einkünfte eh dt. ESt ODER nicht dt. ESt ist unter Freibetrag
  • wegen EuGH Urteil eingeführt
    • Grenzpendler dürfen nicht benachteiligt werden
    • Optierung muss jedes Jahr beantragt werden
  • ist auf inländische Einkünfte #49EStG beschränkt
  • Zusammenveranlagung wenn #1aEStG, #26IEStG erfüllt

-#1aEStG
- nur EU/EWR Staatsbürger
- unbeschränkte Steuerpflicht und Erfüllung quantitativer Voraussetzungen

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3
Q

Wo ist die erweiterte Unbeschränkte Steuerpflicht geregelt?

A

1IIEStG

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4
Q

Was ist die Beschränkte Steuerpflicht und wo ist sie geregelt?

A
  • natürliche Person
  • weder Wohnsitz noch gew. Aufenthalt im Inland
  • besteuert werden inländische Einkünfte nach #49EStG Territorialprinzip
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5
Q

Was ist die sachliche Steuerpflicht des EStG

A
  • ist Tatbestand erfüllt?
  • unbeschränkt einkommensteuerpflichtig –> Welteinkommensprinzip
  • beschränkt einkommenspflichtig –> inländische Einkünfte nach #49EStG
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6
Q

Was sind die Einkunftsarten des 49EStG?

A
  1. Land/Forstwirtschaft
  2. Gewerbebetrieb
    1. Betriebsstätte Inland #12AO
    2. ständiger Vertreter #13AO
    3. ausgeübte künstlerische, sportliche, artistische oder unterhaltende Darbietungen
    4. Veräußerung von inländischen Anteilen i.S.d. #17EStG
    5. Vermietungseinkünfte
    6. Veräußerung von unbeweglichem Vermögen, Sachinbegriffen oder Rechten in bestimmten Fällen
  3. selbstständige Arbeit
  4. nichtselbsttändige Arbeit
  5. Vermietung und Verpachtung
  6. Kapitalvermögen
    1. Dividenden/Gewinnanteile
    2. Zinsen aus Forderungen
    3. Einnahmen aus der Veräußerung von Zins-und Dividendenscheinen
  7. sonstige #22EStG
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7
Q

Was ist eine Betriebsstätte und wo ist sie geregelt?

A
  • # 12AO
  • jede feste Geschäftseinrichtung oder Anlage, die der Tätigkeit eines
    Unternehmens dient
    • Feste Geschäftseinrichtung: feste Verbindung mit Erde für einen längerfristigen Zeitraum (> 6 Monate)
    • Dienende Funktion: Unternehmenszweck gefördert, bloßer Besitz reicht nicht aus
    • Verfügungsmacht: z.B. Schlüssel
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8
Q

Was ist ein ständiger Vertreter und wo ist er geregelt?

A

-#13AO
- Person, die nachhaltig die Geschäfte eines Unternehmens besorgt und
dabei dessen Sachweisungen unterliegt
- Sachweisungen: Wille Unternehmers bestimmt Tätigkeit Vertreters, dieser muss nicht Arbeitnehmer des Vertretenen sein
- Nachhaltigkeit: Nicht nur vorübergehend (Einmalgeschäften)
- Vollmacht: Faktische Vollmacht idR ok

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9
Q

Was regelt das Abzugsverfahren und wo ist es geregelt?

A
  • # 50aEStG Bruttobesteuerung ohne Veranlagungsmöglichkeit
  • Katalog:
    • inländische künstlerische, sportliche, artistische, unterhaltende, ähnliche Darbietungen
    • Verwertung dieser
    • die zeitlich befristete Überlassung der Nutzung oder des Rechts auf Nutzung von Rechten, insbes. von Urheberrechten, gewerblichen Schutzrechten, gewerblichen, technischen, wissenschaftlichen und ähnlichen Erfahrungen, Kenntnissen und Fertigkeiten, z.B. Plänen, Mustern und Verfahren
    • Aufsichtsratsvergütungen
  • Steuersatz 15% (AR: 30%)
    • kein Abzug wenn Einnahmen je Darbietung <250EUR
  • Betriebsausgaben berücksichtigt wenn:
    • unmittelbarer Zusammenhang mit Einnahmen
    • dem Schuldner vom Pflichtigen nachprüfbar nachgewiesen
    • EU/EWR des Pflichtigen
    • Höhe Abzug:
      • nat. Person: 30% der Nettoeinnahmen
      • Körperschaft: 15% der Nettoeinnahmen
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10
Q

Was ist die erweiterte beschränkte Steuerpflicht und wo ist sie geregelt?

A
  • # 2AStG und #5AStG
  • Wohnsitz in Steueroasen verlegt
  • Voraussetzung: in den letzten 10 Jahren mind. 5 unbeschränkt steuerpflichtig
  • Ziel: verringerung Anreiz Wohnsitzverlegung ins Ausland
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11
Q

Welche sind Haupteinkunftsarten und Nbeneinkunftsarten?

A
  • Land/Forst, Gewerbe, Selbstständige, Nichtselbstständige –> Haupteinkunftsarten
  • Kapitalvermögen, Vermietung&Verpachtung, sonstige –> Nebeneinkunftsarten
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12
Q

Welche sind Gewinneinkünfte und Überschusseinkünfte?

A
  • Land/Forst, Gewerbe, Selbstständige –> Gewinneinkunftsarten
  • Nichtselbstständige, Kapitalvermögen, Vermietung&Verpachtung, sonstige –> Überschusseinkunftsarten
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13
Q

Wo ist das Ermittlungsschema der ESt Geregelt?

A

R2EStR

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14
Q

Welche Einkünfteermittlungsarten existieren für Gewinneinkünfte und wo sind sie geregelt?

A
  • Betriebsvermögensvergleich
    • nach #4IEStG –> StB Grundlage
    • nach #5IEStG –> HB Grundlage
    • Periodisierungsprinzip –> Abgrenzung ARAP/PRAP
  • Einnahmenüberschussrechnung
    • Überschuss Einnahmen über Ausgaben #4IIIEStG
    • Zufluss/Abflussprinzip
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15
Q

Welche Einkünfteermittlungsarten existieren für Überschusseinkünfte und wo sind sie geregelt?

A
  • Ermittlung als Überschuss der Einnahmen über Werbungskosten #8EStG , #9EStG
  • Zufluss/Abflussprinzip
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16
Q

Was ist die Derivative Buchführungspflicht, wo ist sie geregelt und welche Ausnahmen existieren?

A
  • 140AO
  • HGB Buchfürhungspflicht #238I1HGB
  • Ausnahme: Einzelkaufmann, die Größenkriterien 2 Jahre in Folge nicht überschreiten #241aHGB : >600TEUR UE oder 60TEUR JÜ
17
Q

Was ist die Originäre Buchführungspflicht, wo ist sie geregelt und welche Ausnahmen existieren?

A

-141AO
- gewerbliche Unternehmner, deren UE im KJ >600TEUR oder Gewinn Gewerbebetrieb >60TEUR
- Bestimmte Land und Forstleute

18
Q

Wie ist im ESt Betriebsvermögensvergleich die Gewinnermittlung, die Steuerbaren Bezüge und die Erwerbsaufwendung definiert?

A
  • Gewinnermittlung: #4IEStG, #5IEStG
  • Steuerbare Bezüge: Erträge:vom Betrieb erwirtschaftete (betr. veranlasste) VG-Zugänge (erfolgswirksame BV-Mehrung)
  • Erwerbsaufwendungen: Aufwendungen: betr. veranlasste VG-Abgänge; im EStG nicht definiert –> Bilanzrecht #4I9EStG, gilt #252INr5HGB, nicht Abflussprinzip, siehe #11II6EStG
19
Q

Wie ist im ESt Einnahmenüberschussrechnung die Gewinnermittlung, die Steuerbaren Bezüge und die Erwerbsaufwendung definiert?

A
  • Gewinnermittlung: #4IIIEStG
  • steuerbare Bezüge: Betriebseinnahmen: Nicht definiert, Zufluss Betriebseinnahmen #11IEStG analog
  • Erwerbsaufwendungen: Betriebsausgaben: #4IVEStG , Abfluss Betriesbausgaben #11IIEStG analog
20
Q

Wie sind Betriebseinnahmen definiert?

A
  • nicht gesetzlich
  • Anwendung/Anlehnung #8IEstG: Alle Güter, die in Geld/Geldeswert bestehen und iRd Einkunftsarten #13EStG , #15EStG und #18EStG zufließen
  • Umkehrschluss #4IVEStG : betr. veranlasste Erträge
21
Q

Wie sind Betriebsausgaben definiert?

A
  • # 4IVEStG betr. veranlasste Aufwendungen
  • ursächlicher Zusammenhang Aufwand und Betrieb
  • Unterscheidung sofort abzugsfähige und Erwerb Abnutzbares AV, nicht abnutzbarem AV und UV
22
Q

Was ist der Grundsatz des Zu/Abflussprinzips?

A

Erfassung Ein/Auszahlung als Einnahme/Ausgabe zum Zahlungszeitpunkt #11I1EStG, #11II1EStG

23
Q

Wann wird das Zu/Abflussprinzip durchbrochen?

A
  1. regelmäßig wiederkehrende Zahlungen im engen zeitlichen Umfeld (22.12-10.01) –> Erfassung im KJ der wirtschaftlichen Zugehörigkeit #11I2EStG, #11II2EStG
  2. Vorauszahlungen für Nutzungsüberlassungen von mehr als 5 Jahren: gleichmäßige Verteilung über VZ-Zeitraum
    1. Zahlungsdienstleister: Pflicht #11II3EStG
    2. Zahlungsempfänger: Wahlrecht #11I3EStG
  3. Abnutzbare WG des AV
    1. Verteilung AHK über bND #4III3EStG iVm #6VIIEStG und #17EStG
    2. Beachtung der Regelung für GWG #4III3EStG iVm #6IIEStG, #6IIaEStG
  4. Nicht abnutzbare WG des AV: AHK im Zeitpunkt des Abgangs #4III4EStG
  5. Anteile KapG/WP/vergleichbare WG, GuB sowie Gebäude des UV: AHK im Zeitpunkt des Abgangs #4III4EStG
  6. Darlehen: Aufnahme und Rückzahlung gelten nicht als BE/BA
24
Q

Wie sind nach EÜR Entnahmen zu behandeln?

A
  • Bargeld: keinen Einfluss #4IIIEStG
  • Sachentnahmen: Als Entnahme zu erfassen weil Totalgewinn = Betriebsvermögensvergleich sein muss –> fiktive Bertriebseinnahme
    • gemeiner Wert/Teilwert
    • Bsp: Porsche ist mit 20TEUR im Buch aber 50TEUR gemeiner Wert –> 30TEUR Gewinn
  • bei Entnahme entstehende USt #3IbUStG ist Betriebseinnahme und bei Bezahlung an FA eine Ausgabe
25
Q

Wie sind nach EÜR Einlagen zu behandeln?

A
  • Charakter Betriebsausgaben
  • privat angeschaffte WG des UV –> EInalgenwert #6INr5EStG und #6INr6EStG –> Betriebsausgaben
  • Einlage afa-fähiges WG des AV –> betriebsausgaben zzg. RBWbei späterem Ausscheiden
  • nicht abnutzbares WG des AV –> Einlagenwert erst bei späterem Verkauf/Entnahme als Ausgabe abziehbar