Rechtfertigungsgründe Flashcards
Notwehr § 32 StGB
Abwehr Angriff gegen einen selbst oder eines Dritten (Nothilfe)
I Konfliktlage
- Angriff (menschliches Handeln)
Notwehrfähiges gut - Gegenwärtig (von Beginn bis Beendigung)
- Rechtswidrig (verstößt gegen obj. RO, von beiden Seiten gucken.)
II vorliegen Notwehrhandlung
Vorgenommene Verteidigungshandlung
III Grenzen
- Erforderlichkeit (mild. Mittel muss angewandt worden sein)
- Gebotenheit (darf nicht rechtsmissbräuchlich sein Provokation, gegen Kinder/behinderte, bagatellangriff, enge persönliche Familienbeziehung)
IV subj. Rechtfertigungselemente
- Kentniss d. Rechtfertigen Umstände (weiß das er im Recht ist)
- Handeln zur GA(handelt weil er sich verteidigen will)
Notstand § 34 StGB
Kein Angriff wie bei 32, Angriff kann von allem ausgeben. Naturkatastrophen, Sturm, explosion usw.
I Konfliktlage
1. Gefahr (Wenn Eintritt eines Schadens wahrscheinlich ist für ein RG)
- Gegenwärtig (wenn alsbald in allernächster Zeit RG Bedrohung in Schaden umschlagen kann)
II vorliegen Notstandhandlung
Verletzung von fremden RG um schützenden RG zu retten (Sachbeschädigung, hausfriedensbruch, Diebstahl)
III Grenzen
- Gefahr nicht anders abwendbar
- Interessenabwägung ( RG abwegen gegeneinander)
- Angemessenheit( muss sachgerechte Lösung sein)
IV subj. Elemente
- Kentniss d. Rechtfertigen Umstände (weiß das er im Recht ist)
- Handeln zur GA(handelt weil er sich verteidigen will)
§228 BGB defensivnotstand
Speziell für Sachbeschädigung
ICH mache Sache kaputt von der Gefahr ausgeht.
I konfliktlage
- Gegenwärtige Gefahr für RG
- Durch fremde Sache
II vorliegen Notstandsgaltung
Beschädigen oder zerstören der Sache von der Gefahr ausgeht.
III Grenzen
- Erforderlichkeit
Mildeste Mittel - Interessenabwägung
Geopferte gut darf nicht wesentlich wertvoller sein als das gerettete Gut
IV subj. Rechtfertigungselemente
- Kentniss Der Umstände
- Handeln zur GA
§ 904 BGB aggressivnotstand
Völlig fremde Sache die ich verwende um Gefahr abzuwenden.
I konfliktlage
1. Gegenwärtige Gefahr für RG
II vorliegen Notstandsgaltung
Einwirken auf fremde Sache, von der Gefahr nicht ausgeht, zur Abwendung der Gefahr.
III Grenzen
- Erforderlichkeit
Mildeste Mittel - Interessenabwägung
Gerettes Gut muss wesentlich wertvoller sein als die Sache auf die eingewirkt wird.
IV subj. Rechtfertigungselemente
- Kentniss Der Umstände
- Handeln zur GA
§ 229 BGB Selbsthilfe
Eine Rechtfertigung für Sachbeschädigungen, Diebstahl, freiheitsbereaubung, Nötigung zur Sicherung des Gläubigers bis obrige Hilfe da ist.
I Selbsthilfelage
- Bestehen eines eigenen einredefreien zivilrechtlichen Anspruchs
- Gefahr der vereitelung oder erschwerung der Verwirklichung des Anspruchs
- Staatliche Hilfe nicht rechtzeitig zu erlangen
II Selbsthilfehandlung
- Wegnahme, Beschädigung oder Zerstörung einer Sache
- Bei Fluchtverdacht: Festnahme
- Beseitigung von Wiederstand
III grenzen
§ 230 BGB
IV
Handeln in kentniss der rechtfertigen Lage und um Anspruch zu sichern.
127 I Jedermanns Festnahme
- Frischer tat betroffen, verfolgt
- VHS
- Zweck Festnahme zu ermöglichen