Maßregeln der Besserung und Sicherung Flashcards
Stunde 11 (fertig)
Was haben wir im Strafrecht für ein System hinsichtlich der RFen?
Ein dualistisches RF-System: Strafen einerseits und Maßregeln der Besserung und Sicherung (allein Präventionsgedanke) andererseits
Was setzt die Strafe voraus?
Die Schuld.
Was ist noch über die Schuld zu sagen?
Die Schuld ist die VSS dafür, das überhaupt bestraft werden kann. Sie ist ebenfalls die Grundlage für den Umfang der ausgesprochenen Strafe/ Strafzumessung (Strafzumessungsschuld, § 46 I 1).
Was ist die Aufgabe der Strafe?
Vergeltung
Sie ist das schärfste Schwert des Staates aufgrund eines rechtskräftig festgestellten Schuldvorwurfs. Strafe setzt Schuld voraus (Schuldprinzip). Die Schuld ist auch für die Strafzumessung maßgeblich, § 46 I 1 StGB (Schuld als Grundlage der Strafzumessung).
Die Strafe ist vergangenheitsorientiert (retrospektive Ausrichtung).
Daneben hat sie nur “auch-präventive” Zwecke (Prävention ist nie die einzige Aufgabe).
Was ist die Aufgabe einer Maßregel?
Zielrichtung der Maßregel: präventive Ausrichtung
Allein der Präventionsgedanke (Sicherungsinteresse der Gesellschaft) ist ausschlaggebend. Bei den Maßregeln der Besserung und Sicherung wird Schuld nicht vorausgesetzt, d.h. eine Anordnung ist bei schuldfähigen, schundunfähigen und vermindert schuldfähigen Tätern möglich.
Mit der Maßregel soll nicht gestraft werden. Es gibt zwar eine Anlasstat, aber diejenigen haben nichts gemacht, was man ihnen schuldhaft vorwerfen kann (für das, was sie getan haben, trifft sie keine Schuld bzw. indem sie ihre Strafe bereits verbüßt haben, ist ihre Schuld bereits erschöpft (Anordnung einer Maßregel über das Maß der Strafzumessungsschuld hinaus wenn diese bereits ausgeglichen ist)).
Welche Rolle spielt die Schuld bei bei den Maßregeln?
Die Maßregel ist nicht durch die Schuld limitiert. D.h. sie kann auch verhängt werden, wenn der Täter ohne Schuld gehandelt hat und sie kann zusätzlich zu einer Strafe, die die Schuld des Täters vollständig erschöpft, ausgesprochen werden.
Was ist bei stationären Maßnahmen zu beachten?
Bei allen eingreifenden staatlichen Maßnahmen muss der VHMK-Grundsatz beachtet werden.
Bei Maßregeln ist der VHMK-Gedanke in besonderer Weise zu beachten: Sicherungsinteresse der Allgemeinheit vs. Freiheit des Einzelnen
Grund: Es handelt sich um Eingriffe in Rechtspositionen von Personen, die für das, was sie gemacht haben, nicht verantwortlich sind bzw. über das Maß dessen, wofür sie verantwortlich sind, hinaus. Ihnen wird ein Sonderopfer im Sicherungsinteresse der Rechtsgemeinschaft auferlegt.
Es handelt sich um einen erheblichen Eingriff, denn Personen werden eingesperrt nicht für das, was sie getan haben, sondern für das, was sie tun könnten (damit sie für die Allgemeinheit keine Gefahr darstellen). Letzten Endes wissen wir jedoch nicht, ob sie tatsächlich eine Tat begehen würden.
Wo ist der Grundsatz der VHMK geregelt?
§ 62 StGB
(exponierte Stellung noch vor den einzelnen Maßregeln)
Welche Maßregeln der Besserung und Sicherung gibt es?
- ambulant
- stationär
- Katalog in § 61 StGB
Was ist der Anknüpfungspunkt für die Verhängung der Maßregel?
Eine rechtswidrige Tat (= Anlasstat), § 11 I Nr. 5 StGB.
Es geht nicht um die Bestrafung für diese Tat, sondern damit die Maßregel greift, wird eine Straftat benötigt. Als Indiz für die Gefahr wird die Verwirklichung eines Straftatbestandes vorausgesetzt.
Die Maßregel wird im Urteil angeordnet.
Was setzt die Anordnung der Maßregel voraus?
Eine Gefährlichkeitsprognose (psychiatrischer oder psychologischer Gutachter).
Hier gilt nicht der Grundsatz in dubio pro reo.
Was muss bei der VHMK berücksichtigt werden?
- die begangenen Taten
- die zukünftigen Taten
- der Grad der Gefahr (Grad der Wahrscheinlichkeit)
Können mehrere Maßregeln nebeneinander verhängt werden?
Ja, wenn es nicht möglich ist, durch eine Maßregel allein einen bestimmten Zweck zu erreichen.
Verbindung von Maßregeln, § 72 StGB
Welche Maßregeln gibt es im Ermittlungsverfahren?
Sicherungsmaßnahmen, sodass der spätere Maßregelvollzug möglich ist.
- § 111a StPO (vorläufige Maßnahme zur Entziehung der Fahrerlaubnis
- § 126a StPO (einstweilige Unterbringung statt U-Haft)
Wo ist die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus geregelt?
§ 63 StGB
Was sind die VSS für die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus gem. § 63 StGB?
- Anlasstat (§ 11 I Nr. 5 StGB: eine rechtswidrige Tat ist nur eine solche, die einen Straftatbestand verwirklicht)
- positiv und sicher festgestellte (in dubio pro reo hinsichtlich der Schuldfähigkeit) Schuldunfähigkeit (§ 20) oder verminderte Schuldfähigkeit (§ 21) zum Zeitpunkt der Tat
- Beruhen auf länger währendem psychischen Defekt
- negative Gefährlichkeitsprognose
- Vernehmung eines Sachverständigen in der Hauptverhandlung, § 246a StPO