#15ff EStG Gewerbeeinkünfte Flashcards
Welche Arten der Gewerblichen Einkünfte existieren und wo sind sie genannt?
- # 15EStG Einkünfte aus laufender Tätigkeit
- gewerbliches Einzelunternehmen #15I1Nr1EStG
- Beteiligung gewerbliche PersG #15I1Nr2EStG
- persönlich haftender Gesellschafter KGaA #15I1Nr3
- # 16EStG Beendigung der Tätigkeit
- Veräußerung
- Aufgabe
- Verpachtung
-#17EStG Veräußerung Anteile KapG
Was sind die Positiv- und Negativmerkmale der Gewerblichen Einkünfte?
R15 listet alle Merkmale
Positivmerkmale
- Selbständigkeit
- Nachhaltigkeit
- Gewinnerzielungsabsicht
- Teilnahme am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr
#### Negativmerkmale
- keine Land und Forstwirtschaft
- keine selbständige Arbeit
- keine bloße Vermögensverwaltung
Was versteht man unter Selbstständigkeit im Kontext der ESt?
- auf eigene Rechnung und Verantwortung
- tatsächliches Treffen der Erfolge/Misserfolge und Lasten –> Unternehmensrisiko
- Gesamtbild der Verhältnisse entscheidend
- Kein Gewerbebetrieb: Arbeitnehmer weil #1IILStDV weil unter Leitung und Weisung 3.
Was versteht man unter Nachhaltigkeit im Kontext der ESt?
- Absicht, Handlung bei sich bietender Gelegenheit zu wiederholen –> selbstständige Erwerbsquelle #BFH11_04_1989VIII266/84BStBl1989II621 #R15_2EStR #H15_2EStH
- einmalige Tätigkeit reicht bei entsprechender Absicht aus
Was versteht man im ESt unter Vermögensverwaltung?
- idR keine gewerbliche Tätigkeit
- steht nicht im Gesetz
- Fausformel: Betätigung noch als Nutzung von Vermögen iS einer Fruchtziehung aus zu erhaltenen Substandweren
- Umschichtung nicht entscheidend im Vordergrund
- Ausnahme: nach außen erkennbare Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr
Was versteht man im ESt unter Liebhaberei?
- Betrieb nicht nach BWL Grundlagen
- nicht nachhaltiger Gewinn
- Anlaufverluste steuerlich anzuerkennen, bei Erkennen nichtänderung nicht mehr anzusetzen
- Abgrenzungsschwierigkeiten bspw. bei Briefmarken, Malerei, Schriftstellerei, Journalismus, Kleintierzucht
Wie sind GewEinkünfte von Einzelunternehmern geregelt?
- Einheitsprinzip
- Einkünfte werden bei dahinterstehenden Personen erfasst
- schuldrechtliche Vertragsbeziehungen zwischen EU und dahinterstehenden nat. Person steuerrechtlich nicht anerkannt
Wie werden PersG versteuert?
Überschusseinkünfte
- Anteilige Zurechnung zu Gesellschafter
- WG der PersG anteilig PV Gsellschafter
#### Gewinneinkünfte
- Gesellschafter ist Mitunternehmer
- Anteilige Zurechnung Gewinneinkünfte an MU
- Vergütung MU => Gewinneinkünfte
- WG der PersG sind BV der Gesellschaft
- vom MU an PersG überlassene WG ODER dem MU Anteil dienende WG –> BV der PersG => Sonderbetriebsvermögen
- Gesellschafter KEIN Mitunternehmer
- Gewinnanteil = Einnahmen KapV bei Gesellschafter, Zinsaufwand bei Gesellschaft
- GEsellschaftsanteil idR PV des Gesellschafters
Was ist die zweistufige Gewinnermittlung bei PersG?
- # 15I1Nr2EStG
- Stufe: Ergänzungsbilanzen
- Sacheinlagen des Gesellschafter, bei der TW>BW –> damit bei Entnahme nicht 100% stille Reserve aufgedeckt werden sondern es wird TW>BW Differenz gegengerechnet
- Stufe : Sonderbilanzen
- SBVI: WG die Eigentum MU ist und unmittelbaren Einsatz im Betrieb haben
- notwendiges: WG im Eigentum MU und objektiv zum Unmittelbaren Einsatz im Betrieb der PersG bestimmt, insb. zur Nutzung überlassene WG
- gewillkürtes: WG im Eigentum MU und objektiv geeignet und subjektiv bestimmt, Betrieb PersG zu dienen, z.B: bew. WG im Eigentum MU das mind. 10% max. 50% betr. Genutzt
- SBV II: WG die MU gehören und nicht unmittelbar betrieblich genutzt werden, aber zur Begründung/Erhaltung/Stärkung Beteiligung genutzt werden
- notwendiges: WG von PersG nicht direkt betrieblich genutzt, aber unmittelbarer wirtsch. Zusammenhang mit Beteiligung Gesellschafter (Begründung, Erhaltung, Stärkung), z.B: Darlehen zur Finanzierung Beteiligung, Anteil KapG mit enger Beziehung zur PersG,
- gewillkürtes: WG im Eigentum MU und objektiv geeignet und subjektiv bestimmt sind Beteiligung zu fördern, z.B: WP zur Besicherung Darlehens zur Finanzierung Gesellschaftereinlage
Wann ist eine PersG gewerblich?
- gewerbliche Tätigkeit #15IIEStG
- Gewerbliche Infizierung #15IIINr1EStG
- gewerblicher Handel mit Arzneimittel bei Ärzten –> gesamte Praxistätigkeit ist Gewerbebetrieb
- Gewerbliche Prägung #15IIINr2EStG
- GmbH & Co.KG
Wie wird die Mitunternehmerschaft geprüft?
- Gesellschaftsverhältnis
- zivilrechtlich Gesellschafter PersG oder wirtschaftlich vergl. Stellung –> verdeckt MU
- Mitunternehmerinitiative
- Teilhabe unternehmerische Entscheidungen bzw. Ausübung Gesellschaftsrechte (Stimm/Kontroll/Veto)
- Mitunternehmerrisiko
- Beteiligung Gewinn/Verlust
- Beteiligung stille Reserven einschl. GoF
Was ist das Gesamhandsvermögen einer PersG?
- Maßgeblichkeitsprinzip
- grds #246I2HGB, #246I3HGB
- auch nach PersGrechtsmodernisierungsG MoPeG
- VG/Schulden, die HB nicht zu Gesellschaftsvermögen gehören, können in StB auch nicht dazugehören
- Durchbrechung bei fehlender betrieblicher Veranlassung
- wenn laut StB notwendiges PV –> kein steuerliches BV
Welche Gewinnermittlungsarten im Gesamthands und Sonderbetriebsvermögen der gewerblichen Mitunternehmerschaft?
- PersHG
- Gesamthandsvermögen: BVGl #5EStG
- Sonderbetriebsvermögen: BVGl #5EStG
- andere MU z.B. GbR
- Gesamthandsvermögen: BVGl #5EStG ODER EÜR #4IIIEStG
- Sonderbetriebsvermögen: BVGl #5EStG ODER EÜR #4IIIEStG
Gewinnermittlung SBV folgt Methode für GHV
Was sind die Voraussetzungen einer Betriebsaufspaltung?
- Sachliche Verflechtung
- Überlassung mind. einer wesentlichen Betriebsgrundlage an Betriebsunternehmen
- Persöndliche Verflechtung
- Einheitlicher geschäftlicher Betätigungswille der an beiden Unternehmen beteiligten Personen
- Besitzunternehmen beherrschende Personen = Betriebsunternehmen beherrschende Personen
- Beruhbar auf
- unmittelbare Mehrheitsbeteiligung
- mittelbare Beteiligung
- tatsächliche Machtstellung
Was sind die Folgen einer Betriebsaufspaltung?
- VuV Einkünfte Besitzgesellschaft –> Gewerbebetrieb kraft gewerblicher Betätigung #15IIEStG
- Besitzgesellschaft: Einkünfte Gewerbebetrieb
- nicht nur laufende Einkünfte, auch stille Reserven steuervertrickt
- GewStPfl. nach #2GewStG