263 Betrug Flashcards

1
Q

2 Personen Verhältnis

A

Täter und Opfer

Täter = täuschender
Opfer= getäuschter und gleichzeitig auch Geschädigter

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2
Q

Mehr Personen Verhältnis/dreiecksbetrug

A

Täter

Getäuschter X

Geschädigter Y

B: T täuscht X der im Laden des Y arbeitet, so dass x was rausgibt was Y gehört. Y erleidet schaden

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3
Q

Fremdnütziger Betrug

A

T täuscht X der irrt sich um sein Vermögen an einen Dritten (B) weitergibt.

B: durch Täuschung erstrebt T eine Zahlung an den tierschutzverein

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4
Q

Obj TB, Täuschung uber Tatsachen

A

Täuschung über Tatsachen(keine Meinungen) :

Äußere Tatsachen:
Betreffen was wahrnehmbares, oft Beschaffenheit, Eigenschaft der Sache.
-Alter
-Herkunft
-material
Einer Sache
-alter
-bestimmte Fähigkeiten
-ZAHLUNGSFÄHIGKEIT (Vertrag abgeschlossen, aber weiss das er es nicht mehr bezahlen kann)

Innere Tatsachen:
Betrifft meist Absichten des Täters.
-Zahlungswilligkeit(bestellt was aber zahlt es dann nicht)

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5
Q

Formen der Täuschung

A

Durch aktives tun:
-ausdrückliche Erklärung (mündlich, schriftlich)
-konkludentes, schlüssiges Verhalten
(B: bestellen im Restaurant und nicht bezahlen)

Durch unterlassen:
-wenn der Täter keine Erklärung gegenüber dem irrenden abgibt
(B: gebrauchtwagenhändler gegenüber Kunden)

-

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6
Q

Irrtum

A

Gegenstück zu den Tatsachen kann der Täter

-erregen
(hervorrufen des Irrtum)

-unterhalten
(den irrenden verstärken in seiner Vorstellung oder Aufklärung verhindert.)

!!! Bloßes ausnutzen reicht nicht. B: Wechselgeld zu viel an Kasse behalten.
Täuschung fehlt!!
Wäre Unterschlagung

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7
Q

Vermögensverfügung

A

Anders als bei Erpressung, hier zwingend gefordert!

Handeln(häufig): der irrende wird zur Herausgabe des Geldes(waren) veranlasst.

Duldung: irrende nimmt es hin, dass sich Täter es selbst nimmt (B: tankbetrug)

Unterlassen: aufgrund der Täuschung unterlässt der irrende die geldentmachtung einer Forderung.
(B: täuscht schon vor das er Geld uberwiesen hat, so wird Forderung nicht mehr fällig)

Unterschied Betrug/Trickdiebstahl= verfügungsbewusstsein
B:
In Einkaufskorb waren legen und raus schmuggeln=Diebstahl
Aber wenn Verkäuferin es in die Hand genommen hat und irrtümlich rüberzieht dann =Betrug.

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8
Q

Dreiecksbetrug unterschied D in Mittelbarer Täterschaft

A

Dreiecksbetrug:
verfügender und Geschädigter müssen eine Zurechnungseinheit bilden.
(enge Konstellation, lagertheorie)
B: ladenmitarbeiter die im Laden arbeiten und uber waren verfügen.

D in Mittelbarer Täterschaft:
Keine zurechnungseinheit
(Verfügende greift von außen wie ein beliebter Dritter in Vermögen des geschädigten ein.)
B:hotelpagen bitten Koffer hoch zu tragen der einem anderen gehört.

B:
Betrug: Probefahrt nicht zurückgeben, Verkäufer weiß nicht wo die Sache ist.
Diebstahl: Ring angucken draußen vor Geschäft und dann damit weglaufen. (gelockertes gewahrsam)
Foto machen von fremden und mit deren Kamera dann wegrennen.

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9
Q

Vermögensminderung

A

Das HDU des Täters muss sich unmittelbar Vermögensmindern ausgewirkt haben.
Entweder bei einem selbst oder bei einem dritten.

Vermögen hier definieren

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10
Q

Vermögensschaden

A

Nachher weniger als vorher.

B: ring verkauft an 3 O für 100 Euro war aber nur 80 wert dann 20 Euro Schaden.

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11
Q

Subj TB:

A

A. Vorsatz. Bedingt genügt.

B.
1. Bereicherungsabsicht
D.d. 1

  1. RW der beabsichtigten Bereicherung
  2. Vorsatz bzgl. Der RW der beabsichtigten Bereicherung
  3. Stoffgleichheit
    Also Vermögensminderung und Vermögensmehrung muss gleich sein.
    Ist aber meistens gegeben!
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12
Q

Tatsachen

A

Alle Umstände, die dem Beweis zugänglich sind

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13
Q

Täuschung

A

Die intellektuelle Einwirkung auf das Vorstellungsbild eines anderen mit dem Ziel die Irreführung über Tatsachen

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14
Q

Irrtum

A

Eine mit der Wirklichkeit nicht übereinstimmende fehlvorstellung des getäuschten über Tatsachen, die Gegenstand der Täuschung waren.

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15
Q

Vermögensverfügung

A

Jedes Handeln, dulden oder unterlassen, dass sich bei dem getäuschten oder einem Dritten unmittelbar vermögensmindernd auswirkt.

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16
Q

Stoffgleichheit zwischen Vermögensschaden und Vermögensvorteil

A

Der Vermögensvorteil ist die Kehrseite des Vermögensschadens und beides muss auf derselben Verfügung beruhen.

17
Q

Aufbau

A
  1. Täuschung über Tatsachen
  2. Irrtum
  3. Vermögensverfügung
  4. Vermögensachade (Vermögen)
  5. Kausalität zwischen allen obj TB.

Subj TB
Vorsatz alle obj TB

Bereicherungsabsicht
RW der Bereicherung
Vorsatz Bereicherung
Stoffgleichheit.

18
Q

263a Computerbetrug

A

Gilt wenn man ein Datenverarbeitungsvorgang/Programm Ergebnis beeinflusst.

Eselsbrücke: Muss mann sich vorstellen dass Programm ein Mensch ist. Und das getäuscht wird.
(würde ein Mensch Zweifel haben, wurde er getäuscht)

19
Q

266 Untreue

A

Täter muss Vermögensbetreuungspflicht.
Also zB Sparkassen Mitarbeiter, treuefondmanager.

20
Q

266b Missbrauch Scheck Kreditkarten Betrug

A

B: verfügungsrahmen überschreitet.
Karte abgelaufen trotzdem zahlen.

21
Q

265a Erschleichung von Leistungen

A

B: schwarz fahren, Automaten denen man Geld einführt und nichts reingibt.

Leistungsautomaten, keine waarenautomaten.

22
Q

Vermögen defi

A

Gesamtheit aller wirtschaftlichen Güter einer Person nach Abzug der Verbindlichkeiten.

Juristisch-ökonomisch Begriff