Sachbeschädigung Flashcards
Beschädigen
Jede körperliche Einwirkung auf die Sache, durch die
- ihre stoffliche Unversehrtheit
- oder ihre bestimmungsgemäße Brauchbarkeit
mehr als nur unerheblich beeinträchtigt wird.
ordnungsgemäße Reparatur einer schadhaften Sache
Nach hM auch gegen den Willen des Berechtigten kein Beschädigen, da Zustand verbessert wird
bloße Sach- und Nutzungsentziehung
keine Sachbeschädigung, da bestimmungsgemäße Brauchbarkeit oder Substanz nicht beeinträchtigt
auch bestimmungsgemäßer Verbrauch der Sache, anders beim zweckwidrigen Verbrauch
Zerstören
Jede körperliche Einwirkung auf die Sache, durch die diese vernichtet wird oder ihre bestimmungsgemäße Brauchbarkeit vollständig verliert.
Erscheinungsbild, § 303 II StGB
äußere Erscheinungsform einer Sache unter Zugrundelegung des Maßstabes eines objektiven Betrachters
Reinigungsbedingte Schädigung
Wiederherstellung des früheren Zustands führt notwendig zu einer nicht unerheblichen Beschädigung der Oberfläche
Substanzverletzung (+)
Verändern, § 303 II StGB
Versetzen der sinnbildlich wahrgenommenen Oberfläche der Sache in einen vom ursprünglichen abweichenden Zustand
nur vorübergehend, § 303 II StGB
Veränderung vergeht ohne Aufwand binnen kurzer Zeit von selbst oder kann entfernt werden
bestimmungsgemäßer Verbrauch einer Sache
h. M.: keine Zerstörung, da lediglich Realisierung einer in der Sache selbst angelegten Gebrauchsmöglichkeit
Unrecht des Verbrauchs ausschließlich durch Zueignungsdelikte erfasst
MM: Substanzverletzung und damit Zerstörung (+), Doppelbestrafung wird durch Konkurrenzen vermieden