EU 7 (20.11.23) Flashcards
1
Q
Was ist der europäische Rat?
A
- Erst durch Vertrag von Lissabon offizielles Organ der EU
- Impulsgebendes Gremium der Europäischen Union
- Mehrmals im Jahr Treffen der Staats‐ und Regierungschef:innen zur Diskussion grundsätzlicher Fragen der Europäischen Integration („EU‐Gipfel“)
- Rat legt allgemeine politische Ziele der Union fest
- Nominierung des Kommissionspräsident:in
- Mit dem Lissabonner Vertrag wird ein Präsidentschaftsamt für den Europäischen Rat geschaffen
- Im Gegensatz zum Ministerrat Prinzip der Einstimmigkeit (- Luxemburger Kompromiss, Ausnahme: Nominierung Kommissionspräsident:in)
2
Q
Kopenhagen Kriterien: Wer darf der EU beitreten?
A
- Das “politische Kriterium“: Institutionelle Stabilität, demokratische und rechtsstaatliche Ordnung, Wahrung der Menschenrechte sowie Achtung und Schutz von Minderheiten
- Das “wirtschaftliche Kriterium“: Eine funktionsfähige Marktwirtschaft und die Fähigkeit, dem Wettbewerbsdruck innerhalb des EU‐Binnenmarktes standzuhalten
- Das “Acquis‐Kriterium“: Übernahme des gesamten gemeinschaftlichen Rechts der EU, des „gemeinschaftlichen Besitzstandes“ (Acquis communautaire)
3
Q
Struktur des Rates der Europäischen Union (REU)
A
- Sitz in Brüssel (jedoch auch Sitzungen in Luxemburg)
- Ministerrat ist ein Synonym
- Der REU setzt sich aus je einem:einer Vertreter:in jedes Mitgliedsstaates auf Ministerebene zusammen
- Gemäß einem Rotationssystem wechselt halbjährlich die Präsidentschaft, daneben gibt es aber auch eine:n dauerhafte:n Vorsitzende:n des (Allgemeinen) Ministerrates.
- Die jeweiligen Fachminister:innen treten jeweils in ihren Themengebieten zusammen.
- Beispielsweise im Ministerrat für…
- Allgemeine Angelegenheiten und Außenbeziehungen (RAA)
- Koordinierung der Ratssitzungen
- Organisation europäischer Gipfeltreffen
- weitere Kompetenzen: GASP, ESVP, Außenhandel, Entwicklungszusammenarbeit sowie humanitäre Hilfe
- Allgemeine Angelegenheiten und Außenbeziehungen (RAA)
- Wirtschaft und Finanzen (ECOFIN); Justiz und Inneres; Beschäftigung, Sozialpolitik, Gesundheit und Verbraucherschutz; Wettbewerbsfähigkeit (Binnenmarkt, Industrie und Forschung); Verkehr, Telekommunikation und Energie; Landwirtschaft und Fischerei; Umwelt; Bildung, Jugend und Kultur
4
Q
Aufgaben des REU
A
- Der REU ist ein zentrales Organ der Gemeinschaft.
- Er fungiert innerhalb der EU als Schnittstelle der Interessen der Mitgliedsstaaten und der Gemeinschaft.
- Der REU ist ein Organ der EG mit legislativen und exekutiven Befugnissen (Teilt Legislativbefugnisse mit dem Europäischen Parlament).
- Das REU besitzt auch eine Wahlfunktion für die Mitglieder des Rechnungshofes, des Wirtschafts‐ und Sozialausschusses und des Ausschuss der Regionen.
- Zudem stellt der REU den Entwurf des Haushaltsplanes auf.
- Gemischte Systemlogik, d.h. sowohl intergouvernementale, als auch supranationale Elemente
5
Q
Abstimmungen im Ministerrat
A
- Je nach Politikfeld Entscheidungen mit einfacher oder qualifizierter Mehrheit
- Seit November 2014: Prinzip der doppelten Mehrheit: 55% der Stimmen müssen 65% der EU‐Bevölkerung repräsentieren.
6
Q
Ständige Vertretung der Mitgliedstaaten
A
- Botschaftsgleiche diplomatische Vertretungen der Mitgliedsstaaten in Brüssel mit zusätzlichen abgeordneten Beamt:innen der nationalen Fachministerien.
- Zentrale Aufgabe: Vorbereitung der Treffen der Ministerräte in zahlreichen Koordinierungsgremien in Absprache mit den nationalen Ministerien.
- Höchstes Koordinierungsgremium: COREPER
7
Q
COREPER (= AStV)
A
- frz. Abkürzung für Ausschuss der ständigen Vertreter:innen.
- Zweck: Vorbereitung sämtlicher Entscheidungen für den Ministerrat zur besseren Koordinierung der
Ansichten der EU‐Institutionen und der Interessen der Mitgliedsstaaten. - Jeder Mitgliedsstaat ist im COREPER durch Fachleute vertreten, die einem:einer ständigen Vertreter:in unterstehen.
8
Q
Spezifika des Europäischen Parlaments im Vergleich zu nationalen Parlamenten (z.B. Bundestag)
A
- Abgeordnete sind „Diener zweier Herren“: Nationale Partei und Fraktion
- Im Zweifel: Orientierung an nationalen Vorgaben
- Fraktionen vereinen bisweilen Parteien, die auf nationaler Ebene konkurrieren (Sammelbecken)
- Fraktionsdisziplin geringer ausgeprägt als im deutschen Bundestag
- Stärkerer Sachbezug feststellbar
- Keine festen Koalitionsmuster, aber Tendenz zu Abstimmungsallianzen der etablierten Eurobefürworter
- Keine klaren Regierungs‐ und Oppositionsfraktionen unterscheidbar.
9
Q
Struktur des Europäischen Parlaments
A
- Die EGKS, EURATOM und die EWG verfügen bereits seit 1958 über eine parlamentarische Versammlung
- Seit 1979 wählen die EU‐Bürger:innen das Europäische Parlament in allgemeinen und freien Wahlen
- Es wird getrennt nach Mitgliedsstaaten gewählt
- Wahlrecht orientiert sich am jeweiligen Wahlrecht der Mitgliedsstaaten
- Hauptsitz: Straßburg, monatliche, einwöchige Plenarsitzungen
- Die Ausschüsse und Plenarsitzungen tagen in Form sog. Minisessions in Brüssel
- Das Generalsekretariat sitzt in Luxemburg
- Die Amtszeit beträgt 5 Jahre
- Die Zahl der Sitze im Parlament richtet sich pro Staat in etwa nach der Größe der Bevölkerung
(Seit Lissabon: min.6; max. 96 MdEP pro Mitgliedsstaat) - Eine Fraktion muss aus mindestens einem Viertel der EU Mitgliedsländer (7) gebildet werden und aus mindestens 25 Abgeordneten bestehen (politische, statt nationale „Familien“)
- Fraktionen spiegeln Fraktionsrelationen wider; eigener Verwaltungsapparat; fachliche Vorbereitung von Legislativvorschlägen; eigene Initiativen; - Anlaufstelle Lobbygruppen u.ä.)
- Seit 2020: 705 Abgeordnete
10
Q
Das Ausschusswesen im EU Parlament
A
- Die Zahl und Themengebiete der Ausschüsse legt das EP fest.
- Aktuell bereiten 22 ständige Ausschüsse die Plenarsitzungen in Brüssel und Straßburg vor und garantieren den engen Kontakt zwischen Parlament, Rat und Kommission.
- Weiterhin können nichtständige Ausschüsse einberufen werden, insb. hat das EP das Recht auf Antrag 1⁄4 seiner Mitglieder, einen nichtständigen Untersuchungsausschuss einzusetzen.
- Nachdem die Kommission eine Gesetzesinitiative vorschlägt, hören die Abgeordneten der Ausschüsse die Fachleute oder Vertreter:innen der Kommission. Anschließend verfassen sie einen Bericht oder stellen ggf. einen Änderungsantrag zum Kommissionsvorschlag, über den dann das EP entscheiden kann.
11
Q
Rechtsetzungsverfahren in der EU
A
- Zustimmungsverfahren
- Mitentscheidungsverfahren (= „ordentliches Gesetzgebungsverfahren“ - Regelfall nach Lissabon)
- Verfahren der Zusammenarbeit
- Konsultationsverfahren
12
Q
Demokratische Defizite im EU Parlament
A
- Abgeordnete unterschiedlich stark legitimiert
- keine europäische Parteien
- große Unübersichtlichkeit der Fraktionen (- fehlende Koalitionsbildung erschwert Orientierung)
- kaum Berichterstattung der nationalen Medien
- Europawahlen sind nationale Sekundärwahlen/ nationale Symbolwahlen (Annahme: Leute wählen, um nationale Regierung zu unterstützen oder Denkzettel zu verpassen)
- fehlendes Initiativrecht