Einführung Flashcards
Stunde 01
Aufgabe des Strafrechts
Strafrecht dient dem Rechtsgüterschutz (Strafrecht ist die ultima ratio des Rechtsgüterschutzes)
Was ist eine strafrechtliche Sanktion?
Eine staatliche Maßnahme, die als Reaktion auf eine
rechtswidrige Tat (§ 11 Abs. 1 Nr. 5 StGB) im Rahmen eines förmlichen Strafverfahrens gegen eine natürliche Person verhängt wird. Es kann sich sowohl um eine Strafe als auch um eine Maßregel handeln.
Was versteht man unter Strafe i.e.S.?
die Auferlegung eines
Übels verbunden mit einem sozialethischen Unwerturteil
System der strafrechtlichen Rechtsfolgen?
Zweispurigkeit
- Strafen (Haupt- und Nebenstrafen): Grundlage der Strafe ist die Schuld, § 46 I StGB; es geht also um einen Schuldausgleich (Strafe = sozialethischer Tadel)
- Maßregeln der Besserung und Sicherung: Es liegt regelmäßig kein schuldhaftes Verhalten durch den Täter vor. Dem Täter kann die Tat daher nicht persönlich vorgeworfen werden und er wird nicht bestraft (ihm kann kein persönlicher Schuldvorwurf gemacht werden).
Aufgrund von präventiven Gesichtspunkten geht es bei ihm aber um die Sicherung vor Gefahr. Es muss daher dafür gesorgt werden, dass er z.B. therapiert wird. Erforderlich für eine Maßregel ist eine Straftat als Anlasstat (<=> im POR genügt eine Gefahr als Anlass für eine Maßnahme).
Inwiefern ist Strafrecht ein Teil der sozialen Kontrolle?
Gesellschaften brauchen Regeln;
sie gewährleisten ein Mindestmaß an Freiheit. Die Ordnungsfunktion übernimmt die soziale Kontrolle. Soziale Kontrolle umfasst auch Strafrecht.
Werden Verhaltenserwartungen verletzt
(abweichendes Verhalten), erfolgt eine Sanktion.
Die Sozialkontrolle wird durch zwei Elemente gekennzeichnet:
- Normen (rechtliche, ethische, soziale Regeln)
- Steuerungsmittel (Maßnahmen zur Durchsetzung)
Eine mögliche Reaktion auf abweichendes Verhalten ist die Verfolgung als Straftat und Bestrafung.
Strafrecht erlaubt gravierende
Grundrechtseingriffe. Was folgt daraus?
strafrechtsbegrenzende Grundsätze:
- Rechtsgüterschutz: Strafrecht muss dem Schutz besonders
erhaltenswerter Interessen dienen
- ultima ratio/ Subsidiarität: Weniger einschneidende Reaktionen haben
Vorrang
- Gesetzlichkeitsprinzip: Verhaltensanforderungen müssen präzise
beschrieben werden
- Strafbarkeit darf nur in einem streng formalisierten, auf
Wahrheitsfindung gerichteten und mit
verschiedenen Garantien ausgestatteten
Verfahren festgestellt werden
ultima ratio Grundsatz
Das Strafrecht ist das schärfste Schwert der staatlichen Reaktionen und sollte daher das letzte Mittel sein.
Weniger einschneidende Reaktionen haben
Vorrang (Subsidiarität, ultima ratio).
Es wird daher nicht zuerst zum Strafrecht gegriffen, sondern zuerst überprüft, ob ein zivilrechtlicher oder verwaltungsrechtlicher Ausgleich hergestellt werden kann.
fragmentarischer Charakter des Strafrechts
Nicht alles, was abweichendes Verhalten darstellt, ist strafbar bzw. durch Strafnormen verboten.
Wo ist das Gesetzlichkeitsprinzip geregelt?
Gesetzlichkeitsprinzip
(Art. 103 II GG, § 1 StGB)
nullum crimen,
nulla poena sine lege
Aus welchen Grundsätzen besteht das Gesetzlichkeitsprinzip?
- nulla poena
sine lege certa
(Bestimmtheitsgebot) - nulla poena
sine lege praevia
(Rückwirkungsverbot) - nulla poena
sine lege scripta
(Verbot von
Gewohnheitsrecht) - nulla poena
sine lege stricta
(Analogieverbot)
Was besagt das Gesetzlichkeitsprinzip?
Das Gesetzlichkeitsprinzip, auch als “nullum crimen, nulla poena sine lege” bekannt, ist ein grundlegendes Prinzip des deutschen Strafrechts, das in § 1 des Strafgesetzbuches (StGB) verankert ist.
Es besagt, dass eine Tat nur bestraft werden kann, wenn sie zum Zeitpunkt ihrer Begehung durch ein Gesetz als strafbar definiert war.
Das Gesetzlichkeitsprinzip schützt die Bürger vor willkürlichen Strafen und gewährleistet einen rechtstaatlichen Umgang mit Straftaten.
Was besagt das Bestimmtheitsgebot?
Der Gesetzgeber muss die Tatbestände und Strafen klar und eindeutig definieren, um Rechtssicherheit zu gewährleisten.
Was besagt das Rückwirkungsverbot?
Es dürfen keine neuen, nachträglichen Gesetze erlassen werden, die eine bereits begangene Handlung strafbar machen oder eine höhere Strafe vorsehen.
Was besagt das Verbot von Gewohnheitsrechts?
Das Verbot von Gewohnheitsrecht im Strafrecht bedeutet, dass in Deutschland keine strafbaren Handlungen aufgrund von Gewohnheitsrecht verfolgt werden dürfen. Dies steht im Einklang mit dem Gesetzlichkeitsprinzip, das besagt, dass jede Straftat und die dazugehörigen Strafen klar im Gesetz festgelegt sein müssen.
In § 1 StGB wird ausdrücklich festgehalten, dass nur Gesetze, die zur Zeit der Tat Gültigkeit haben, zur Anwendung kommen. Dies verhindert, dass ungeschriebene, nicht kodifizierte Normen oder Gewohnheiten zur Grundlage für strafrechtliche Verfolgung dienen können.
Das Verbot schützt die Bürger vor willkürlich wachsenden und schwer nachzuvollziehbaren rechtswidrigen Handlungen und verstärkt die Vorhersehbarkeit und Bestimmtheit des Strafrechts.
Was besagt das Analogieverbot?
Das Analogieverbot im Strafrecht besagt, dass strafrechtliche Normen nicht auf andere, nicht ausdrücklich im Gesetz geregelte Fälle angewendet werden dürfen, die ihnen ähnlich sind. Dies ist im Einklang mit dem Gesetzlichkeitsprinzip, das in § 1 StGB verankert ist.
Nach dem Analogieverbot dürfen Strafen nur für eindeutig im Gesetz definierte Taten verhängt werden. Eine Anwendung von Rechtsnormen auf vergleichbare Sachverhalte, die nicht ausdrücklich gesetzlich erfasst sind, ist unzulässig, um die Bürger vor willkürlichen und unvorhersehbaren Strafen zu schützen.
Das Analogieverbot fördert die Rechtssicherheit und schützt das Prinzip der Vorhersehbarkeit im Strafrecht, indem es ausgeschlossen wird, dass Gerichte aus einer Regelung eine weitergehende Haftung entwickeln, die über den Wortlaut des Gesetzes hinausgeht.
Was besagt das Schuldprinzip?
Das Schuldprinzip ist ein zentraler Grundsatz im deutschen Strafrecht, der besagt, dass eine Person nur für eine Straftat bestraft werden kann, wenn ihr auch ein schuldhaftes Verhalten zur Last gelegt werden kann. Es ist in § 15 StGB verankert, der zwischen Tatbestandsmäßigkeit und Schuld unterscheidet.
Das Schuldprinzip schützt vor willkürlichen Strafen und fördert die Gerechtigkeit im Strafrecht, indem es sicherstellt, dass die Haftung für eine Straftat an einem persönlichen, schuldhaften Verhalten orientiert ist.
Was sind Kernpunkte des Schuldprinzips?
- Schuldhaftigkeit: Eine Strafe setzt voraus, dass der Täter vorsätzlich oder fahrlässig gehandelt hat. Dies bedeutet, dass er in der Lage war, sein Verhalten zu steuern und die Folgen seiner Handlungen abzusehen.
- Persönliche Vorwerfbarkeit: Die Tat muss dem Täter persönlich vorwerfbar sein. Dies schließt Fälle aus, in denen eine Person durch Umstände, die außerhalb ihres Einflusses liegen, eine Straftat begeht (z. B. krankheitsbedingt oder im Zustand der Unzurechnungsfähigkeit).
In welche zwei große Gruppen können die Strafzwecke unterteilt werden?
- absolute Strafzwecktheorien (Vergeltung, Sühnegedanke): losgelöst von zukünftigen Zwecken
- relative Strafzwecktheorien (Prävention): bezogen auf zukünftige Zwecke
Wie können die relativen Strafzwecke weiter unterteilt werden?
- Generalprävention: auf die Allgemeinheit bezogen
- Spezialprävention: auf den Täter bezogen
Wie kann die Generalprävention weiter unterteilt werden?
- positiv: Stärkung des Rechtsbewusstseins (kontrafaktische Normstabilisierung): Die Allgemeinheit sieht, dass sich jemand, der sich nicht an die Gesetzte hält, bestraft wird und nicht damit davon kommt; dies führt zu einer Normbestätigung und -bestärkung im Bewusstsein, derer, die sich an die Gesetze halten (“Rechtstreue lohnt sich”)
- negativ: Abschreckung der Allgemeinheit
Wie kann die Spezialprävention weiter unterteilt werden?
- positiv: Besserung (Resozialisierung)
- negativ: Abschreckung des Täters
Wie unterscheiden sich Strafen und Maßregeln?
Strafe re-agiert, ist also immer erst am Platze, wenn ein
Rechtsbruch bereits erfolgt ist.
Einen Rechtsbruch zu verhindern, ist demgegenüber Aufgabe des Polizei- und Ordnungsrechts.
Eine Maßregel wird jemandem auferlegt, um von ihm oder seinem Verhalten
ausgehende Gefahren abzuwehren. Erforderlich hierfür ist eine Anlasstat.
Die Maßregel ist rechtsstaatlich der problematischere Eingriff weil bei ihr der Staat keinen Strafanspruch hat, weil sie keine Schuld voraussetzt, und dennoch in die Freiheit des Verurteilen eingegriffen wird.
Wie unterscheiden sich Maßregeln vom POR?
Nach POR genügt eine Gefahr. Für eine Maßregel wird jedoch eine Anlasstat (= Straftat) benötigt.
Was ist der Kern des Sanktionenrechts?
Die Strafzumessung.
Was umfasst die Strafzumessung?
Die Strafzumessung umfasst die Auswahl der Strafart und die
Bestimmung der Strafhöhe.