Konkurrenzen Flashcards
Stunde 06 (fertig)
ab 11:00
Worum geht es bei den Konkurrenzen?
Wurden von dem Täter, dessen Strafbarkeit Sie in der Klausur prüfen mussten, mehrere Straftaten begangen, so müssen Sie die Frage beantworten, in welchem Verhältnis die Straftaten zueinander stehen.
Was stellt die Lehre von den Konkurrenzen dar?
Sie bildet die Schnittstelle von der allgemeinen Lehre von der Straftat und der Lehre von den RFen.
Inwiefern bildet sie die Schnittstelle?
Wenn mehrere TB verwirklicht sind, wie wird damit für die RFen umgegangen? Dies hängt davon ab, ob Tateinheit oder Tatmehrheit vorliegt und davon, ob ein TB hinter einem anderen zurücktritt.
Was ist die Idee der §§ 52 - 54 StGB?
Würde man für alle Straftatbestände, die verwirklicht werden, die Strafen zusammenaddieren, dann würde dies die schuldangemessene Strafe regelmäßig überschreiten.
Grund:
- ein bestimmtes Unrecht würde mehrfach berücksichtigt (Versuch + Vollendung, obwohl ein Versuch steckt in jeder Vollendung)
- mit zunehmender Strafdauer nimmt die Strafempfindlichkeit und die Schwere des Eingriffs zu (verwirklicht jemand 2x eine Tat, die mit 2,5 Jahren FS bedroht ist, müsste er 5 Jahre ins Gefängnis; diese deutlich längere FS würde nicht dem gleichermaßen erhöhten Unrecht der Tat gerecht werden)
Warum lädt ein Täter, der tatmehrheitlich mehrere TB verwirklicht, ein schwereres Unrecht auf sich als ein Täter, der tateinheitlich mehrere TB verwirklicht?
Bei der tateinheitlichen Verwirklichung gibt es einen deliktischen Willensimpuls. Bei der Tatmehrheit hat der Täter mehrfach diesen Impuls zur Straftatbegehung. In § 52 wird daher nur eine einzige Strafe gebildet, bei deren Bemessung berücksichtigt werden kann, dass noch andere StrafTB in Idealkonkurrenz vorliegen (Absorptionsprinzip); in § 53 werden mehrere einzelne Strafen gebildet und diese werden zusammengezogen (nicht im Sinne einer Addition, sondern im Sinne einer Verschärfung der schwersten der Ausgangsstrafen).
Was bedeutet Absorptionsprinzip, § 52?
Die anderen Strafen, die noch für die idealkonkurrierend verwirklichten TB verhängt werden könnten, werden absorbiert von der Strafe für das Delikt mit der höchsten Strafandrohung.
Was bedeutet Asperationsprinzip, § 53?
Verschärfungsprinzip: es werden mehrere einzelne Strafen gebildet, die höchste Strafe wird verschärft durch die anderen.
Was ist der prozessuale Tatbegriff (die Tat im prozessualen Sinne)?
Er beschreibt den Verfahrensgegenstand eines Strafverfahrens.
Gemeint ist das gesamte Geschehen, das mit dem von der Anklage beschriebenen SV nach der Lebensanschauung ein zusammenhängendes Geschehen bildet und dessen getrennte Aburteilung als eine unnatürliche Aufspaltung empfunden würde.
Diesen LebensSV möchte die StA verfolgt haben. Diesen Prozessgegenstand des Strafverfahrens muss vom Tatgericht und den Rechtsmittelgerichten berücksichtigt werden, indem er abgearbeitet wird und zum anderen darf er nicht überschritten werden.
Was ist der materielle Tatbegriff (die Tat im materiellen Sinne)?
Es geht um die konkurrenzrechtliche Bewertung mit Blick auf die Strafzumessung
Was ist ein Beispiel für eine Tat im prozessualen Sinne?
Ein betrunkener Autofahrer fährt aufgrund seiner Trunkenheit ein Opfer an. Er lässt dieses liegen und fährt weg.
1. Tatkomplex: § 315c, § 222
2. Tatkomplex: erneute Trunkenheitsfahrt, § 142, Aussetzung, Totschlag oder Tötungsversuch durch Unterlassen (Garantenstellung aus Ingerenz)
Das gesamte Geschehen (die Autofahrt + das Anfahren + das Weiterfahren) bildet eine Tat im prozessualen Sinne. Der Unfall bildet eine Zäsur. Zwischen den Geschehen vor dem Unfall und nach dem Unfall liegt Tatmehrheit vor. Mit dem Unfall stellt sich für den Täter die Situation noch einmal neu (erfasst einen neuen Handlungsentschluss trotz des Unfalls weiterzufahren). Damit liegen 2 Taten im materiellen Sinne vor, aber nur eine Tat im prozessualen Sinne.
Was ist die Konsequenz, wenn nur der erste Teil des Geschehens angeklagt wird?
Das Gericht dürfte dann auch ohne neue Anklage den zweiten Teil des Geschehens mit aburteilen, § 265 StPO.
Spricht das Gericht über den ersten Teil des Geschehens ein Urteil, das rechtskräftig geworden ist, dann kann der Täter wegen des zweiten Teils der prozessualen Tat nicht mehr belangt werden, weil dann der Grundsatz ne bis in idem gilt (Strafklageverbrauch hinsichtlich der ganzen prozessualen Tat).
Die prozessuale Tat legt den Verfahrensgegenstand fest, der abgearbeitet werden muss, der aber auch den Umfang der Rechtskraft vorgibt.
Welche beiden Fragen müssen bei der Bestimmung des Konkurrenzverhältnisses zweier verwirklichter TB voneinander unterschieden werden?
- Haben wir eine oder mehrere Handlungen? (Tateinheit oder Tatmehrheit)
- Tritt das Unrecht der einen Handlung hinter dem Unrecht der anderen Handlung zurück? (echte oder unechte Konkurrenz)
echte Konkurrenz
am Ende steht entweder Tateinheit oder Tatmehrheit
unechte Konkurrenz
im Urteil stehen die Taten nicht nebeneinander, wenn die eine von der anderen verdrängt wird
Mehrere StrafTB wurden verwirklicht. Was ist der Ausgangspunkt für die Unterscheidung zwischen unechter (ein Delikt wird verdrängt) und echter Konkurrenz (Tateinheit & Tatmehrheit)?
Stellen die verwirklichten TB nur EINE Handlung dar? Liegt also Handlungseinheit vor?
Schlage ich mit einer mir fremden Vase einem anderen auf den Kopf, liegt in der Körperverletzung und Sachbeschädigung eine Handlung vor.
Die eine Handlung ist der begründungsbedürftige Fall.
Wie kann begründet werden, dass nur eine Handlung vorliegt?
- Es handelt sich um eine Handlung im natürlichen Sinne: schon bei äußerer Betrachtung handelt es sich um nur einen Handlungsakt (eine von einem Willen getragene Köperbewegung; nur ein Willensentschluss, der sich in einer Köperbewegung äußert)
- Es handelt sich um eine Handlung im juristischen Sinne: es gibt verschiedene Fallgruppen
Was ist die erste Fallgruppe der juristischen Handlung?
natürliche Handlungseinheit:
Es handelt sich um ein Geschehen, das in einem engen räumlichen und zeitlichen Zusammenhang steht
Was ist ein Beispiel für eine natürliche Handlungseinheit und damit für eine Handlung im juristischen Sinne?
Körperverletzung und Raub.
Es handelt sich um sich überlappende Handlungen, die eine Einheit bilden.
Die KV ist zugleich die qualifizierte Nötigung des Raubes.
Was sind weitere Beispiele (Fallgruppen) für eine juristische Handlung?
- zusammengesetzte Delikte, z.B. Raub: Nötigungshandlung + Wegnahme
- mehraktige Delikte: das Herstellen einer unechten Urkunde + das Gebrauchen der unechten Urkunde = nur ein Urkundsdelikt (arg: nur ein Verstoß gegen § 267 (unvollkommen mehraktiges Delikt) vs. mitbestrafte Vor- oder Nachtat)
- Dauerdelikte: Alles, was während der Freiheitsberaubung passiert und ihrer Aufrechterhaltung dient, wird zu einer Tat zusammengezogen
- Unterlassungsdelikte: der Täter bekommt mehrere Rettungschancen, die er alle auslässt = nicht mehrere Unterlassungsdelikte, sondern ein Totschlag durch Unterlassen
Was haben o.g. Fallgruppen gemeinsam?
Bei natürlicher Betrachtung handelt es sich um mehrere Willensimpulse, die sich in Körperhandlungen abbilden, juristisch/ normativ/ wertend gesehen, werden sie jedoch zu einer Handlung zusammengezogen.
Was sind die Fälle der Gesetzeskonkurrenz bei Handlungseinheit (unechte Konkurrenz, d.h. eine Tat tritt hinter der anderen zurück)?
- Spezialität
- Subsidiarität
- Konsumtion