KSt Organschaft Flashcards
Was ist die Voraussetzung für eine KSt Organschaft?
- Über/Unterordnungsverhältnis
- Organträger 14I1Nr2KStG
- gew. Unternehmen
- inl. Betr.St
- Organgesellschaft 14KStG 17KStG
- KapG
- inländische Geschäftsleitung
- Sitz EU/EWR
- funktioniert nicht mit frz. Sàrl als Organgesellschaft -> keine vollständig ausländische Gesellschaft
Was sind die sachlichen Voraussetzungen für eine KSt Organschaft?
Finanzielle Eingliederung
- OT muss (un)mittelbar Stimmmehrheit an OG haben
- mittelbar nur dann wenn Beteiligung an jeder Gesellschaft Mehrheit
- kein Additionsverbot (der unmittelbaren und mittelbaren Beteiligungen)
- ununterbrochen im gesamten GJ
#### Gewinnabführungsvertrag
- GAV mind. 5 Jahre geschlossen #14INr3S1KStG
- OG muss zur Abführung des gesamten Gewinns und der OT zur Übernahme des Gesamten Verlusts verpflichtet
- zivilrechtlich wirksam
- schriftlich #293IIIAktG
- Zustimmung G’ter mind. 3/4 #293IAktG #293IIAktG
- Eintragung GAV ins HR der OG #294IIAktG
- GAV muss während gesamter Geltungsdauer tatsächlich durchgeführt werden #14INr3S1KStG
Was sind die Rechtsfolgen für die OG einer KSt Organschaft?
- kein Verlustabzug
- Beteiligungsertragsbefreiung #8bKStG #3Nr40EStG #3cEStG erst beim OT #15S1Nr2S2KStG -> Bruttomethode
- Zinsschranke beim OT
- Spendenabzug erst getrennt ermittelt
- abgeführter Gewinn darf Einkommen nicht mindern #8IIIKStG
- Erhöhung des Einkommens um 20/17 der Ausgleichszahlungen
Was sind die Rechtsfolgen für den OT einer KSt Organschaft?
- Zurechnung Einkommen
- Korrekturen Beteiligungserträge
- Bildung Ausgleichsposten
Wie werden die Verluste eines OG behandelt?
- Vororganschaftlich: einfrieren für Dauer der Organschaft, danach wieder von OG nutzbar #15S1Nr1KStG - Organschaftlich: Zurechnung zum Einkommen OT; Periodenübergreifende Nutzung; bei Beendigung Organschaft wieder standalone nutzbar
- Nachorganschaftlich: kein rückwirkender Abzug in organschaftliche Zeit bei OG und OT; Verrechnung mit positiven Einkünften aus nachorganschaftlicher Zeit
Wie werden Verluste beim OT einer KSt Organschaft behandelt?
- kein Unterschied zwischen vor/währen/nach Organschaft
- Verrechnung mit positivem Einkommen OT und OG
- Rücktragsmöglichkeiten (nach)organschaftlicher Verluste und (vor)organschaftlicher Einkünfte des OT
Wie sind bei einer KSt Organschaft Außenstehende Gesellschafter zu behandeln?
- wenn nicht zu 100% an Organschaft: außenstehende Anteilseigener
- Kompensation weil auf Gewinnanteil verzichtet werden muss
- 15% Vorbelastung der Ausgleichszahlung gewährleisten –> 20/17 der Ausgleichszahlungen muss Gesellschaft selbst versteuern #16KStG
- HR: Aufwand
- StR: nichtabzugsfähige Betriebsausgaben #8IIIS1KStG iVm #4VNr9EStG
- auch gewinnabhängige Auszahlungen sind ok
Was versteht man unter Mehr- und Minderabführungen?
- Mehrabführung: abgeführter Gewinn > Steuerbilanzgewinn
- Minderabführung: abgeführter < Steuerbilanzgewinn
Was sind Ursachen für Mehr-/Minderabführungen?
- Bildung/Auflösung Gewinnrücklage in OG
- Ausgleich vororganschaftliche Verlustvorträge durch OG
- abweichende Ansatz/Bewertung in HR und StR (z.B. AfA Differenzen)
- Außerbilanzielle Korrekturen bei OG (steuerfreie Einnahmen/nichtabziehbare Betriebsausgaben)
- steuerbilanzielle Vorschriften sind maßgeblicher Effekt
Welche Arten der Mehr-/Minderabführungen werden behandelt?
- organschaftlich #14IVKStG Einlagen/Einlagenrückgewähr
- vororganschaftlich #14IIIKStG Gewinnausschüttung/Einlage #14IIIKStG
Wie werden Mehr/Minderabführungen behandelt in der KSt?
- Minderabführung -> Erhöhung Einlagenkonto OG #27VIKStG -> Einlage OT #14IV1KStG
- Mehrabführung -> Minderung Einlagenkonto OG #27VIKStG -> Einlagenrückgewähr OT #14IV1KStG