250 Schw. Raub u. BsR Flashcards
250 A. I schwerer Raub nr. 1a
Quali zu 249
Obj TB:
- Waffen (wie bei 244nr. 1a)
Obj. Gefährlich
-einsatzbereit
-Funktionsfähig - Anderes gefährliches Werkzeug (auch wie bei 244)
Obj gefährliche Werkzeuge die aufgrund ihrer Beschaffenheit/zweckbestimmung geeignet sind
TH:
Beisichführen
-griffbereit
-ohne Zeitaufwand genutzt werden
Subj TB:
Täter weiß das Gegenstand Waffe/gefährliche werzkeut ist und dass er es führt.
Dies will er auch oder nimmt es in Kauf.
250 Schw. Raub 1b
Obj TB:
- Sonst werkzeuge oder Mittel(wie bei 244)
- ohne obj. Gefährlichkeit
TH: beisichführen (wie bei 244)
Oder auch verwenden!!
Subj TB :
-Vorsatz für das beisichführen oder verwenden und Eigenschaft des sonst. Mittel/Werkzeug
- gebrauchsabsicht
Um durch Gewalt oder Drohung mit Gewalt Widerstand überwinden.
250 Schw. Raub 1c
Obj TB
Gefahr einer schweren gesundheitsstörung
kG reicht aus. Das ausbleiben hängt nur vom Zufall ab.
Nur Messer/Waffe vorhalten reicht nicht für Gefahr.
Schadenseintritt liegt noch im beherrschungsvermögen des Täters.
250 II nr. 1 BSR
Muss nie erst 250 I geprüft werden. Wenn es passt dann direkt damit anfangen!!
Obj Tb:
Waffe - Unterschied zu I Nr. 1
Sie muss geladen sein!!!
Gef. Werkzeug
- setz er es nur zum drohen ein dann gilt das gleich wie bei I Nr. 1 also defi aus 244
- bei Anwendung von Gewalt kann die defi aus 224 rangezogen werden.es kommt auf konkrete Verwendung an!
TH:
Verwenden d.h. Damit Gewalt anwenden oder Drohung mit gegenwärtigen Gefahr für Leib und Leben.
Es muss nicht mit einer Waffe geschossen werden es reicht nur vorhalten, Sichtbar machen mit drohen.
Reicht nicht nur offene beisichführen.
Sub TB:
Vorsatz
-Eigenschaft des Gegenstands als waffe/Gef. Werkzeug
-Verwendung
Verwenden defi
Jeder zweckgerichtete Gebrauch