Bundesregierung Flashcards
1
Q
Basics
A
- Art. 62 - Art. 69 GG
- Art. 62 GG Bundesregierung = Kabinett = Bundeskanzler + Bundesminister
- Art. 63 I GG - Der Bundeskanzler wird auf Vorschlag des Bundespräsidenten vom
Bundestag gewählt - Art. 64 I GG Die Minister werden vom Bundeskanzler vorgeschlagen und vom
Bundespräsidenten ernannt. - Es können beliebig viele Minister existieren!
2
Q
Minister
A
Amtszeit der Minister:
- Können jederzeit entlassen werden vom Bundeskanzler, Art. 64 I GG
- Amtszeit endet spätestens bei Zusammentritt eines neuen Bundestages, Art. 69 II GG
3
Q
BKanzler
A
Amtszeit des Kanzlers:
- Endet auf jeden Fall nach Art. 69 II GG mit dem Zusammentritt eines neuen Bundestages!
- kann abgewählt werden (Kollektives Misstrauensvotum - Art. 67 IS.1 GG)
4
Q
Richtlinienprinzip
A
- (Art. 65 S.1 GG)
- Kanzler legt die Grundzüge der Politik fest!
5
Q
Ressortprinzip
A
- (Art. 65 S.2 GG)
- Jeder Minister leitet seinen eigenen „Bereich”!
6
Q
Kollegialprinzip
A
-(Art. 65 S.3 GG)
- Bei Meinungsverschiedenheiten wirkt die Bundesregierung zusammen, um als Kolleg,
über die Streitsache zu entscheiden!
7
Q
Kollektives Misstrauensvotum
A
- Art. 67 IS.1 GG!
- Bundestag kann dem Kanzler ein Misstrauen aussprechen und mit der Mehrheit der
Mitglieder des Bundestages einen Nachfolger wählen und den Bundespräsidenten
ersuchen, um den Bundeskanzler zu entlassen!
-dies funktioniert nur wenn schon ein Nachfolger bestimmt ist (Gegenteil: destruktives Misstrauensvotum)
8
Q
destruktives Misstraensvotum
A
-unzulässig