240 Nötigung Flashcards
TB Gewalt
Gewalt
(psychischer Zwang reicht nicht aus muss physisch sein!)
B. Sitzblockaden FZG. Eins reicht nicht aus aber wenn sich Stau bildet dann schon.
Extra links fahren Autobahn, auffahren auf vordermann, ausbremsen, auffahren auf Parklücken freihalter.
Nicht: nur hupen, Parklücken freihalten.
(Körper ist kein überwindbares Hindernis)
Auch Gewalt gegen sachen/Dritte möglich.
Sache:Vermieter dreht heizung runter
Dritte: Brüder schlagen damit Schwester was machen muss.
TB Drohung
Übel/empfindlich
Kann ausdrücklich(mündlich) oder konkludent(Geste, Faust, Verhalten) erfolgen.
Scheindrohung reicht
(unerheblich ob Drohung wahrgemacht wird)
Nötigungserfolg
Handlung-opfer muss was machen
Duldung-opfer muss was hinnehmen
Unterlassen - Opfer soll was nicht machen
Wenn Opfer es nicht macht dann versuchte Nötigung.
Kausalität
Zwischen Handlung und Erfolg
Sub TB
Vorsatz, bedingt genügt
Rw
TB indiziert RW nicht!!
- Prüfen ob RW Gründe vorliegen
- Muss sozial unerträglich sein. Sehr stark verwerflich.
Schuld wie immer.
Gewalt defi
Körperlich wirkender Zwang zur Überwindung eines geleisteten oder erwarteten Widerstands
Drohung übel empfindlich defi
Das inaussichtstellen eines künftigen Übels, auf dessen Eintritt der drohende Einfluss hat oder zu haben vorgibt
Jede Einbuße an Werten oder das zufügen von Nachteilen, was über bloße Unannehmlichkeiten hinausgeht
Ist das Übel, wenn es so erheblich ist, dass es geeignet scheint, das Täterverlangen zu erreichen