Klageänderung Flashcards

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Q

Zulässigkeit einer Klageänderung, § 263, 264

A
  1. In Fällen des § 264 Nr. 2, 3 liegt eine stets zulässige Klageänderung vor.
  2. Prüfung des § 263. Bei rügelosem Einlassung Vermutung des § 267. Sachdienlichkeit (+) wenn Klageänderung endgültige Streitbeilegung fördert und neuen Prozess vermeidet (insbes wenn bisheriger Streitstoff weiterhin verwertet werden kann).
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1
Q

Vorliegen einer Klageänderung

A

Änderung des Streitgegenstands (zweigliedriger Streitgegenstandsbegriff). Im Falle des § 264 Nr. 1 liegt schon keine Klageänderung vor.

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2
Q

Str.: Sind die Anforderungen des § 269 zu beachten, wenn eine Antragsreduzierung gem. § 264 Nr. 2 zugleich Klagerücknahme darstellt?

A

MM: Nein, denn § 264 Nr. 2 ist spezieller.

h.M.: § 269 ist zusätzlich zu prüfen, da Beklagter Recht auf Sachentscheidung hat.

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