Ref ZVR: Allgemeines Flashcards
Auslegung von Prozesserklärungen
= Auslegungs- u Umdeutungsgrdsätze nach §§133, 157, 140 gelten analog auch für die Auslegung von Prozesserklärungen
= wirklicher Wille ist zu erforschen
= im Zweifel ist dasjenige gewollt, was vernünftig ist u der wohlverstandenen Interessenlage entspricht
Allgemeine Verf.voraussetzungen der ZVR
= von Amts wg zu prüfen
- Antrag
= wenn an GVZ gerichtet: Auftrag §753 - Zust.keit (ausschl §802)
a. funktionell: GVZ/ Vollstr.gericht/ Proz.gericht
b. örtl: Gericht in dessen Bezirk Vollstr.maßn durchzuführen ist - Parteifhk
- Prozessvollmacht (vAw zu prüfen, wenn nicht ein RA auftritt §88 II)
- Postulationsfhk
- Proz.führungs-/ Vollstr.befugnis
- Rechtsschutzbedürfnis
mat.rechtl Wirkung des Antrags auf ZVR
= Antrag bewirkt Neubeginn der Verjährung §212 I Nr.2
= zB bei Vollstr.antrag bei GVZ Neubeginn der Verjährung am nächsten Tag §187
Problem: Parteifhk bei Tod des Schuldners
- falls ZVR schon begonnen hat, kann diese mit Nachlass fortgesetzt werden §779 I
- ansonsten benötigt Gläubiger gem §747 einen Titel gg alle Miterben, der auch durch Titelumschreibung gem §727 erlangt werden kann
Problem Gesetzl Vollstr.standschaft: Miterben erstreiten Urteil zu ihren Gunsten, aber nur einer vollstreckt gg den Willen der übrigen Schuldner
= ja, nach §2039 ist ZVR zugunsten aller Erben auch durch nur einen von ihnen erlaubt
Ist eine gewillkürte isolierte Vollstr.standschaft mögl?
Dritter will Titel des Gläubigers aufgrund einer Vollstr.ermächtigung vollstrecken
= hM: nicht mögl
= Widerspruch zu §727, da die bloße Ermächtigung keine Rechtsnachfolge iSd Vorschrift ist
= erforderl ist eine echte Übertragung des Anspr
Problem Rechtsschutzbedürfnis: ZVR wegen Bagatellforderung
= grds zulässig, da das Zwangsmonopol beim Staat liegt u es sonst der Schuldner in der Hand hätte geringe Beträge einzubehalten
= ausnahmsw unzul, wenn Eingriff in grundrechtl geschützte Rechte des Schuldners mit erhebl Nachteilen verbunden (Whgdurchsuchung..)
Allg Vollstr.voraussetzungen
- Titel
- Klausel
- Zustellung (vor/ gleichzeitig mit Vollstreckung)
Was ist ein Vollstr.titel?
= Urkunde, in der das Bestehen des durchsetzenden materiellen Anspruchs von der zuständigen Stelle festgestellt worden ist
= ob Anspr tats besteht, ist für Vollstr.verfahren grds unerhebl
Problem: Titel bei Personenmehrheiten OHG/ KG
= gg wen muss Titel sich richten?
- für Vollstreckung gg Gesellsch.vermögen ist Titel gg Gesellschaft erforderl
= Titel gg alle Gesellschafter genügt nicht - aus einem gg die Gesellschaft erwirkten Titel kann nicht gg die Gesellschafter vollstreckt werden §129 IV HGB
Problem: Titel bei Personenmehrheiten
= Vollstreckung in Vermögen der BGB-Außengesellschaft wg Gesellschaftsverbindlichkeit
- Vermögen der Gesellschaft
= es genügt ein Titel gg BGB-Außengesellschaft (entgegen dem Wortlaut des §736 ZPO)
= ausreichend ist auch Titel gg alle Gesellschafter/ alle einzelnen Gesellschafter - Privatvermögen der Gesellschafter
= benötigt wird Titel gg Gesellschafter
= Titel gg Gesellschaft reicht nicht aus
= sinnvoll Gesellschaft u Gesellschafter zu verklagen
Was ist eine Vollstr.klausel?
= amtl Bescheinigung der Vollstr.barkeit des Titels §725
= Stempel auf beglaubigter Kopie des Titels mit Wortlaut des §725 (mit Stempel liegt vollstr.bare Ausfertigung vor)
Welche 2 Funktionen hat die Vollstr.klausel?
- Schuldnerschutz
= grds darf nur eine vollstr.bare Ausfertigung im Umlauf sein (Einzigartigk)
= Verhinderung von beliebig vielen Vollstreckungen (Schutz vor Doppelvollstr) - Vereinfachung/ Formalisierung der Vollstreckung für Vollstr.organe
= ersetzt Nachprüfung on Vollstr.reife vorliegt
Wann ist eine einfache u wann eine qualifizierte Klausel zu erteilen?
- einfache
= Normalfall
= wenn die Voraussetzungen einer qualif Klausel nicht gegeben sind - qualifizierte
= zur Erteilung müssen zustätzl Kriterien vorliegen, die bei Klauselerteilung zu prüfen sind
= gilt für (1) titelergänzende §726 u (2) titelumschreibende Klausel §727
Was ist für die Erteilung einer einfachen Klausel zu prüfen?
- Bestehen eines wirks Titels
- Vollstr.reife des Titels (Urteil ist rechtskräftig/ vorläufig vollstr.bar)
- vollstr.fähiger Inhalt des Titels (Best.heit)
- Identität der Parteien des Titels u Vollstr.verfahrens (sonst Fall einer qualif Klauselerteilung)