Defis 242 Flashcards
Sache
Jeder körperliche Gegenstand nach § 90 BGB
Fremd
Alle Sachen die nicht im alleineigentum des Täters stehen und nicht herrenlos sind.
Beweglich
Alle Gegenstände, die transportabel sind oder es gemacht werden können
Wegnahme
Bruch des fremden und die Begründung neuen, nicht notwendig tätereigenen Gewahrsams.
Gewahrsam
Die von einem natürlichen herrschaftswillen Getragene Tatsächliche sachherrschaft eines Menschen über eine Sache (unter Berücksichtigung der Verkehrsauffassung)
Herrschaftswille
Der natürliche Wille zur Ausübung der sachherrschaft von natürlichen Personen
Tat. Sachherrschaft /Herrschaftsmacht
Die Fähigkeit zur Ausübung von Sachherrschaft(Physisch-realer Einwirkungmöglichkeit) unabhängig von der Berechtigung dazu.
Gewahrsam gebrochen
Die Aufhebung der sachherrschaft gegen oder ohne den Willen des ursprünglichen Gewahrsaminhabers
Neuen gewahrsam begründet
Wenn der Täter so die tatsächliche sachherrschaft erlangt hat,
dass ihrer Ausübung keine westlichen Hindernisse entgegenstehen
und der ursprüngliche Gewahrsamsinhaber
nicht mehr auf eine Sache Einwirken kann,
ohne die Verfügungsgewalt des Täters gewaltsam zu beseitigen.
Aneignungsabsicht
Die Absicht zur Anmaßung einer eigentümerähnlichen Herrschaftmacht mit dem Ziel, die Sache selbst oder den in ihr verkörperte Wert dem eigenen Vermögen oder dem eines Dritten wenigstens vorübergehend einzuverleiben.
Enteignungswille
Der Wille zur dauerhaften Verdrängung des Eigentümers aus seiner bisherigen Herrschaftsposition.
Zueignunhsabsicht
Unterteilt sich in Aneignungsabsicht und den Enteignungswillen
Vorsatz RW der Zueignung
Wissens des Täters, keinen fälligen Anspruch auf übereignung zu haben und die Zueignung trotzdem zu wollen.
RW der beabsichtigten Zueignung
Liegt vor, wenn der Täter keinen fälligen einredefreien Anspruch besitzt.