KSt Verlustvor/rücktrag Flashcards
1
Q
Wie ist der Verlustrücktrag der KSt geregelt?
A
- begrenzt
- zeitlich auf 2 Jahre
- fiskalische Planung sichern
- Arbeit mit Verlustrücktrag ist für FA ziemlich komplex
- betraglich auf 10Mio. EUR, 2024 wieder 1 Mio. EUR
- zeitlich auf 2 Jahre
- nur noch vollständiger Verzicht
- verbleibende Verluste zeitlich unbegrenzt vorgetragen
2
Q
Wie ist der Verlustvortrag der KSt geregelt?
A
- begrenzt
- Sockelbetrag 1Mio EUR
- drüber: nur 60% des Restbetrags abzugsfähig
- Mindestbesteuerung
- DE in internationalem Vergleich ziemlich moderat
3
Q
Wann ist die Verlustverrechnung der KSt vollständig ausgeschlossen?
A
- steuerfreistellung bei ausländischen Einkünften unter DBA
- Verluste Gesellschafterwechsel #8cKStG
- mehr als 50% der Anteile an KapG innerhalb 5 Jahre auf Erwerber/nahestehende Personen übertragen
–> nicht genutzte Verluste gehen vollständig unter #8cI1KStG - Altregelung war laut BVerfG verfassungswidrig und wurde rückwirkend aufgehoben (quotaler Untergang von Verlusten bei Bet. 25-50%)
- mehr als 50% der Anteile an KapG innerhalb 5 Jahre auf Erwerber/nahestehende Personen übertragen
4
Q
Was sind die vier Ausnahmen des Ausschlusses der Verlustverrechnung?
A
- Konzernklausel: unbeachtlich, wenn am Übertragenden und Übernehmenden dieselbe Person (un)mittelbar 100% beteiligt ist
- Stille Reserven Klausel
- Verluste erhalten iHv im schädlichen Beteiligungserwerb-Zeitpunkt enthaltene steuerpflichtige stille Reserven
- Ermittlung: Unterschiedsbetrag EK nach steuerlichen Gewinnermittlung im Vergleich mit auf EK entfallenen gemeinen Wert wenn sie im Inland steuerpflichtig sind
- Grundgedanke: stille Reserven sind Verlustnutzungspotential, egal wer sie nutzt
- Sanierungsklausel #8cIaKStG:
- unbeachtlich wenn zur Sanierung gekauft
- Sanierung: Maßnahme, um Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung zu verhindern/beseitigen und wesentliche Strukturen erhalten
- Fortführungsgebundener Verlustvortrag #8dKStG
- Keine Anwendung von Sanierungsklausel auf Antrag wenn Geschäftsbetrieb KapG unverändert bleibt
- verfahrensrechtlich separat von Verlustabzug, hat aber auch Mindestbesteuerung
- Antrag nicht stets vorteilhaft weil auch Verzicht auf Stille Reserven Klausel
5
Q
Wie ist die Verlustbegrenzung begrenzt?
A
- passive Tätigkeiten Drittstaaten #2aEStG
- Verluste gew. Tierzucht/Haltung #15IV1-2EStG
- Verluste bestimmte gew. Termingeschäfte #15IV3-5EStG
- Verluste stille Beteiligungen u.ä. bei KapG #15IV6-8EStG #20INr4S2EStG
- Verluste beschränkte Haftung #15aEStG
- Verluste Steuerstundungsmodel #15bEStG
- Verluste sonstige Leistungen #22Nr3EStG