113-114 Widerstand, Tätlichkeit Flashcards
113 Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte
Obj Tb
- Amtsträger/Soldaten
A. Bei der Vollstreckungshandlung
- Widerstand leisten (jede aktive Tätigkeit zur Verhinderung, erschwerrung der Handlung)
Gewalt oder Drohung mit Gewalt(empfindliche übel nur 240)
113 Sub TB
- Vorsatz egal welcher.
- Obj Bedingungen der Strafbarkeit
diensthandlungen muss rechtmäßig sein. Formell reicht.
113 strafzumessungsvorschriften
Ab II
-Waffe oder anderen gefährliches Werkzeug mit sich führen.
-Gewalttätigkeit
-mit anderen Beteiligten gemeinschaftlich
Gelten auch für 114
114 tätlicher Angriff
Obj
- Amtsträger/Soldat und vornahne einer Amtshandlung
A. Tätlicher Angriff (auf den Körper einwirken, feindselig)
114 subj
Vorsatz jede form
Bezieht sich auf die Angriffshandlung und den Erfolg einer KV und Tötung nicht umfasst.
- Rechtmäßigkeit der diensthandlung
Defi Vollstreckunghandkung
Hoheitliche Tätigkeit, die auf die Vollziehung in 113 I genannten Rechtsnormen gerichtet ist und einen konkreten Einzelfall betrifft.
Muss bevorstehen oder begonnen haben oder noch nicht beendet sein.
Amtshandlung defi
Amtsträger der zur Vollstreckung berufen ist und gerade eine diensthandlung vornimmt.
(streifenfahrt, Lasern)