Rechtsstaatsprinzip Flashcards

1
Q

Rechtsstaat Begriff

A

(nicht explizit geregelt, jedoch kann man auf Art. 20 III GG verweisen)–> Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung snd an Gesetz und recht gebunden.

-Im Rechtsstaat werden ALLE Beziehungen geregelt, so etwa die Beziehungen zwischen den Bürgem, zwischen dem Bürger und dem Staat und auch die innerstaatlichen Beziehungen
- Der Bürger hat Grundrechte und wird nicht nur als Objekt gesehen. Zudem haben die
Bürger auch gem. Art. 19 IV GG die Möglichkeit bei Rechtsverletzungen, den Rechtsweg zu bestreiten.
-Es besteht eine Gewaltenteilung
-Es gibt eine bestimmte Rechtssicherheit und Staatshaftung.
-Verhältnismäßigkeitsgrundsatz

Ein Staat, dessen Ziel die Gewährleistung von Freiheit und Gerechtigkeit im staatlich beeinflussbar Bereich ist und dessen Machtausübung durch Recht und Gesetz geregelt und begrenzt wird

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2
Q

Ausprägungen

A

1) Grundrechte Art.1 -!9
- Schutz des Bürgers
- Abwehrmöglichkeit gegen den Staat

2) Gewaltenteilung
- Art.20 II GG “besonders”= gesondert
- Checks and balance
- Durchbrechungen möglich bsp.: RVO

3) Gestzesvorbehalt (Gesezmäßigkeit der Verwaltung)
- Ableitung aus Art. 20 III GG
- Kein handeln ohne Gesetz

4) Effektiver Rechtsschutz
- Art. 19 IV GG
- Es gibt kein staatliches handeln gegen das nicht geklagt werden kann

5) Staatshaftung
Ausprägung in § 839 BGB iVm 38 Art. 34 I GG
-Finanzielle Haftung des Staates bei Schädigung des Bürgers

6) Rechtsicherheit und Bestimmtheitsgebot
- Eine Tat kannn nur dann bestraft werden wennn sie zum Zeitpunkt der Tat auch unter strafe stand
- Eine Norm muss so ausgelet sein dass diese für den Bürger nachvollziehbar ist

7) Verhältnismäßigkeit
- Eine staatliche Maßname ist nur dann zulässig wenn sie im Bezug auf Zeck und Mittel geeignet ist

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3
Q

Gestzesvorrang

A
  • Kein Handeln gegen das Gesetz
  • Die Exekutive darf nicht in Ausübung ihrer Tätigkeiten gegen höherrangiges Recht verstoßen
  • Ermächtigung prüfen: formelle und materielle Rechtmäßigkeit
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4
Q

Gestzesvorbehalt

A
  • Kein Handel ohne das Gesetze
  • Die Exekutive darf nur tätig werden werden wenn sie durch ein Gesetz dazu ermächtigt wird
  • geprüft wird die Ermächtigungsgrundlage
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5
Q

allgemeine Rückwirkung von Gesetzen

A
  • im StrafR Art. 103 II GG: absolutes Rückwirkungsverbot

sonstige: s. Echte und unechte Rückwirkung

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6
Q

Echte Rückwirkung

A

Ein Gesetz greift nachträglich in ein bereits abgeschlossene Handlung der Vergangenheit ein
(Rückbewirkung der Rechtsfolge)

grds. Unzulässig
Ausnahmen:
-Bagatellfälle
-Fälle in den für das allgemein Wohl gehandelt wird

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7
Q

Unechte Rückwirkung

A

Das Gesetz greift auf gegenwärtige Handlungen/Sachverhalte ein.
(Tatbestandliche Rückanknüfung)

grds. zulässig
Ausnahmen: Überwiegend schutzwürdiges Vertrauen

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8
Q

Verhältnismäßigkeitsgrundsatz

A
  • Wird vorallem bei der “ Verfassungsbeschwerde” benötigt

Eine staatliche Maßnahme muss geeignet, erforderlich und angemessen, hinsichtlich des
verfolgten Zwecks sein.
Wenn sie dies nicht ist, ist sie unverhältnismäßig und mithin nicht rechtmäßig!

Prüfung: Merkeformel: EiERZu

1) (zulässiger) Zweck
- Zweck der Maßnahme ausarbeiten
2) Eignung
- Taugliches Mittel zur Erreichung des Ziels?
3) Erforderlichkeit
- Milderes Milttel?
4) Zumutbarkeit
- Zweck-Mittel-Realation

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