#15ff EStG Gewerbeeinkünfte Flashcards

1
Q

Welche Arten der Gewerblichen Einkünfte existieren und wo sind sie genannt?

A
  • # 15EStG Einkünfte aus laufender Tätigkeit
    • gewerbliches Einzelunternehmen #15I1Nr1EStG
    • Beteiligung gewerbliche PersG #15I1Nr2EStG
    • persönlich haftender Gesellschafter KGaA #15I1Nr3
  • # 16EStG Beendigung der Tätigkeit
    • Veräußerung
    • Aufgabe
    • Verpachtung
      -#17EStG Veräußerung Anteile KapG
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2
Q

Was sind die Positiv- und Negativmerkmale der Gewerblichen Einkünfte?

A

R15 listet alle Merkmale
Positivmerkmale
- Selbständigkeit
- Nachhaltigkeit
- Gewinnerzielungsabsicht
- Teilnahme am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr
#### Negativmerkmale
- keine Land und Forstwirtschaft
- keine selbständige Arbeit
- keine bloße Vermögensverwaltung

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3
Q

Was versteht man unter Selbstständigkeit im Kontext der ESt?

A
  • auf eigene Rechnung und Verantwortung
  • tatsächliches Treffen der Erfolge/Misserfolge und Lasten –> Unternehmensrisiko
  • Gesamtbild der Verhältnisse entscheidend
  • Kein Gewerbebetrieb: Arbeitnehmer weil #1IILStDV weil unter Leitung und Weisung 3.
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4
Q

Was versteht man unter Nachhaltigkeit im Kontext der ESt?

A
  • Absicht, Handlung bei sich bietender Gelegenheit zu wiederholen –> selbstständige Erwerbsquelle #BFH11_04_1989VIII266/84BStBl1989II621 #R15_2EStR #H15_2EStH
  • einmalige Tätigkeit reicht bei entsprechender Absicht aus
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5
Q

Was versteht man im ESt unter Vermögensverwaltung?

A
  • idR keine gewerbliche Tätigkeit
  • steht nicht im Gesetz
  • Fausformel: Betätigung noch als Nutzung von Vermögen iS einer Fruchtziehung aus zu erhaltenen Substandweren
    • Umschichtung nicht entscheidend im Vordergrund
    • Ausnahme: nach außen erkennbare Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr
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6
Q

Was versteht man im ESt unter Liebhaberei?

A
  • Betrieb nicht nach BWL Grundlagen
  • nicht nachhaltiger Gewinn
  • Anlaufverluste steuerlich anzuerkennen, bei Erkennen nichtänderung nicht mehr anzusetzen
  • Abgrenzungsschwierigkeiten bspw. bei Briefmarken, Malerei, Schriftstellerei, Journalismus, Kleintierzucht
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7
Q

Wie sind GewEinkünfte von Einzelunternehmern geregelt?

A
  • Einheitsprinzip
  • Einkünfte werden bei dahinterstehenden Personen erfasst
  • schuldrechtliche Vertragsbeziehungen zwischen EU und dahinterstehenden nat. Person steuerrechtlich nicht anerkannt
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8
Q

Wie werden PersG versteuert?

A

Überschusseinkünfte
- Anteilige Zurechnung zu Gesellschafter
- WG der PersG anteilig PV Gsellschafter
#### Gewinneinkünfte
- Gesellschafter ist Mitunternehmer
- Anteilige Zurechnung Gewinneinkünfte an MU
- Vergütung MU => Gewinneinkünfte
- WG der PersG sind BV der Gesellschaft
- vom MU an PersG überlassene WG ODER dem MU Anteil dienende WG –> BV der PersG => Sonderbetriebsvermögen
- Gesellschafter KEIN Mitunternehmer
- Gewinnanteil = Einnahmen KapV bei Gesellschafter, Zinsaufwand bei Gesellschaft
- GEsellschaftsanteil idR PV des Gesellschafters

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9
Q

Was ist die zweistufige Gewinnermittlung bei PersG?

A
  • # 15I1Nr2EStG
    1. Stufe: Ergänzungsbilanzen
    • Sacheinlagen des Gesellschafter, bei der TW>BW –> damit bei Entnahme nicht 100% stille Reserve aufgedeckt werden sondern es wird TW>BW Differenz gegengerechnet
      1. Stufe : Sonderbilanzen
    • SBVI: WG die Eigentum MU ist und unmittelbaren Einsatz im Betrieb haben
      • notwendiges: WG im Eigentum MU und objektiv zum Unmittelbaren Einsatz im Betrieb der PersG bestimmt, insb. zur Nutzung überlassene WG
      • gewillkürtes: WG im Eigentum MU und objektiv geeignet und subjektiv bestimmt, Betrieb PersG zu dienen, z.B: bew. WG im Eigentum MU das mind. 10% max. 50% betr. Genutzt
    • SBV II: WG die MU gehören und nicht unmittelbar betrieblich genutzt werden, aber zur Begründung/Erhaltung/Stärkung Beteiligung genutzt werden
      • notwendiges: WG von PersG nicht direkt betrieblich genutzt, aber unmittelbarer wirtsch. Zusammenhang mit Beteiligung Gesellschafter (Begründung, Erhaltung, Stärkung), z.B: Darlehen zur Finanzierung Beteiligung, Anteil KapG mit enger Beziehung zur PersG,
      • gewillkürtes: WG im Eigentum MU und objektiv geeignet und subjektiv bestimmt sind Beteiligung zu fördern, z.B: WP zur Besicherung Darlehens zur Finanzierung Gesellschaftereinlage
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10
Q

Wann ist eine PersG gewerblich?

A
  • gewerbliche Tätigkeit #15IIEStG
  • Gewerbliche Infizierung #15IIINr1EStG
    • gewerblicher Handel mit Arzneimittel bei Ärzten –> gesamte Praxistätigkeit ist Gewerbebetrieb
  • Gewerbliche Prägung #15IIINr2EStG
    • GmbH & Co.KG
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11
Q

Wie wird die Mitunternehmerschaft geprüft?

A
  • Gesellschaftsverhältnis
    • zivilrechtlich Gesellschafter PersG oder wirtschaftlich vergl. Stellung –> verdeckt MU
  • Mitunternehmerinitiative
    • Teilhabe unternehmerische Entscheidungen bzw. Ausübung Gesellschaftsrechte (Stimm/Kontroll/Veto)
  • Mitunternehmerrisiko
    • Beteiligung Gewinn/Verlust
    • Beteiligung stille Reserven einschl. GoF
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12
Q

Was ist das Gesamhandsvermögen einer PersG?

A
  • Maßgeblichkeitsprinzip
  • grds #246I2HGB, #246I3HGB
    • auch nach PersGrechtsmodernisierungsG MoPeG
    • VG/Schulden, die HB nicht zu Gesellschaftsvermögen gehören, können in StB auch nicht dazugehören
    • Durchbrechung bei fehlender betrieblicher Veranlassung
      • wenn laut StB notwendiges PV –> kein steuerliches BV
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13
Q

Welche Gewinnermittlungsarten im Gesamthands und Sonderbetriebsvermögen der gewerblichen Mitunternehmerschaft?

A
  • PersHG
    • Gesamthandsvermögen: BVGl #5EStG
    • Sonderbetriebsvermögen: BVGl #5EStG
  • andere MU z.B. GbR
    • Gesamthandsvermögen: BVGl #5EStG ODER EÜR #4IIIEStG
    • Sonderbetriebsvermögen: BVGl #5EStG ODER EÜR #4IIIEStG

Gewinnermittlung SBV folgt Methode für GHV

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14
Q

Was sind die Voraussetzungen einer Betriebsaufspaltung?

A
  • Sachliche Verflechtung
    • Überlassung mind. einer wesentlichen Betriebsgrundlage an Betriebsunternehmen
  • Persöndliche Verflechtung
    • Einheitlicher geschäftlicher Betätigungswille der an beiden Unternehmen beteiligten Personen
    • Besitzunternehmen beherrschende Personen = Betriebsunternehmen beherrschende Personen
  • Beruhbar auf
    • unmittelbare Mehrheitsbeteiligung
    • mittelbare Beteiligung
    • tatsächliche Machtstellung
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15
Q

Was sind die Folgen einer Betriebsaufspaltung?

A
  • VuV Einkünfte Besitzgesellschaft –> Gewerbebetrieb kraft gewerblicher Betätigung #15IIEStG
  • Besitzgesellschaft: Einkünfte Gewerbebetrieb
  • nicht nur laufende Einkünfte, auch stille Reserven steuervertrickt
  • GewStPfl. nach #2GewStG
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16
Q

Was sind die Voraussetzungen für eine Betriebsveräußerung und wo sind sie geregelt?

A
  • # 16EStG iVm #R16IEStR
    1. Alle wesentlichen Betriebsgrundlagen
    2. einheitlicher Vorgang
    3. entgeltich
    4. Übergang Erwerber
    5. Erwerber kann Betrieb fortführen, bisherige Tätigkeit Veräußerers im Betrieb endet
17
Q

Was sind die Voraussetzungen für eine Betriebsaufgabe und wo sind sie geregelt?

A
  • # 16IIIEStG iVm #H16IIEStH
    1. Alle wesentlichen Betriebsgrundlagen
    2. innerhalb kurzer Zeit
    • Tarifvergünstigung: anstatt hohe Belastung einmal viele kleine Belastung führt zu begünstigung, soll verhindert werden
      1. einheitlicher Vorgang
      2. entweder
        1. Überführung PV
        2. entgeltlich an verschiedene Erwerber veräußert
        3. teils 1 teils 2
      3. Betrieb als selbstständiger Organismus hört auf zu existieren
18
Q

Wie wird der Veräußerungsgewinn nach #16EStG berechnet?

A

Veräußerungspreis (veräußerte WG)
+ gem. Wert der ins PV überführten Betr.Grundl. #16III7EStG
- Veräußerungs/Aufgabekosten
- Buchwert veräußerten und ins PV überführte WG
———-
= Veräußerung/Aufgabegewinn #16IIEStG #16IIIEStG

Außerordentliche Einkünfte nach #34EStG

19
Q

Was sind die Voraussetzungen des Freibetrags nach #16IV EStG

A
    1. Lebensjahr vollendet / sozialvers.rechtlich dauernd berufsunfähig
  • Freibetrag nur einmal im Leben beansprucht
  • Entsprechender Antrag
20
Q

Was ist die Höhe des Freibetrags nach #16IVEStG?

A
  • 45TEUR
  • ermäßigt sich um Betrag, der Veräußerungsgewinn iHv 136TEUR übersteigt
  • gänzliches Entfallen bei 181TEUR
  • Tarifermäßigung #34IEStG und #34IIIEStG möglich
21
Q

Was sind die Voraussetzungen der Veräußerung der KapGAnteile für die Anwendung des #17EStG?

A
  • vollentgeltliche Veräußerung
  • Anteilen an Kapitalgesellschaften
  • aus Privatvermögen
  • Beteiligung von mindestens 1 %
  • innerhalb letzten fünf Jahre
22
Q

Was sind die Folgen der Anwendung des #17EStG?

A

Qualifikation des Veräußerungsgewinns als Einkünfte aus Gewerbebetrieb

23
Q

Was sind die Besonderheiten des #17EStG?

A
  • Beteiligungshöhe: Unentgeltlicher Erwerb nach #17I4EStG: Rechtsvorgänger war „maßgeblich“ beteiligt
  • Anschaffungskosten: Unentgeltlicher Erwerb vom Rechtsvorgänger, #17II5EStG; nachträgliche Anschaffungskosten, #17IIaEStG
  • Veräußerungsverlustbeschränkung, #17II6EStG
24
Q

Wie wird der Veräußerungsgewinn nach #17EStG berechnet?

A

60 % des Veräußerungserlöses #3Nr40cEStG
- 60 % der Veräußerungskosten #3cIIEStG
- 60 % der Anschaffungskosten #3cIIEStG
= vorl. Veräußerungsgewinn
- Freibetrag gem. #17IIIEStG
= endgütiger Veräußerungsgewinn