Bundestag Flashcards
Basics & Aufgaben
- Wird vom Volk gewählt (repräsentative Demokratie)
- Hat 631 Abgeordnete aus verschiedenen Parteien
- Der Bundestag diskutiert und entscheidet über den Bundeshaushalt, Bundeswehreinsätze,
die Gesetzgebung und kontrolliert die Regierungsarbeit - Der Bundestag wählt den Bundeskanzler
Wahlgrundsätze
Art. 38 I S.1 GG
1) Allgemeine Wahl
2) Unmittelbare Wahl
3) Freiheit der Wahl
4) Gleichheit der Wahl
5) geheime Wahl
Allgemeinheit der Wahl
Alle (volljährigen) Bürger muss sie uneingeschänkte Möglichkeit offen stehen an der Wahl teilnehmen (aktives WahlR) und dürfen gewählt werden (passives WahlR) . Außer geistig nicht reife Personen und
Ausländer
Unmittelbarkeit der Wahl
Das Wahlergebnis muss unmittelbar auf die Wahlentscheidung eintreten. Es darf also
bspw. keine Wahlmänner wie in den USA geben
Freiheit der Wahl
Jeder Bürger muss frei entscheiden können, wen er wählt (Wahlentscheidungsfreiheit) und ob er überhaupft wählt (Wahlbeteiligungsfreiheit) . Er darf keinem Zwang
unterworfen sein.
Gleichheit der Wahl
Alle abgegebenen Stimmen müssen gleich behandelt werden.
Zahlwertgleichheit: one men one vote; jede Stimme hat den selben Wert
Erfolgswertgleichheit: Jeder Stimme schlägt sich im Ergebnis mit gleichem Wert nieder
Geheimheit der Wahl
Es muss gewährleistet werden, das während der Wahl Geheimhaltung gegeben ist.
Keiner darf sehen können, was der andere gewählt hat.
Öffentlichkeit der Wahl
Das Wahlergebnis muss nachvollziehbar sein
Wahlsystem
Mehrheitswahl: Das Wahl gebiert wird in mehrere Wahlkreise aufgeteilt und jeder Wahlkreis wählt einen Angeordneten
absolut: der der min. 50% der stimmen hat gewinnt
relativ: derjenige gewinnt der die meisten stimmen bekommt
Verhältniswahl: eine Partei wird mithilfe einer Liste gewählt und die Parteien bekommen Verhältnismäßig die Anzahl der Sitze wie sie gewählt wurden (Zweitstimmen in DE)
Wahlsystem in DE
- Nicht im GG festgeschrieben
- gem. Art 38 III GG bestimmt der Gesetzgeber wie die Wahl abläuft
Personalisierte Verhältniswahl: Direktmandat+ Verhältniswahl
5 % Sperrklausel
- nur die Parteien gelangen in den Bundestag die mindestens 5% der Stimmen haben,
- Miderung der Gefahr der Zersplittung und Wahrung die Funktionsfähigkeit
Überhangmandate
-EIne Partei bekommt mehr Direktmandate als ihr durch die Verhältniswahl zustehen
Folge: die Anzahl der Sitze im Parlament wird erhöht; nach BverfG ist die Erhöhung auf 15 Überhangmandate pro Partei begrenz worden
(P) Wird die Gleichheit der Wahl beinträchtig?
–> (-)
Lösung: Ausgleichmandate
Aufgaben BTag
- Gestzgebung (Organ der Legislative)
- Kontrolle der BReg
- Entscheidung über Bundeswehreinsätze
- Einscheidung über den Bundeshaushalt
- Wahl der BKanzler
- Wahl des BPrä
- Wahl der BVerG-Richter
Auflösung des BTag
- Wird auf 4 Jahre gewählt
- kann augelöst werden durch
1. Vertrauensfrage
2. Selbstauflösung (unzulässig)
3. Art. 63 IV 3 GG–> Auflösung bei keiner Absoluten mehrheit
Vertrauensfrage
Der Bundespräsident kann auf Vorschlag des Bundeskanzlers innerhalb von 21 Tagen den Bundestag auflösen, wenn ein Antrag des Bundeskanzlers ihm das Vertrauen auszusprechen (Vertrauensfrage), nicht die Zustimmung der Mehrheit der Mitglieder des Bundestages findet.
–>Vertraut der BT dem Kanzler ?
1. Kanzler kann als
Minderheitenkanzlerweiterregieren
oder
2. vom Bundespräsident die
Auflösung des Bundestages
verlangen!
Bundespräsident ist NICHT daran
gebunden!
(P) Unechte Vertrauensfrage