Allgemein ST Mündlich Flashcards

1
Q

Versuch Prüfung

A

Nach 23 StGB, bei Verbrechen immer strafbar bei vergehen nur wenn gesetzlich vorgesehen.

Keine Vollendung der tat! (Erfolg bleibt aus)

TB
1. Sub TB
Vorsatz alle obj TB des Delikte. (was wollte Täter?)

  1. Obj VersuchsTB
    Unmittelbarer ansetzen “jetzt gehts los”!
    Wenn er diese schwelle überschreitet.
    Oder wenn er eine Handlung begeht und bei ungestörten Fortgang unmittelbar die Tat verwirklicht wird.

II RW, Schuld….

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2
Q

Rücktritt vom Versuch

A

3 Varianten:

  1. Unbeendeter Versuch
    Er hat noch nicht alles notwendige für tat gemacht aber tritt freiwillig zurück. Hat es sich anders überlegt.
  2. Beendeter Versuch
    Täter denkt er hat alles getan für Erfolg aber er bringt neue kausalkette in Gang um es aufzuhalten, freiwillig
  3. Beendeter untauglicher Versuch.
    Denkt er hat alles getan aber wegen untauglicher Tatmittel z.B kaputter Waffe oder Verhalten eines Dritten, klappt es nicht, kein erfolg.
    Aber er bemüht sich freiwillig dass es nicht vollendet wird.
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2
Q

Täterschaft

A

§ 25 I StGB alleintäterschaft wird aufgeteilt in unmittelbar und mittelbar.

Mittelbare täterschaft § 25 I S. 2 “durch einen anderen begeht”

25 II mittäterschaft.

Unterschied Täter teilnahme:
Täter = Wer in seiner Person alle obj. Und subj. TBM verwirklicht hat. Zentralfigur

Teilnehmer: hat kein verursachungsbeitrag geleistet also kausal die tat entfacht, nur randfigur.

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3
Q

25 II mittäterschaft

A

Bewusstes zusammenwirken mehrerer Täter

Voraussetzungen:

  • gemeinsam tat planen
  • obj tatbeitrag von beiden

Subj
-Interesse am Taterfolg

Alle Handlungen eines Täters wird dem anderen zugerechnet, als hätte er ihn selbst verwirklicht.

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4
Q

Anstiftung

A

A. Strafbarkeit des Haupttäters

B. Strafbarkeit des anstifters
Obj TB
1. Vorsätzliche, rw haupttat

  1. Bestimmen zur haupttat. (ausgeschlossen wenn jemand selbst schon entschlossen ist zur Tat)

Subj TB

  1. Vorsatz der haupttat
  2. Vorsatz Bestimmung der haupttat

Strafmilderung nach 28 I StGB

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5
Q

Beihilfe

A

A. Strafbarkeit des Haupttäters

B. Strafbarkeit des Gehilfen

Obj TB

  1. Vorsätzliche, rw haupttat
  2. Hilfe leisten
    - physisch
    - psyschich

Alles was ermöglicht, erleichtert die tat

Subj

  1. Vorsatz Vollendung haupttat
  2. Vorsatz hilfeleistens
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