Allgemein Flashcards
Was ist ein Staat?
- Keine Definition im GG
- Elemente Lehre von George Jellinek
a) Staatsgebiet
b) Staatsvolk
c) Staatsgewalt
- Elemente Lehre von George Jellinek
Staatsgebiet
Abgegrenzter Teil der Erdoberfläche,( auf welchem die Staatsgewalt ausgeübt wir und in welchem das Staatsvolk lebt.)
nach oben bis zur Stratosphäre
nach unten bis zum Erdmittelpunkt und bis auf 12 Meilen auf Meer, dort beginnt die hohe See
Staatvolk
Summe aller Staatsangehörigen (auch Schicksalsgemeinschaft; sie besitzen einen “geniune link” eine tiefe Verbundenheit miteinander)
in DE: Staatsangehörige sind alle 2Deutschen” i.S.d. Art. 116 GG —> Ausländer werden nicht erfasst; Staatsangehöriger wird man durch Geburt (Abstammungsprinzip: man bekommt die Staatsangehörigkeit der Eltern) oder durch Einbürgerung
Gegenteil des Abstammungsprinzip: Territorialprinzip–> Man bekommt die Staatsangehörigkeit des Landes in dem man geboren wird
Staatsgewalt
ordinäre, rechtlich gebundene Herrschaftsmacht über Gebiet (Gebietshoheit) und Volk (Personalhoheit)
Struckturprinzpipien
Art. 20 I GG Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer sozialer Bundesstaat
daraus werden abgeleitet:
- Republik
- Demokratieprinzip (+ Art. 20 II GG)
- Sozialstaatsprinzip
- Bundesstaatsprinzip
- Rechtsstaatsprinzip (nur ableitbar, vgl. Art. 20 II 2, III, Art. 28 I 1 GG)
Unterteilung Staatsrecht
- Staatsorganisationsrecht
2. Grundrechte
Normenhirarchie
- EU-Recht
- GG
- Bundesgesetz
- Landesgesetz
- Örtliche Satzungen
Staatsfunktion
Art. 70 ff.; 83 ff, 92 ff GG
- Gestzgebung
- Verwaltung
- Rspr.
Obersten Bundesorgane
- BTag (legislativ Organ)
- BRat
- BPäs (Repäsentativ Funktion)
- BReg (exikutiv Organ, Regierungsverantwortung)
- (BVerfG)
Ewigkeitsgarantie
Art.79 III GG
Eine Änderung dieses Grundgesetzes, durch welche die Gliederung des
Bundes in Länder, die grundsätzliche Mitwirkung der Länder bei der Gesetzgebung oder die
in den Artikeln 1 und 20 niedergelegten Grundsätze berührt werden, ist unzulässig.
–> Art. 1 und 20 können nicht abgeschafft werden
Abschaffung Art.79 und dann 1 und 20?
-Vom Wortlaut möglich würde aber dann den Sinn und Zeck verfehlen somit unzulässig
Staatszielbestimmungen
- Niedrigere Priorität als die Staatsstruckturprizipe aber die müssen sich alle Staatsorgane an diese halten
- Bsp.:
- Art. 3 II S.2 GG Durchsetzung der Gleichberechtigung von Mann und Frau
- Art. 20a Tier-/Naturschutz
- Art. 23 I GG Verwirklichung der EU
Grundgestzänderungen
Voraussetzungen:
1) Das Grundgesetz muss ausdrücklich geändert werden, Art. 79I S.1 GG
2) Qualifizierte Mehrheit im Bundestag + Bundesrat, Art. 79 || GG
3) Schranken, welche nicht angetastet werden dürfen, Art. 79 III GG
- -> Menschenwürde, Art. 11 GG. Verfassungsprinzipien, Art 20 GG
- -> Art. 1 und 20 GG sind nach Art. 79 III GG unveränderlich! (Ewigkeitsgarantie!!!)