Feststellungsklage, § 256 Flashcards

0
Q

Def. Rechtsverhältnis

A

Rechtliche Beziehung von Personen untereinander oder zu einer Sache

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1
Q

Voraussetzungen

A
  1. Rechtsverhältnis,
  2. Gegenwärtigkeit des Rechtsverhältnisses,
  3. Rechtliches Interesse an alsbaldiger Feststellung.
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2
Q

Def. rechtliches Interesse

A

Eigenes, nicht ausschließlich wirtschaftliches Interesse. Zustand der Ungewissheit, durch den der Kläger in seiner Rechtsposition beeinträchtigt wird.

Feststellungsinteresse als Ausprägung des Rechtsschutzbedürfnisses, so e.A.

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3
Q

Ausnahmen von der Subsidiarität der Feststellungsklage

A

Schäden noch nicht bezifferbar (Leistungsklage daher noch nicht möglich; Warten wäre unzumutbar wegen Verschlechterung der Beweislage/Verjährung).
Es kann erwartet werden, dass Beklagter dem Feststellungsurteil Folge leisten wird (Bsp.: Körperschaften des öffentlichen Rechts).
Feststellungsklage kann Streitstoff sinnvoller, einfacher, sachgemäßer und umfassender erledigen (Bsp.: Teil der Forderungen im Rechtsstreit kann noch nicht beziffert werden - hier ist Klage auch bzgl des bezifferten Teils zulässig, um gleich Gesamtstoff zu klären).

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