Rechtfertigungsgründe Flashcards

1
Q

Notwehr § 32 StGB

A

Abwehr Angriff gegen einen selbst oder eines Dritten (Nothilfe)

I Konfliktlage

  1. Angriff (menschliches Handeln)
    Notwehrfähiges gut
  2. Gegenwärtig (von Beginn bis Beendigung)
  3. Rechtswidrig (verstößt gegen obj. RO, von beiden Seiten gucken.)

II vorliegen Notwehrhandlung
Vorgenommene Verteidigungshandlung

III Grenzen

  • Erforderlichkeit (mild. Mittel muss angewandt worden sein)
  • Gebotenheit (darf nicht rechtsmissbräuchlich sein Provokation, gegen Kinder/behinderte, bagatellangriff, enge persönliche Familienbeziehung)

IV subj. Rechtfertigungselemente

  1. Kentniss d. Rechtfertigen Umstände (weiß das er im Recht ist)
  2. Handeln zur GA(handelt weil er sich verteidigen will)
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2
Q

Notstand § 34 StGB

A

Kein Angriff wie bei 32, Angriff kann von allem ausgeben. Naturkatastrophen, Sturm, explosion usw.

I Konfliktlage
1. Gefahr (Wenn Eintritt eines Schadens wahrscheinlich ist für ein RG)

  1. Gegenwärtig (wenn alsbald in allernächster Zeit RG Bedrohung in Schaden umschlagen kann)

II vorliegen Notstandhandlung

Verletzung von fremden RG um schützenden RG zu retten (Sachbeschädigung, hausfriedensbruch, Diebstahl)

III Grenzen

  1. Gefahr nicht anders abwendbar
  2. Interessenabwägung ( RG abwegen gegeneinander)
  3. Angemessenheit( muss sachgerechte Lösung sein)

IV subj. Elemente

  1. Kentniss d. Rechtfertigen Umstände (weiß das er im Recht ist)
  2. Handeln zur GA(handelt weil er sich verteidigen will)
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3
Q

§228 BGB defensivnotstand

A

Speziell für Sachbeschädigung
ICH mache Sache kaputt von der Gefahr ausgeht.

I konfliktlage

  1. Gegenwärtige Gefahr für RG
  2. Durch fremde Sache

II vorliegen Notstandsgaltung

Beschädigen oder zerstören der Sache von der Gefahr ausgeht.

III Grenzen

  1. Erforderlichkeit
    Mildeste Mittel
  2. Interessenabwägung
    Geopferte gut darf nicht wesentlich wertvoller sein als das gerettete Gut

IV subj. Rechtfertigungselemente

  1. Kentniss Der Umstände
  2. Handeln zur GA
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4
Q

§ 904 BGB aggressivnotstand

A

Völlig fremde Sache die ich verwende um Gefahr abzuwenden.

I konfliktlage
1. Gegenwärtige Gefahr für RG

II vorliegen Notstandsgaltung

Einwirken auf fremde Sache, von der Gefahr nicht ausgeht, zur Abwendung der Gefahr.

III Grenzen

  1. Erforderlichkeit
    Mildeste Mittel
  2. Interessenabwägung
    Gerettes Gut muss wesentlich wertvoller sein als die Sache auf die eingewirkt wird.

IV subj. Rechtfertigungselemente

  1. Kentniss Der Umstände
  2. Handeln zur GA
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5
Q

§ 229 BGB Selbsthilfe

A

Eine Rechtfertigung für Sachbeschädigungen, Diebstahl, freiheitsbereaubung, Nötigung zur Sicherung des Gläubigers bis obrige Hilfe da ist.

I Selbsthilfelage

  1. Bestehen eines eigenen einredefreien zivilrechtlichen Anspruchs
  2. Gefahr der vereitelung oder erschwerung der Verwirklichung des Anspruchs
  3. Staatliche Hilfe nicht rechtzeitig zu erlangen

II Selbsthilfehandlung

  1. Wegnahme, Beschädigung oder Zerstörung einer Sache
  2. Bei Fluchtverdacht: Festnahme
  3. Beseitigung von Wiederstand

III grenzen

§ 230 BGB

IV

Handeln in kentniss der rechtfertigen Lage und um Anspruch zu sichern.

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6
Q

127 I Jedermanns Festnahme

A
  1. Frischer tat betroffen, verfolgt
  2. VHS
  3. Zweck Festnahme zu ermöglichen
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