Schuldrecht AT Hemmer Skript Flashcards
Was bedeutet ein Schuldverhältnis i.e.S.?
Schuldverhältnis i.e.S. oder Forderung ist der schuldrechtliche Anspruch des Gläubigers gegen den Schuldner auf eine Leistung.
–> SV i.e.S. ist identisch mit dem Begriff der Forderung
Was siend die 2 Kriterien eines Schudlverhältnisses i.e.S.?
- Eine rechtliche und nicht rein tatsächliche Verbindung
2. Sonderverbidnung: Beziehung zwischen den Parteien, die über für alle Ge- und Verbote hinausgeht
Wie kann ein Schuldverhältnis entstehen?
- Durch Vertrag
- Durch einseitiges Rechtsgeschäft (zB. Auslobung)
- Gesetzlich (zB. GoA, ungerechtfertigte Bereicherung und unerlaubte Handlung)
Was ist ein Schuldverhältnis i.w.S.?
Die Gesamtheit von Rechten und Pflichten zwischen Gläubiger und Schuldner. (–> Alle Verträge als Ganzes)
Wo steht die Legaldeifinition des “Anspruchs”?
§ 194 I BGB
Def. “Verschulden”?
Verschuldner ist das objektiv rechtswidrige und subjektiv vorwerfbare Verhalten einer Person, die zurechnungsfähig ist.
Wann liegt im Regelfall Verschulden vor?
Wenn der Schuldner vorsätzlich oder farhlässig gehandelt hat, wobei auch leichte Fahrlässigkeit genügt, es se denn etwas anderes wurde vereinbart oder es gilt eine gesetzliche Privilegierung wie zB. § 300 I BGB oder § 521 BGB
Wie steht das Vertretenmüssen zum Verschulden und was besagt es?
- weiter gefasst als der Begriff des Verschuldens
- § 280 I 2 BGB –> “zu vertreten hat”
- § 276 I 1 BGB regelt, was der Schuldner zu vertreten hat:
- Vorsatz und Fahrlässigkeit, wenn nicht eine strengere Haftung bestimmt noch aus dem sonstigen SV zu entnehmen ist
- Das bedeutet: Bei Vorliegen von Vorsatz oder Fahrlässigkeit liegt auch regelmäßig Vertretenmüssen vor, wobei auch ein Einstehen ohne jegliche Form von Verschulden gegeben sein kann
Def. “Erfüllungsgehilfe” gem. § 278 S. 1 BGB?
Ein Erfüllungsgehilfe ist, wer mit Wissen und Wollen des Schuldners in dessen Pflichtenkreis tätig wird.
Was setzt es voraus, dass der Schuldner gem. § 278 S. 1 BGB ein Verschulden seines Erfüllungsgehilfen zu vertreten hat?
- Es muss bereits zum Zeitpunkt des Tätigwerdens des Erfüllungsgehilfen eine Sonderverbindung zwischen
Schuldner und Gläubiger bestehen - schuldhafte Handlung mit im sachlichen Zusammenhang mit übertragenen Aufgabe erfolgt sein
- Nicht nur bei Gelegenheit
–> § 278 ist NICHT anwendbar, wenn ein SV erst durch eine Handlung des vermeintlichen EG entstehe (zB. durch unerlaubte Handlung gem. §§ 823 ff. BGB)
Welche Gehilfen-Arten unterscheidet man beim SV?
- Erfüllungsgehilfe gem. § 278 S. 1 BGB –> Zurechnung fremden Verschuldens
- Verrichtungsgehilfe gem. § 831 BGB –> vermutetes “eigenes” Verschulden
- -> Weisungsgebundenheit ist wesentlich
- -> Begehung einer tatbestandsmäßigen, rechtswidrigen und unerlaubten Handlung in Ausführung seiner Verrichtung, so haftet der Geschäftsherr auf Schadensersatz, außer er kann sich exkulpieren gem. Abs. 2 BGB!
Welche normartige Unterschied besteht zwischen § 278 S. 1 BGB und § 831 BGB?
- § 278 S. 1 BGB = Zurechnungsnorm
2. § 831 BGB = Anspruchsnorm
Def. “Verrichtungsgehilfe” gem. § 831 I BGB?
Ein Verrichtungsgehilfe iSd. § 831 I BGB ist, wer mit Wissen und Wollen des Geschäftsherrn in dessen Interesse tätig wird und dabei dessen Weisungen unterworfen ist.
Was bedeuten die Prinzipien “Relativität” und “Absolutheit”?
- Relativität: SVs berechtigen und verpflichten grds. nur die an ihm Beteiligten (Inter partes - Wirkung)
- Absolutheit: Herrschafsrechte wie das dingliche Recht (Eigentumsrecht) gelten gegenüber jedermann
Welcher § bildet die wichtigste Ausnahme von der Formfreiheit schuldrechtlicher Verträge und wie nennt sich der Gegenbegriff?
- § 311b I 1 BGB
- -> Grundstücke bedürfen der notariellen Beurkundung gem. § 128BGB - Der Gegenbegriff ist “die Publizität” im Sachenrecht