244 Waffen, Banden, Wohnung Flashcards
244 nr. 1 a TB
Gilt als Quali TB nach 242:
Nr. 1 mit Waffen:
-nur objektiv gefährliche Gegenstände (Funktionstüchtig,
einsatzbereit)
B: Schusswaffe, Pistole, Gewehre, revolver…
Hieb/Stoßwaffen: schlagring, gummiknüppel, totschläger, elektroschocker, Messer, Säbel…
Geladene schreckschuss/Gas pistole
Oder
Anderes gef. Werkzeug(geht nicht um Verwendung wie bei 224)
- Muss Obj. Zwecktauglich /Beschaffenheit generell geeignet sein.
- Potentiell: Waffen ähnlich sein. (obj. Abstrakt generell gefährlich)
B: Messer, tapetenmesser, Taschenmesser, Küchenmesser, baseballschläger, Knüppel, Hammer, metallstange, ketten, Hunde usw…
(keine Werkzeuge mit denen man Einbruch vollendet: stemmeisen, bolzenschneider)
Tathandlung:
- bei sich führen
(muss nicht in Hand sein, reicht aus in Tasche, griffbereit, auch Beteiligter kann es mitführen)
Subj TB:
- Muss wissen waffe/Werkzeug dabei zu haben und auch wollen.
(Braucht kein Vorsatz für Verwendung! Reicht ein sachgedankliches mitbewusstsein)
Problem:
Berufswaffenträger (Polizei, Bundeswehr, security)
1b TB
Werkzeug/Mittel bei sich führen
Gegenstände ohne Waffen Funktion
(auffang TB)
B: scheinwaffen, Spielzeug, dekowaffen, atrappen, Handschellen, Klebeband, Kabelbinder, Seile
Tathandlung: bei sich führen(siehe 1a)
(nicht drohen oder Gewalt ausüben, das wäre Raub)
Sub TB:
- Vorsatz bzgl. Beissich führen (und dies auch wollen)
- Gebrauchsabsicht es notfalls einzusetzen um Widerstand zu überwinden
D D 1 nötig
(warum führt er es mit)
244 Nr. 2
Banden Diebstahl
-mind. 3 Personen ausdrücklich o. Stillschweigend
-reicht wenn man nur Gehilfenbeiträge leistet
-Eine Tat genügt nicht
-müssen nicht zwei Mitglieder vor Ort sein
-Reicht andere Hintergrund agieren.
-Wegnahme sogar von bandenfremde Person erfolgen.
Sub. TB
Vorsatz
244 Nr. 3
Wohnung
(hier gilt enger Wohnungsbegriff nicht wie bei 123)
B: Einfamilienhaus, Garage muss direkten Zugang zu Haus haben, wenn Schlaf Plätze vorhanden sind, Hotelzimmer, Wohnwagen, wohnmobil, wochenendhäuser…
Keller, Garage, Gartenhaus wenn einzeln, dann nicht betroffen.
Wenn dauerhaft genutzte privatwohnung dann psysch. Der Opfer sehr angegriffen (A. 4) und wird höher bestraft.
Problem: bei gemischt genutzten Gebäuden(teilweise Wohnung und Büro)
Erfüllt: nicht abgegrenzt, Büro in Wohnung
Nicht erfüllt: Büro abgegrenzt zu Wohnung und er dann ohne Hindernisse in Wohnung gelangt dann 243 I 2 Nr. 1
Tathandlung: die gleichen wie bei 243
Sub TB:
-Vorsatz für Wohnung und Handlung
- handeln zur Ausführung der tat des Diebstahls
Bei A. 4 muss er wissen, dass es sich um privat genutzte Wohnung handelte.
246 Unterschlagung
Immer erst prüfen ob D vorliegt!
A I: Grund TB d. Unterschlagung
A 2: “veruntreuende U. Als quali (anvertraut)
Tatobjekt:
A I: fremde, bewegliche Sache
A II: anvertraut fremde bewegliche Sache
Tathandlung:
Sich oder Dritten aneignen (verlangt manifestiert er Zueignungswille obj. Betrachter muss Aneignung, Enteignung als Zueignung verstehen)
RW d Zueignung (wie bei 242)
Sub. TB : Vorsatz für
- Zeitpunkt d. Zueignung
-RW d. Zueignung
A II auf anvertraute Sachen
246 unterschied zu D
- Kein fremder Gewahrsam (gewahrsamlos nicht herrenlos B. Verloren)
- Bricht nicht fremden gewahrsam (gibt
Einverständnis B: Ausgeliehen) - Täter handelt bei Wegnahme ohne D. Vorsatz B. Verwechslung
- Bei Wegnahme keinen Willen zur dauerhaften Enteignung hat. (B: Leiht Es sich aus und dann ohne Willen des Inhabers da noch Rückführungswille hat, es dann aber beschließt es zu behalten)
Allgemeines
244 ist eine Qualifikation zu 242.
Defi Wohnung
Enger wohnunhsbegriff
Abgeschlossene und überdachte Räume, deren hauptzweck es ist, Menschen zumindest vorübergehend als Unterkunft zu dienen.
Defi waffen
Alle Funktionsfähigen und einsatzbereite Gegenstände, die bestimmt und geeignet sind, erhebliche Verletzungen herbeizuführen.
Defi gefährliche Werkzeuge
Objektiv gefährliche Gegenstände, die aufgrund ihrer obj. Beschaffenheit geeignet sind, bei entsprechender Verwendung erhebliche Verletzungen herbei zu führe.
Beisichführen defi
Wenn sich Waffe/Gegenstand in griffbereit/reichweite befindet und sie jederzeit ohne nennenswerten Zeitaufwand benutzt werden können.
Sonstige Mittel/Werkzeuge
Gegenstände ohne objektive Gefährlichkeit, die nach ihrer Art und ihren äußeren Erscheinungsbild geeignet sind, Widerstand durch Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt zu verhindern oder zu überwinden. (scheinwaffen)
Bande defi
Der Zusammenschluss von mind 3 Personen die sich ausdrücklich oder stillschweigend für eine gewisse Dauer verbunden haben und den Willen haben künftige fortgesetzte, oder noch ungewisse Straftaten zu verüben.
Dauerhaft genutzte privatwohnung
Solche Räumlichkeiten die Wohnungen sind und dauerhaft zu privaten Wohnungszwecken genutzt werden
Waffen stehlen
Ungeladene - BSD Nr. 7
Geladene Waffe - 244