Gesetzgebung § 45 Flashcards
Was ist ein anderer Begriff für Gesetz im formellen Sinn?
Gesetzesform
Was ist ein Synonym für Gesetz im materiellen Sinn?
Rechtssatz
Was ist ein Synonym für materieller Gesetzesbegriff?
Gesetzespflichtige Inhalte
Wie definiert sich ein formelles Gesetz?
Ein formelles Gesetz ist jeder Erlass, der vom Parlament im Verfahren der Gesetzgebung beschlossen und als Gesetz bezeichnet wird.
Was sind Gegenbegriffe zum Gesetz im formellen Sinn?
Die Verfassung und die Verordnung.
Wie definiert sich der Rechtssatz?
Der Rechtssatz (Gesetz im materiellen Sinn) ist jede generell-abstrakte Regelung, gleichgültig von welchem Organ sie ausgeht und wie sie in der Normenhierarchie einzuordnen ist. Entscheidendes Kriterium ist die Normstruktur.
Was ist das Gegenstück zum Rechtssatz?
Der Einzelakt.
Wie heissen Einzelakte des Bundesrates, der Bundesversammlung und der Bundesverwaltung?
Bundesversammlung = Bundesbeschluss Bundesrat = Bundesratsbeschluss Bundesverwaltung = Verfügung
Was ist der gesetzespflichtige Inhalt?
Als materiellen Gesetzesbegriff bezeichnet man die verfassungsrechtliche Umschreibung jener Inhalte, die - sofern sie staatlich geregelt werden sollen - zwingend der Gesetzesform bedürfen.
Wie wirken materielle Gesetzesbestimmungen als Delegationsschranken?
Weil wichtige rechtssetzende Bestimmungen nur vom Parlament im Verfahren der Gesetzgebung erlassen werden dürfen. (Materieller Gesetzesvorbehalt)
Was ist ein Erlass?
Art. 163 verwendet das Wort “Erlass” als Sammelbegriff für die Gesamtheit der im Legislativverfahren ergehenden aussenwirksamen Rechtsakte aus dem Zuständigkeitsbereich der Bundesversammlung.
Welche Erlassformen stehen der Bundesversammlung zur Verfügung?
Bundesgesetz, Parlamentsverordnung, Bundesbeschluss und der einfache Bundesbeschluss.
Welche drei Kriterien bestimmen, in welcher Form ein Erlass der Bundesversammlung zu ergehen hat?
Die Normstruktur:
Rechtssetzende Bestimmungen –> Bundesgesetz oder Verordnung
Nicht rechtsetzende –> (einfacher) Bundesbeschluss
Die Wichtigkeit (bei rechtsetzenden):
Wichtige Bestimmungen –> Bundesgesetz (Art. 164 BV)
Nicht wichtige –> Verordnung
Die Referendumspflicht (bei nicht rechtsetzenden):
Referendumspflichtig –> Bundesbeschluss
Nicht Referendumspflichtig –> einfacher Bundesbeschluss
Wie wird der Rechtssatz definiert? Art. 22 Abs. 4 ParlG
ALs rechtsetzend gelten Bestimmungen, die in unmittelbar verbindlicher und generell-abstrakter Weise Pflichten auferlegen, Rechte vereinen oder Zuständigkeiten festlegen.
Wie wird das Bundesgesetz allgemein definiert?
Bundesgesetze sind Erlasse, welche rechtssetzende Bestimmungen enthalten (Art. 163 BV) wobei Art. 164 Abs. 1 BV verdeutlicht, dass jedenfalls alle wichtigen rechssetzenden Bestimmungen in Gestalt eines Bundesgesetzes ergehen müssen.