Prüfungsschemata SoSe Flashcards

1
Q

Entfallen der Gegenleistungspflicht gem. § 326 I 1 BGB im Rahmen des Anspruch erloschen?

A
I. Anspruch entstanden (+)
II. Anspruch erloschen
1. Entfallen der Gegenleistungspflicht nach § 362 I 1 BGB
a) geschuldete Leistung
b) Absolutes Fixgeschäft
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2
Q

Erlöschen des Anspruchs aufgrund ausgeübten Rücktritts, §§ 346 Abs. 1, 323 Abs. 1 BGB?

A

I. Ansprch entstanden (+)
II. Anspruch erloschen
1. xy
2. Erlöschen des Anspruchs aufgrund ausgeübten Rücktritts, §§ 346 Abs. 1, 323 Abs. 1 BGB
- Gegenseitiger Vertrag, damit § 323 anwendbar ist
- Umwandeln des Vertrags durch einseitge Erklärung in Rückgewährschuldverhältnis
- Somit erlöschen der gegenseitigen Leistungspflicht
a) Rücktrittserklärung, § 349 BGB
b) Rücktrittsgrund: Nicht rechtzeitige Erbringung der Leistung
aa) Nicht-Erbringen der Leistung trotz Fälligkeit
- Fristsetzung!
bb) Entbehrlichkeit der Fristsetzung (relatives Fixgeschäft), § 323 II Nr. 2 BGB
cc) Erfolgloses Verstreichen der Frist
- einer angemessenen gesetzten Nachfrist
dd) Zwischenergebnis

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3
Q

Prüfungsreihenfolge bei Frage ob Fixgeschäft vorliegen könnte das Unmöglichkeit begründet?

A
  1. Absolutes Fixgeschäft
  2. Relatives Fixgeschäft, § 323 II Nr. 2 BGB
  3. Bloße Leistungszeitbestimmung, § 271 BGB
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4
Q

Prüfungsschema “absolutes Fixgeschäft”?

A
  1. Fixierung der Leistungszeit
  2. Leistung nicht mehr nachholbar
    - -> Unmöglichkeit
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5
Q

Prüfungsschema “Relatives Fixgeschäft” gem. § 323 II Nr. 2 BGB?

A
  1. Fixierung der Leistungszeit
  2. Besonderes Gläubigerinteresse erkennbar
    - -> Verzögerung und Entbehrlichkeit er Fristsetzung
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6
Q

Prüfungsschema “Bloße Leistungszeitbestimmung” gem. § 271 BGB?

A
  1. Fixierung der Leistungszeit
  2. allgemeines Gläubigerinteresse
    - -> Verzögerung
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7
Q

Prüfungsschema Aufwendungsersatz bei Verspätungsschaden (zB Mietkosten) §§ 280 I, 2, 286 I BGB

A

B. Anspruch auf Schadensersatz
I. Schadensersatz statt der Leistung

II. Anspruch des F gegen V auf € 1.000,– aus §§ 280 Abs. 1, 2, 286 Abs. 1 BGB
1. Pflichtverletzung, § 280 Abs. 1 S. 1 BGB
2. Verzug als zusätzliche Voraussetzung, §§ 280 Abs. 2, 286 BGB
3. Vertretenmüssen, §§ 280 Abs. 2 S. 2, 286 Abs. 4 BGB
- Vertretenmüssen des Schuldners/Beweislast des Schuldners gem.§ 276 I 1 BGB
4. Keine Beendigung des Verzugs
5. Schaden
- §§ 249 ff. BGB
- Beachte Schadensminderungsobliegenheit aus § 254 II BGB –> Anmietungsgegenstand angemessen?
III. Ergebnis

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8
Q

Prüfungsaufbau des “besonders schweren Fall des Diebstahls” gem. § 243 StGB?

A

I) Tatbestandsmäßigkeit nach § 242 StGB
II) Rechtswidrigkeit
III) Schuld
IV) Besonders schwerer Fall nach § 243 StGB
1) Vorliegen eines Regelbeispiels gem. § 243 I 2 Nr. 1 – 7 StGB
2) Vorsatz bezüglich des vorliegenden Regelbeispiels analog §§ 15, 16 I 1 StGB
3) kein Ausschluss nach § 243 II StGB
4) Gesamtwürdigung der Tatumstände (Vorliegen eines atypischen Falles)
- kein besonders schwerer Fall trotz gegebenem Regelbeispiel
- unbenannter schwerer Fall trotz Nichtvorliegens eines Regelbeispiels

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9
Q

Prüfungsschema “Annahmeverzug” §§ 293, 297 BGB?

A
  1. Erfüllbare Leistungspflicht (Im Zweifel sofort gem. § 271 II BGB)
  2. Angebot der Leistung wie geschuldet, § 294 BGB
    - Holschuld/Schickschuld/Bringschuld
  3. Nichtannahme der Leistung
  4. Leistungsvermögen des Schuldners gem. § 297 BGB
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10
Q

Prüfung des Erlöschens des Anspruchs gem. § 326 I 1 BGB (Gegenleistungsanspruch)?

A
  1. Gegenseitiger Vertrag –> Syllagma
  2. Schuldner aufgrund von § 275 BGB von Gegenleistungspflicht befreit
    - subjektive/objektive Unmöglichkeit
    - nachträgliche/anfängliche Unmöglichkeit
    - Stückschuld/Gattungsschuld
  3. Keine von § 326 I 1 BGB abweichende Bestimmung greift ein
    - § 326 II 1 Alt. 1 BGB –> Verschulden des Schuldners?
    - § 326 II 1 Alt. 2 BGB –> Unmöglichkeitseintritt während Annahmeverzug
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11
Q

Prüfungsschema “Abweichende Bestimmung gem. § 326 I 1 BGB (Annahmeverzug) iR. von Erlöschen des Anspruchs gem. § 326 I 1 BGB?

A

I. Anspruch entstanden (+)
II. Erlöschen des Anspruchs gem. § 326 I 1 BGB
1. Gegenseitiger Vertrag
2. Befreiung des Schuldners gem. § 275 BGB von seiner Leistungspflicht

  1. Keine abweichende Bestimmung zu § 326 I 1 BGB (Annahmeverzug –> § 326 II 1 Alt. 1 BGB)
    a) Annahmeverzug, §§ 293, 297 BGB
    aa) Erfüllbare Leistungspflicht (§ 271 II BGB)
    bb) Angebot der Leistung wie geschuldet
    cc) Nichtannahme der Leistung
    dd) Leistungsvermögen des Schuldners, § 297 BGB
    ee) Zwischenergebnis
    b) kein Vertretenmüssen des Schuldners, § 326 II 1 BGB –> Maßstab des § 300 II BGB: Nur Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sin zu vertreten
    c) Zwischenergebnis
    III. Ergebnis
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12
Q

Prüfungsschema “Schadensersatz statt der Leistung” gem. §§ 280 I, III, 283 BGB auf Ersatz des entgangenen Gewinns und Kosten für Aufwendungen?

A
  1. Nachträgliche Unmöglichkeit
  2. Verletzung einer Pflicht aus bestehendem Schuldverhältnis
  3. Vertretenmüssen
  4. Schaden und Kausalität
    a) Entgangener Gewinn
    b) Aufwendungskosten
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13
Q

Prüfungsschema des § 284 BGB?

A

I. Anspruch auf Schadensersatz statt der Leistung
II. Aufwendungen im Vertrauen auf den Erhalt der Leistung
–> Aufwendungen= freiwillige Vermögensopfer
–> im Vertrauen auf Erhalt der Leistung, d.h. insb. keine Aufwendungen, die der Gläubiger shon vor Vertragsschluss in der Hoffnung gemacht hat, er werde die Leistung erhalten
–> Billigungskontrolle
3. Kein Ausschluss nach § 284 letzter Hs. BGB

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14
Q

Prüfungsschema “Ersatz des entgangenen Gewinns” wegen ANFÄNGLICHER Unmöglichkeit gem. § 311a II 1 BGB?

A

I. Wirksames Schuldverhältnis
II. Anfängliche Unmöglichkeit
III. Kenntnis oder Kennenmüssen des leistungshindernisses
a) Unkenntnis wird vermutet, § 311a II 2 BGB
b) Aber Vermutung wird widerlegt, wenn Vertretenmüssen des Schuldners
c) Bezugspunkt des Verschuldenmüssens bei § 311 II 1 BGB: Kenntnis der Leistungsunfähigkeit zZd Vertragsschlusses: Auf Verschulden des Leistungshindernisses kommt es nicht an!
–> Rechtsfolge = SE gem. §§ 249 ff. BGB

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15
Q

Prüfungsschema der echten, berechtigten GoA?

A
  1. Besorgung eines Geschäfts für einen anderen (§ 677 BGB), sog. fremdes Geschäft
  2. Mit Fremdgeschäftsführungswillen (arg. e § 687 BGB) d.h. Handeln in Kenntnis der Fremdheit und mit dem Willen, das Geschäft für einen anderen zu führen
    a) Objektiv fremdes Geschäft: nach allg. Ansicht wird der Fremdgeschäftsführungswille vermutet
    b) Auch-fremdes Geschäft:
    - Nach hM. kann FGW auch dann vermutet werden, wenn die Besorgung des Geschäfts für den Geschäftsführer auch ein eigenes Geschäft darstellt, zB. wenn er öffentlich-rechtlich zu Vornahme des Geschäfts verpflichtet ist oder aufgrund vermeintlich bestehender privatrechtlicher Verpflichtung tätig wird (str.)
    - Nach TdL muss der FGW konkret nachgewiesen werden; bei anderweitiger Verpflichtung zur Vornahme des Geschäfts wird es idR. am FGW fehlen
    c) Subjektiv fremdes Geschäft: FGW muss nachgewiesen werden
  3. Berechtigung § 683 S. 1 BGB
  4. Ohne Auftrag (Subsidiarität der GoA)
  5. Rechtswirkungen
    a) Anspruch des Geschäftsführers auf Ersatz von Aufwendungen §§ 683 S.1, 670 BGB
    b) Anspruch des Geschäftsherrn auf Herausgabe des Erlangten §§ 681 S.1, 667 BGB
    c) Anspruch des Geschäftsherrn auf Schadensersatz wegen pflichtwidriger Führung des Geschäfts §§ 677, 280 BGB
    d) Legitimationswirkung der GoA: Recht zum Besitz und Rechtfertigungsgrund für gebotene Rechtsgutbeeinträchtigungen
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16
Q

Anspruchsreihenfolgen?

A
  1. Vertragliche Ansprüche
  2. Vertragsähnliche Ansprüche
  3. Dingliche Ansprüche insb. §§ 985, 987 ff., 1004, 1007 BGB
  4. Bereicherungsansprüche/deliktische Ansprüche
17
Q

Prüfungsschema Bereicherungsrecht allgemein?

A
  1. Anspruchsvoraussetzung
  2. Kein Anspruchsausschluss (sog. Kondiktionssperre)
  3. Gegenstand und Umfang der Herausgabepflicht
18
Q

Prüfungsschema “Umfang der Herausgabepflicht”?

A
  1. Herausgabe des Erlangten § 812 I BGB
  2. Einschließlich gezogener Nutzungen und erlangter Surrogate § 818 I BGB
  3. Ist dies nicht möglich: Wertersatz § 818 II BGB
  4. Entreicherung § 818 III BGB
  5. Verschärfte Haftung, §§ 818 IV, 819, 820 BGB
19
Q

Prüfungsschema der echten, berechtigten GoA?

A
  1. Besorgung eines Geschäfts für einen anderen (§ 677 BGB), sog. fremdes Geschäft
  2. Mit Fremdgeschäftsführungswillen (arg. e § 687 BGB) d.h. Handeln in Kenntnis der Fremdheit und mit dem Willen, das Geschäft für einen anderen zu führen
    a) Objektiv fremdes Geschäft: nach allg. Ansicht wird der Fremdgeschäftsführungswille vermutet
    b) Auch-fremdes Geschäft:
    - Nach hM. kann FGW auch dann vermutet werden, wenn die Besorgung des Geschäfts für den Geschäftsführer auch ein eigenes Geschäft darstellt, zB. wenn er öffentlich-rechtlich zu Vornahme des Geschäfts verpflichtet ist oder aufgrund vermeintlich bestehender privatrechtlicher Verpflichtung tätig wird (str.)
    - Nach TdL muss der FGW konkret nachgewiesen werden; bei anderweitiger Verpflichtung zur Vornahme des Geschäfts wird es idR. am FGW fehlen
    c) Subjektiv fremdes Geschäft: FGW muss nachgewiesen werden
  3. Berechtigung § 683 S. 1 BGB
  4. Ohne Auftrag (Subsidiarität der GoA)
  5. Rechtswirkungen
    a) Anspruch des Geschäftsführers auf Ersatz von Aufwendungen §§ 683 S.1, 670 BGB
    b) Anspruch des Geschäftsherrn auf Herausgabe des Erlangten §§ 681 S.1, 667 BGB
    c) Anspruch des Geschäftsherrn auf Schadensersatz wegen pflichtwidriger Führung des Geschäfts §§ 677, 280 BGB
    d) Legitimationswirkung der GoA: Recht zum Besitz und Rechtfertigungsgrund für gebotene Rechtsgutbeeinträchtigungen
20
Q

Anspruchsreihenfolgen?

A
  1. Vertragliche Ansprüche (zB. § 433 II; § 280 I iVm. § 437 Nr.3)
  2. Vertragsähnliche Ansprüche(zB. cic oder berechtigter GoA)
  3. Dingliche Ansprüche insb. §§ 861, 985, 987 ff., 1004, 1007 BGB
  4. Bereicherungsansprüche(§§ 812-822)/deliktische Ansprüche (§ 823 I oder § 7 I StVG)
21
Q

Prüfungsschema Bereicherungsrecht allgemein?

A
  1. Anspruchsvoraussetzung
  2. Kein Anspruchsausschluss (sog. Kondiktionssperre)
  3. Gegenstand und Umfang der Herausgabepflicht
22
Q

Prüfungsschema “Umfang der Herausgabepflicht”?

A
  1. Herausgabe des Erlangten § 812 I BGB
  2. Einschließlich gezogener Nutzungen und erlangter Surrogate § 818 I BGB
  3. Ist dies nicht möglich: Wertersatz § 818 II BGB
  4. Entreicherung § 818 III BGB
  5. Verschärfte Haftung, §§ 818 IV, 819, 820 BGB
23
Q

Prüfungsschema § 812 I 1 Alt. 1 BGB?

A
  1. Etwas erlangt
  2. Durch Leistung des Anspruchsgegners
  3. Rechtlicher Grund fehlt von Anfang an
  4. Keine Ausschlussgründe: §§ 814, 817 S. 2 BGB
24
Q

Prüfungsschema § 817 S. 2 BGB?

A
  1. Anwendungsbereich: auf sämtliche Leistungskondiktionen
  2. Voraussetzungen
    a) Objektiver Gesetzes- oder Sittenverstoß des Leistenden
    b) Subjektiv: Kenntnis oder leichtfertige Unkenntnis des Leistenden vom Gesetzes- oder Sittenverstoß (hM)
25
Q

Prüfungsschema § 812 I S. 2 Alt. 1 BGB?

A
  1. Etwas erlangt
  2. Durch Leistung des Anspruchsstellers
  3. Ohne rechtlichen Grund: Rechtsgrund ist später weggefallen, zB. wegen Eintritts einer auflösenden Bedingung bzw. Befristung oder wegen eines Aufhebungsvertrags
  4. Kein Ausschluss § 817 S. 2 BGB
26
Q

Prüfungsschema § 812 I S. 2 Alt. 2 BGB?

A
  1. Etwas erlangt
  2. Durch Leistung des Anspruchstellers
  3. Ohne rechtlichen Grund: Nichteintritt des bezweckten Erfolges
  4. Keine Ausschlussgründe: §§ 815, 817 S. 2 BGB
27
Q

Prüfungsschema § 817 S. 1 BGB?

A
  1. Etwas erlangt
  2. Durch Leistung des Anspruchstellers
  3. Leistungsannahme verstößt gegen ein gesetzliches Verbot ider die guten Sitten
  4. Kein Ausschluss: § 817 S. 2 BGB
28
Q

Prüfungsschema “Einwendungsorientierter Anspruchsaufbau”?

A
  1. Anspruch entstanden
    a) Anspruchvoraussetzungen erfüllt? zB. §§ 433 I, 280 I etc.)
    b) Bei Rechtsgeschäften: rechtshindernde Einwendungen?
  2. Anspruch erloschen? - Rechtsvernichtende Einwendungen
  3. Anspruch durchsetzbar? - dilatorische/peremptorische Einreden?
29
Q

Prüfungsschema: Vorliegen eines Sachmangels iSv. § 434 BGB?

A
  1. § 434 I 1: vertraglich vereinbarte BEschaffenheit
  2. § 434 I 2 Nr. 1: Eignung für vertraglich vorausgesetzte Verwendung
  3. § 434 I 2 Nr. 2: Eignung für die gewöhnliche Verwendung
  4. § 434 II: Montagefehler und/oder mangelhafte Montageanleitung
  5. § 434 III: Falsch- oder Zuweniglieferung
30
Q

Voraussetzungen von § 447 I BGB?

A
  1. Anwendbarkeit idR. nicht beim Verbrauchsgüterkauf, § 475 II BGB
  2. Vereinbarung einer Schickschuld (“auf Verlangen des Käufers”)
  3. Versendung nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort
    P1 –> Platzgeschäft; p2 –> Versendung nicht vom Erfüllungsort aus
  4. AUslieferung der Sache an eine Transportperson
    P –> Transport durch eigene Leute oder den Verkäufer selbst
  5. Zufällige Leistungshindernis während des Transports
    P –> nur typische Tranpsortrisiken erfasst?