10. Erlass von Bundesratsverordnungen Flashcards
Was ist der Unterschied von Regierungsverordnungen zu normalen Verordnungen?
Das Verfahren ist deutlich einfacher als bei Parlamentsverordnungen.
Wie definieren sich Rechtsverordnungen?
Rechtsverordnungen enthalten rechtsetzende Bestimmungen, d.h. sie richten sich mindestens auch an die Allgemeinheit und verpflichten im Staat-Bürger-Verhältnis.
Brauchen Vollziehungs- und gesetzesvertretende Verordnungen eine Delegation?
(Artikel?)
Vollziehungsverordnungen brauchen keine Delegation, da keine neuen Rechte und Pflichten auferlegt werden. (Art. 182 Abs. 2 BV)
Gesetzesvertretende Verordnungen brauchen eine Delegation. (Art. 164 Abs. 2)
Zum Schutz welcher Interessen kann der Bundesrat Notverordnungen erlassen?
Zum Schutz der Inneren- und Äusseren Sicherheit und zum Schutz der Neutralität der Schweiz.
Was wird zum Erlass von Notverordnungen vorausgesetzt?
- Ausserordentliche Lage
- Sachliche + zeitliche Dringlichkeit
- Keine geeigneten gesetzlichen Massnahmen (Subsidiarität)
Was wird für den Erlass von Interessenwahrungsverordnungen vorausgesetzt?
Gewichtiges Staatsinteresse
das (zeitlich) nicht auf dem ordentlichen Gesetzgebungsweg gewahrt werden kann.
Wie lange kann eine Notverordnung gelten und wie und wann tritt sie ausser Kraft o.ä.?
Es gibt keine ausdrückliche Obergrenze aber der Bundesrat muss innert 6 Monaten einen Entwurf für ein Bundesgesetz oder eine Verordnung der Bundesversammlung unterbreiten. Geschieht dies nicht, oder wird der Entwurf abgelehnt, tritt die Verordnung ausser Kraft.
Wie lange kann eine Interessenwahrungsverordnung gelten und wie und wann tritt sie ausser Kraft o.ä.?
Die Interessenwahrungsverordnung gilt maximal 4 Jahre + eine Verlängerung. Danach gelten die gleichen Überführungsregeln, wie bei der Notverordnung.
Wie läuft das Verfahren der Verordnungsgebung ab?
- Initiierung
- Ausarbeitung des Entwurfs (Durch zuständiges Departement)
- Eventuell Vernehmlassungsverfahren
- Beschluss des Bundesrats
- Publikation und Inkrafttreten
Kann sich die Bundesversammlung einmischen?
Ja, gem. Art. 151 ParlG kann die zuständige Kommission verlangen, dass ihr der Entwurf zu einer wichtigen Verordnung des Bundesrats zur Konsultation unterbreitet wird.