KSt verdeckte Einlage/Gewinnausschüttung Flashcards
Was ist die verdeckte Gewinnausschüttung?
- Begriff nicht definiert
- BFH und #R8_5I1KStR
- Vermögensminderung/verhinderte Vermögensmehrung bei KapG
- Höhe des Unterschiedsbetrags iSd #4I1EStG
- durch Gesellschaftsverhältnis veranlasst
- kein Gewinnverteilungsbeschluss
Was versteht man im Kontext der verdeckten Gewinnausschüttung unter Vermögensminderung?
- überhöhte Mietzahlungen an G’ter
- Übernahme private Aufwendungen
- überhöhte Tätigkeitsvergütungen
- überhöhte Zinszahlungen
- Datenbank des FA als Beweis der überhöhung geht nicht weil Steuerzahler kein Zugriff drauf haben
Was versteht man im Kontext der verdeckten Gewinnausschüttung unter verhinderter Vermögensmehrung
- Verkauf Betriebsvermögen zu niedrig
- Leistungen der Gesellschaft mit zu niedrigem Entgelt
Was versteht man im Kontext der vGA unter Auswirkung auf Unterschiedsbetrag?
- nur vGA wenn Auswirkung auf bilanzielles Ergebnis #4I1EStG
- Auswirkung nur möglich durch: Betriebsausgabe/verhinderte Betriebseinnahme
- Auswirkung auf zvE ist nicht erforderlich
Was versteht man im Kontext der vGA unter Veranlassung durch Gesellschaftsverhältnis?
- keine betrieblichen Gründe
- Maßstab Fremdvergleich: ordentlicher/gewissenhafter Geschäftsleiter hätte Vermögensminderung/verhinderte Vermögensmehrung ggü. Nicht-G’ter ceteris Paribus nicht hingenommen
- bei beerrschendem G’ter:
- Veranlassung auch dann, wenn Leistung ohne klaren im Voraus getroffenen, zivilrechtlich wirksamen und tatsächlich durchgeführtem Vertrag fehlt
- wenn kein Vertrag dann vGA immer möglich
- Rechtsprechung: Wenn keiner im Voraus vereinbart/plant, dann ist es offensichtlich Ergebnisgestaltung
- Veranlassung auch dann, wenn Leistung ohne klaren im Voraus getroffenen, zivilrechtlich wirksamen und tatsächlich durchgeführtem Vertrag fehlt
- Veranlassung auch dann, wenn Vorteil an nahestehende Personen gewährt #R36I3KStR
- nahestehende: FamR, SchuldR, GesR, tatsächlich
Was sind die Rechtsfolgen bei einer KapG bei einer vGA?
- unangemessener Teil darf steuerlichen Gewinn nicht mindern #8III2KStG
- falls gemindert, dann ist Aufwandsverbuchung auszugleichen
- außerbilanzielle Hinzurechnung #8III2KStG
Was sind die Rechtsfolgen einer vGA beim Privatvermögen des G’ter?
- vGA: Einkünfte aus KapV nach #20INr1S2EStG
- Abgeltungssteuer 25% zzgl 5,5% Soli
- Antrag Nichtanwendung Abgeltungssteuer/Günstigerprüfung möglich
Was sind die Rechtsfolgen des G’ter bei einer vGA im Betriebsvermögen?
- nat.P.: Teileinkünfteverfahren #20VIIIEStG iVm #3Nr40EStG
- KapG: Beteiligungsertragsbefreiung #8bIKStG iVm #8bVKStG
Was ist die verdeckte Einlage in der KSt?
- gesetzlich nicht definiert
- Rechtsprechung #R8_9KStR
- Gesellschafter/nahestehende Person
- außerhalb gesellschaftsrechtlichen Einlagen
- einlagefähigen Vorteil zuwendet und
- Zuwendung durch Gesellschaftsverhältnis veranlasst
Wann ist bei einer verdeckten Einlage der Vorteil einlagefähig?
- Ansatz/Erhöhung Aktiva
- Wegfall/Verminderung Passivposten
- Überlassung von WG zum Gebrauch/Nutzung scheiden mangels Einlagefähigkeit aus
Was sind wichtige Beispiele für einlagefähige Vorteile bei einer verdeckten Einlage?
- G’ter Gesellschaft ein WG unentgeltlich / zu einem unangemessen niedrigen Preis überträgt
- Gesellschaft dem G’ter ein WG unangemessen hoher Preis verkauft
- Gesellschaft dem G’ter für Erbringen von Leistungen überhöhtes Entgelt berechnet
- G’ter auf Darlehensforderung gegen Gesellschaft verzichtet
Was sind die Rechtsfolgen einer verdeckten Einlage?
- Vermögensmehrung zum Teilwert
- bilanziell erfasst: außerbilanzielle Kürzung des Einkommens der KapG #8III3KStG
- Gewährung Vorteil = Erhöhung bilanzielles EK
- Erhöhung EK in steuerlichem Einlagenkonto #27I2KStG
Was sind wichtige Einzelthemen bei der verdeckten Einlage?
- Gesamtbezüge G’ter-GF
- Pensionen, Tantiemen, sonstige Bezüge, einmalige Zahlungen
- Geschäftschancen
- Nutzungsüberlassung G’ter an G
- Dreiecksfälle
- Forderungsverzicht
- Da Forderungsverzicht mit Teilwert nicht Nennwert angesetzt wird kann der Verzicht auch niedriger sein als ursprünglich
- Verzicht muss versteuert werden es sei denn Sanierungsklausel