Ref ZVR: Klauselrechtsbehelfe Flashcards
1
Q
Klauselggklage §768
A
= mit Einwendungen bestreitet S die mat Voraussetzungen der Klauselerteilung (im Ggsatz zu §732 der formell angreift)
= Vorgehen gg qualif Klausel
2
Q
Erinnerung gg Klauselerteilung §732
A
= Streitggstand ist ausschließl die form Zul.keit der Klauselerteilung zu einer konkr vollstr.baren Ausfertigung
3
Q
Klage auf Erteilung der Vollstr.klausel §731
A
Kann der erforderliche Nachweis einer bes Vollstr.klausel durch öffentliche oder öffentlich beglaubigte Urkunden nicht geführt werden, so hat der Gläubiger bei dem Prozessgericht des ersten Rechtszuges aus dem Urteil auf Erteilung der Vollstreckungsklausel Klage zu erheben.