Recht und Ethik Flashcards
Warum hat man in der strategischen PR eine große Verantwortung zu tragen?
Weil man Einfluss auf Einstellungen, Wissen und Verhaltensweisen von Menschen nimmt.
Woher kommt der Begriff “Ethik”? Was versteht man darunter?
Der Begriff selbst leitet sich vom griechischen Wort ‘Ethos’ ab.
In einem weiteren Sinne versteht man unter Ethik sich in Normen ausdrückende ‘Gewohnheiten, Sitten oder Bräuche’ einer Gesellschaft, die sich in einem überlieferten und allgemein anerkannten ‘Moralkodex’ niederschlagen.
Was ist der Unterschied zwischen Moral und Ethik?
Moral ist das praktisch-sittliche Handeln und die sittlichen Einstellungen selbst.
Ethik ist die Reflexions- und Begründungsebene praktisch-moralischen Handelns sowie der entsprechenden Einstellungen, also die Moraltheorie (Moral = Handeln, Ethik = Lehre vom Handeln).
Auch wenn die beiden Begriffe gelegentlich synonym verwendet werden, ist die gesamte systematische und wissenschaftliche Diskussion nicht auf der Ebene der Moral, sondern auf der der Ethik anzusiedeln.
Was versteht man unter Metaethik?
Metaethik bezeichnet die Begründungsebene für ethische Diskussionen. Fragen sind z. B. welche Ethik(en) sind in welchem Maß angemessen, wie weit sind sie konsistent, welche Folgen haben sie, etc.
Wo wurde die Ethik in der PR erstmal ausformuliert? Wo lag der Fokus?
- Eine Ethik der PR wurde zuerst (1965) als Code d’Athènes formuliert; diese ist an den Menschenrechten und an der Würde und dem Wert der menschlichen Person orientiert
- Eine (praxisorientierte) Erweiterung fand im Code des Lisbonne statt; auch der Ethik-Code des Journalismus (Code de Bordeaux) diente als Hinweis.
- Formuliert ist die Ethik der PR in der Präambel der Satzung der DPRG oder PRVA.
Zu welchen Gesetzen hat sich die PR in erster (4) und in zweiter Linie (4) zu verpflichten?
Erster Linie:
* Art. 5 Grundgesetz (GG) (Recht auf Information und Meinungsfreiheit)
* Presserecht (Widerspruchsrecht, Schutz von Informanten etc.)
* die Landespressegesetze
* Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG)
Zweiter Linie:
* Urheberrecht
* Copyright
* Recht auf Zeugnisverweigerung
* Informantenschutz
Jeder hat auch das Recht gegen eine Veröffentlichung vorzugehen, zum Beispiel mit dem Recht auf Gegendarstellung (bezieht sich aber nur auf die Falschdarstellung von Fakten).
Welche Gesetzesgrundlage gibt es nebst bspw. UWG, Urheberrecht etc. noch branchenspezifisch zu beachten?
Auch für die Werbung gibt es rechtliche Vorschriften, die häufig von Gerichten als Grundlage genommen werden, um auch das Verhalten von PR-Akteuren rechtlich zu bewerten. Es gibt zunächst das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb, sodann eine Reihe von Gesetzen
* für bestimmte Produkte [z. B. Lebensmittel und Pharmazeutika]
* für bestimmte Berufe [z. B. Anwälte und Ärzte]
* für bestimmte Personengruppen [z. B. Kinder] die Einschränkungen für Werbung definieren.
Aktuell (2017) wird in Deutschland wieder das Verbot von Tabakwerbung diskutiert: Eine Gesetzesvorlage gibt es bereits.
Wie nennt man das folgende Gesetz: “Das Grundrecht der ____________ (Art. 5 GG) schützt grundsätzlich jeden Menschen gegen Eingriffe und Beschränkungen des Staates. Es ist vom Gesetzgeber und den Gerichten ebenso zu beachten wie von der Exekutive. Das Grundrecht der Publikationsfreiheit steht darüber hinaus auch Unternehmen zu. Es geht davon aus, dass Meinungs- und Publikationsfreiheit nicht nur der Selbstverwirklichung der Beteiligten dienen, sondern auch der freien Meinungsbildung in Angelegenheiten von allgemeiner Bedeutung. Die Publikationsfreiheit hat jedoch Grenzen: “Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.”
Meinungsfreiheit
Wie nennt man das folgende Gesetz: “Die Presse hat alle Nachrichten vor ihrer Verbreitung mit der nach den Umständen gebotenen Sorgfalt auf Wahrheit, Inhalt und Herkunft zu prüfen” (§ 6 LPG). Da die Verbreitung von Unwahrheiten in aller Regel keinen Beitrag zu einer sachgerechten Information des Publikums zu leisten vermag, genießt sie grundsätzlich nicht den Schutz des Art. 5. Zwar sind Verstöße gegen das allgemeine Gebot der Wahrheitspflicht in den Landespressegesetzen nicht mit Sanktionen bedroht; sie können jedoch verfolgt werden, soweit sie die Ehre oder das Persönlichkeitsrecht eines anderen verletzen, geschäftsschädigend oder wettbewerbswidrig sind.
Zum Schutz privater Geheimnisse und von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen werden Grenzen gezogen. So macht sich jemand strafbar, der Inhalte eines nicht-öffentlichen Gespräches ohne Einwilligung der Gesprächspartner aufzeichnet, abhört, veröffentlicht und dadurch berechtigte Interessen der Geschäftspartner verletzt. Eine strafbare Verletzung des Briefgeheimnisses (§ 202 StGB) liegt vor, wenn sich jemand unbefugt Kenntnis vom Inhalt eines verschlossenen Schriftstücks verschafft. Wer sich oder einem anderen unberechtigt Zugang zu elektronisch gespeicherten Daten verschafft, die gegen unberechtigten Zugang besonders gesichert sind, kann wegen des “Ausspähens von Daten” (§ 202a StGB) bestraft werden.”
Wahrheitsschutz und Geheimnisschutz
Wie nennt man das folgende Gesetz: “Abbildungen, auf denen noch lebende Personen zu erkennen sind, dürfen grundsätzlich nur mit deren Einwilligung verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden (Recht am eigenen Bild, § 22 S. 1 KUG). Bei Minderjährigen ist die Einwilligung der Erziehungsberechtigten erforderlich.”
Recht am eigenen Bild
Wie nennt man das folgende Gesetz: “Die Grenzen einer zulässigen Meinungsäußerung sind im Allgemeinen erst überschritten, wenn es in einer Äußerung überhaupt nicht mehr um eine Stellungnahme zur Sache geht, sondern nur noch um die Beschimpfung einer Person, einer Behörde oder eines Unternehmens. Eine solche ‚Schmähkritik‘ kann als Beleidigung straf- und zivilrechtlich verfolgt werden. Auch gegen negative, geschäftsschädigende Bewertungen seiner Leistungen kann sich ein Unternehmen im Allgemeinen erst zur Wehr setzen, wenn sie die Grenze zur Schmähkritik überschreiten.”
Schutz gegen Schmähungen
Wie nennt man das folgende Gesetz: “Das allgemeine Verbot irreführender Werbung setzt dem Einsatz der Massenmedien im Rahmen von PR-Strategien rechtliche Grenzen. So dürfen Werbebroschüren durch ihre Aufmachung und Gestaltung nicht den Eindruck von Informationsblättern erwecken, die von einer unabhängigen Redaktion gestaltet werden (Verbot des ‚Segelns unter falscher Flagge‘). Werbung in Massenmedien mit einem redaktionell gestalteten Angebot muss als solche deutlich erkennbar sein.”
Verbot von Schleichwerbung
Wie nennt man das folgende Gesetz: “Urheberrechtlich geschützt sind zum einen “persönliche geistige Schöpfungen” (Kunstwerke und Kompositionen, aber auch Texte und Reden, Fotos, Filme und Videos, Computerprogramme, wissenschaftliche und technische Zeichnungen, Pläne, Karten, Skizzen, Tabellen, Modelle), wenn sie ein gewisses Mindestmaß an individueller Gestaltung aufweisen.
Zunächst ist jedes (!) Werk urheberrechtlich geschützt. Das Recht entsteht nämlich automatisch, ohne dass der Urheber irgendwelche formalen Vorkehrungen treffen müsste.
Urheberschutz
Wie nennt man das folgende Gesetz: “Vor der Einführung eines Titels, der die Herkunft der Druckschrift nicht erkennen lässt, ist zu prüfen, ob sich dieser von allen anderen geschützten Titeln ausreichend unterscheidet. Geschützt sind Titel, die sich bereits auf dem Markt befinden, die noch im Planungsstadium, aber bereits in branchenüblicher Weise durch eine Titelschutzanzeige angekündigt worden sind oder als Marke im Markenregister eingetragen oder zur Eintragung angemeldet sind.”
Marken- und Titelschutz
Titelschutz genießen Werktitel, d.h. Bezeichnungen von Druckschriften, Film-, Ton- und Bühnenwerken sowie sonstigen vergleichbaren Werken (Zeitungs-, Zeitschriften- und Buchtitel, Titel von Bühnenwerken, Kino- und Fernsehfilmen, Hörfunksendungen, Film- und Fernsehserien, Druckschriftenreihen, Beilagen, Supplements, Kolumnen, Spielen und Computerprogrammen). Der Schutz erstreckt sich auch auf Unter- und Nebentitel.
Wie nennt man das folgende Gesetz: “Auch hier setzt die Rechtsordnung einen Rahmen aus Rechten und Pflichten, Geboten und Verboten. Dieser Rahmen ist nicht für alle Organisationen einheitlich. So sind Behörden und andere Einrichtungen der öffentlichen Hand den Vertretern der Massenmedien zur Auskunft verpflichtet.
Unternehmen der Privatwirtschaft, Vereine und Verbände hingegen trifft eine solche Rechtspflicht nicht. Kapitalgesellschaften wiederum unterliegen den Publizitätspflichten des Handelsrechts. Soweit sie börsennotiert sind, haben sie darüber hinaus die besonderen Publikationspflichten aus dem Wertpapierhandelsgesetz zu beachten.
Grundsätzlich ist keine Organisation daran gehindert, den Medien Informationen zum Zwecke der Veröffentlichung zur Verfügung zu stellen, zu deren Publikation sie nicht verpflichtet ist. Diese Publikationsfreiheit endet allerdings dort, wo sie fremde Rechte verletzt.”
Informationspflichten, Informationsrechte, Informationsverbote