Psychotherapie 1 Flashcards
Gesundheitspsychologie
Erhaltung Förderung von Gesundheit Prävention Beeinträchtigung von Gesundheitszuständen/Verhalten Faktoren des Gesundheitssystems Evaluation interdisziplinären Handelns
Wozu gehört die Psychosomatik & Psychiatrie
Medizin
Klinisch Psychologie Bestandteile
Klinische Psychologie Gegenstand: Psychische Störungen
- Gesundheitspsychologie
- Verhaltensmedizin
Verhaltensmedizin
Psychosoziale Aspekte somatischer Störungen
Analyse biopsychosozialer Bedingungsfaktoren
Intervention (kognitiv - behavioral)
Interdisziplinärität (Forschung & Praxis)
Klinische Psychologie Medizin
- Psychosomatik
2. Psychiatrie
Psychosomatik
Somatische Störungen mit psychischer Ätiologie
tiefenpsychologisches Ätiologieverständnis
Tiefenpsychologisch orientierte Intervention
Psychiatrie
Schwere psychische Störungen
Analyse biologische Bedingungsfaktoren
Behandlung mit Schwerpunkt auf Modifikation durch biologische Interventionen
Institutionell verankert im Gesundheitssystem
Teilgebiete der KP
- Gesundheitspsychologie
- Verhaltensmedizin
- Neuropsychologie
- Epidemiologie
- Versorgungsforschung
- Psychotherapie
Gesundheitspsychologie
Fokus auf Arbeit mit noch gesunden Personen in
Risikogruppen
Verhaltensmedizin
Beschäftigung mit psychischen Aspekten somatischer Erkrankungen
Neuropsychologie
Einsatz psychologischer Methoden zur Behandlung neurologischer Erkrankungen
Epidemiologie
Beschäftigung mit Verbreitung ( und Verlauf) psychischer Störungen
Versorgungsforschung
Analyse der Verfügbarkeit psychologischer Interventionsangebote
Psychotherapie
versucht psychische Erkrankungen mit psychologischen Methoden zu heilen/zu lindern
Definition Psychotherapie
Bewusster und geplanter interaktionaller Prozess zur Beeinflussung von Verhaltensstörungen und Leidenszuständen in Richtung auf ein definiertes ( gemeinsam erarbeitetes) Ziel (Symptomminimalisierung, Strukturänderung der Persönlichkeit) mittels lehrbarer Techniken
Verwendung psychologischer Mittel (Kommunikation: meist verbal, aber auch verbal)
Basis: Theorie des noramalen und pathologischen Verhaltens
Psychotherapie vs Beratung
Therapeutische Entscheidungen muss wissenschaftlich begründbar sein
Terapieschritte müssen einem Therapieplan und Therapiezielen folgen
Therapie muss lernbar sein
Therapeutische Entscheidung muss auf Störung und Veränderungswissen aufbauen
Nach Psychotherapuetengesetzt haben keine Krankheitswert
Sinnkrisen
Beziehung Lebens oder Erziehungsprobleme
Schwierigkeiten am Arbeitsplatz
Sexuelle Probleme
Für psychologische Beratung werden
keine Kosten durch GKV, PKV übernommen
Es muss klinisch relevante psychische Störung (ICD 10) vorliegen
Berufsrecht Was ist Psychotherapie
Psychotherapeutengesetz definiert in Artikel 1 Abs. 3 die Ausübung von Psychotherapie als jede mittels wissenschaftlich anerkannter psychotherapeutischer Verfahren vorgenommene Tätigkeit zur Feststellung, Heilung oder Linderung von Störungen mit Krankheitswert bei denen Psychotherapie indiziert ist
Wissenschaftlicher Beirat Psychotherapie
konstituiert gemäß Artikel 11 PsychThG vom 25.7. 1998
Gebildet von Bundesärzte & Bundespsychotherpeutenkammer
Aufgabe:
die in artikel 11 PsychThG niedergelegte gutachterliche Beratung von Behörden bei ihrer Aufgabenerfüllung nach dem PsychThG
Beirat trägt zu einer die Berufsgruppen übergreifenden Einheitlichkeit bei
Wissenschaftlicher Beirat Psychotherapie
Aufgabe:
die in artikel 11 PsychThG niedergelegte gutachterliche Beratung von Behörden bei ihrer Aufgabenerfüllung nach dem PsychThG
Beirat trägt zu einer die Berufsgruppen übergreifenden Einheitlichkeit bei
Kriterien für die Anerkennung von Verfahren
- Wirksamkeit im Sinne der Heilung oder Linderung von Störungen mit Krankheitswert als Resultat der Anwendung der entsprechenden Interventionen
- erfolgreiche Anwendung bzw. die Erfolg versprechende Anwendbarkeit der Psychotherapiemethode unter Bedingungen der klinischen Routine Praxis
Versorgungsrelevanz für die Anerkennung von Verfahren
Da eine für die Patientenversorgung hinreichende Bereite der Ausbildung erforderlich ist empfiehlt der Wissenschaftliche Beirat Ps
Vom Wissenschaftlichen Beirat anerkannte Verfahren
Psychodynamische Psychotherapie (tiefenpsychologische und psychoanalytische Ansätze zusammengefasst):
„Der WBP sieht keine wissenschaftliche Grundlage für eine Unterscheidung zwischen tiefenpsychologisch fundierter und analytischer Psychotherapie als zwei getrennte Verfahren…. Von daher sieht der WBP auch keine Rechtfertigung für unterschiedliche Ausbildungsgänge und Ausbildungsinstitute“
Verhaltenstherapie
Gesprächspsychotherapie
SystemischeTherapie
Sozialgesetz zur Krankenversicherung
schreiben Voraussetzungen und(Standards für Psychotherapie vor
definieren konkrete Leistungen, die psychotherapeutisch abgerechnet werden dürfen
3 Richtlinienverfahren, nach denen Psychotherapie abgerechnet werden darf (Verhaltenstherapie, tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie und analytische Psychotherapie)
legen max. Anzahl psychotherapeutischer Sitzungen für jedes Verfahren fest (z.B. Verhaltenstherapie max. 60 Std., analytische Psychotherapie max. 160 Std.)
Wer darf Psychologische Psychotherapie (PPT) betreiben?
Approbierte Psychologische Psychotherapeuten
Approbierte Kinder und Jugendpsychotherapeuten
Approbierte Ärzte
Inhaber einer vom Gesundheitsamt verliehenen Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde, manchmal auch beschränkt auf Psychotherapie (§1 HeilprG)
Wer bekommt von den Krankenkassen psychotherapeutische Leistungen erstattet?
Inhaber einer „Kassenzulassung, die von der Kassenärztlichen Vereinigung(
vergeben wird
„Psychotherapeut nach dem Heilpraktikergesetz
Identifizieren sich i.d.R. nicht mit den 3 derzeit anerkannten Richtlinienverfahren
Dürfen gemäß Heilpraktikergesetz (HeilprG) Psychotherapie ausüben, sofern Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde
Qualitativ große Unterschiede, z.B.bzgl. Art und Umfang der Ausbildung
Leistungen dürfen lediglich privat abgerechnet werden
Berufsrechtliche Bestimmungen im
PsychThG
Titel des „psychologischen Psychotherapeuten“ ist geschützt
Psychotherapie als Feststellung, Heilung & Linderung psychischer Störungen mit Krankheitswert mittels wissenschaftlich anerkannter Verfahren
Staatliche Approbation (setzt für den Erwachsenenbereich das Diplom in Psychologie (bzw. Master) voraus, im KJP Bereich auch Pädagogik oder Sozialarbeit)
Ausbildungsstätten entweder staatlich (Hochschulen) oder staatlich anerkannt (private Ausbildungsinstitute)
Ausbildung & Prüfungsverordnung für Psychologische Psychotherapeuten
regelt Ausbildung
Ausbildungsbausteine, Dauer, Inhalte & Struktur vor
für alle institute verbindlich