EU 7 (20.11.23) Flashcards

1
Q

Was ist der europäische Rat?

A
  • Erst durch Vertrag von Lissabon offizielles Organ der EU
  • Impulsgebendes Gremium der Europäischen Union
  • Mehrmals im Jahr Treffen der Staats‐ und Regierungschef:innen zur Diskussion grundsätzlicher Fragen der Europäischen Integration („EU‐Gipfel“)
  • Rat legt allgemeine politische Ziele der Union fest
  • Nominierung des Kommissionspräsident:in
  • Mit dem Lissabonner Vertrag wird ein Präsidentschaftsamt für den Europäischen Rat geschaffen
  • Im Gegensatz zum Ministerrat Prinzip der Einstimmigkeit (- Luxemburger Kompromiss, Ausnahme: Nominierung Kommissionspräsident:in)
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2
Q

Kopenhagen Kriterien: Wer darf der EU beitreten?

A
  • Das “politische Kriterium“: Institutionelle Stabilität, demokratische und rechtsstaatliche Ordnung, Wahrung der Menschenrechte sowie Achtung und Schutz von Minderheiten
  • Das “wirtschaftliche Kriterium“: Eine funktionsfähige Marktwirtschaft und die Fähigkeit, dem Wettbewerbsdruck innerhalb des EU‐Binnenmarktes standzuhalten
  • Das “Acquis‐Kriterium“: Übernahme des gesamten gemeinschaftlichen Rechts der EU, des „gemeinschaftlichen Besitzstandes“ (Acquis communautaire)
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3
Q

Struktur des Rates der Europäischen Union (REU)

A
  • Sitz in Brüssel (jedoch auch Sitzungen in Luxemburg)
  • Ministerrat ist ein Synonym
  • Der REU setzt sich aus je einem:einer Vertreter:in jedes Mitgliedsstaates auf Ministerebene zusammen
  • Gemäß einem Rotationssystem wechselt halbjährlich die Präsidentschaft, daneben gibt es aber auch eine:n dauerhafte:n Vorsitzende:n des (Allgemeinen) Ministerrates.
  • Die jeweiligen Fachminister:innen treten jeweils in ihren Themengebieten zusammen.
  • Beispielsweise im Ministerrat für…
    • Allgemeine Angelegenheiten und Außenbeziehungen (RAA)
      • Koordinierung der Ratssitzungen
      • Organisation europäischer Gipfeltreffen
      • weitere Kompetenzen: GASP, ESVP, Außenhandel, Entwicklungszusammenarbeit sowie humanitäre Hilfe
  • Wirtschaft und Finanzen (ECOFIN); Justiz und Inneres; Beschäftigung, Sozialpolitik, Gesundheit und Verbraucherschutz; Wettbewerbsfähigkeit (Binnenmarkt, Industrie und Forschung); Verkehr, Telekommunikation und Energie; Landwirtschaft und Fischerei; Umwelt; Bildung, Jugend und Kultur
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4
Q

Aufgaben des REU

A
  • Der REU ist ein zentrales Organ der Gemeinschaft.
  • Er fungiert innerhalb der EU als Schnittstelle der Interessen der Mitgliedsstaaten und der Gemeinschaft.
  • Der REU ist ein Organ der EG mit legislativen und exekutiven Befugnissen (Teilt Legislativbefugnisse mit dem Europäischen Parlament).
  • Das REU besitzt auch eine Wahlfunktion für die Mitglieder des Rechnungshofes, des Wirtschafts‐ und Sozialausschusses und des Ausschuss der Regionen.
  • Zudem stellt der REU den Entwurf des Haushaltsplanes auf.
  • Gemischte Systemlogik, d.h. sowohl intergouvernementale, als auch supranationale Elemente
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5
Q

Abstimmungen im Ministerrat

A
  • Je nach Politikfeld Entscheidungen mit einfacher oder qualifizierter Mehrheit
  • Seit November 2014: Prinzip der doppelten Mehrheit: 55% der Stimmen müssen 65% der EU‐Bevölkerung repräsentieren.
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6
Q

Ständige Vertretung der Mitgliedstaaten

A
  • Botschaftsgleiche diplomatische Vertretungen der Mitgliedsstaaten in Brüssel mit zusätzlichen abgeordneten Beamt:innen der nationalen Fachministerien.
  • Zentrale Aufgabe: Vorbereitung der Treffen der Ministerräte in zahlreichen Koordinierungsgremien in Absprache mit den nationalen Ministerien.
  • Höchstes Koordinierungsgremium: COREPER
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7
Q

COREPER (= AStV)

A
  • frz. Abkürzung für Ausschuss der ständigen Vertreter:innen.
  • Zweck: Vorbereitung sämtlicher Entscheidungen für den Ministerrat zur besseren Koordinierung der
    Ansichten der EU‐Institutionen und der Interessen der Mitgliedsstaaten.
  • Jeder Mitgliedsstaat ist im COREPER durch Fachleute vertreten, die einem:einer ständigen Vertreter:in unterstehen.
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8
Q

Spezifika des Europäischen Parlaments im Vergleich zu nationalen Parlamenten (z.B. Bundestag)

A
  • Abgeordnete sind „Diener zweier Herren“: Nationale Partei und Fraktion
  • Im Zweifel: Orientierung an nationalen Vorgaben
  • Fraktionen vereinen bisweilen Parteien, die auf nationaler Ebene konkurrieren (Sammelbecken)
  • Fraktionsdisziplin geringer ausgeprägt als im deutschen Bundestag
  • Stärkerer Sachbezug feststellbar
  • Keine festen Koalitionsmuster, aber Tendenz zu Abstimmungsallianzen der etablierten Eurobefürworter
  • Keine klaren Regierungs‐ und Oppositionsfraktionen unterscheidbar.
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9
Q

Struktur des Europäischen Parlaments

A
  • Die EGKS, EURATOM und die EWG verfügen bereits seit 1958 über eine parlamentarische Versammlung
  • Seit 1979 wählen die EU‐Bürger:innen das Europäische Parlament in allgemeinen und freien Wahlen
  • Es wird getrennt nach Mitgliedsstaaten gewählt
  • Wahlrecht orientiert sich am jeweiligen Wahlrecht der Mitgliedsstaaten
  • Hauptsitz: Straßburg, monatliche, einwöchige Plenarsitzungen
  • Die Ausschüsse und Plenarsitzungen tagen in Form sog. Minisessions in Brüssel
  • Das Generalsekretariat sitzt in Luxemburg
  • Die Amtszeit beträgt 5 Jahre
  • Die Zahl der Sitze im Parlament richtet sich pro Staat in etwa nach der Größe der Bevölkerung
    (Seit Lissabon: min.6; max. 96 MdEP pro Mitgliedsstaat)
  • Eine Fraktion muss aus mindestens einem Viertel der EU Mitgliedsländer (7) gebildet werden und aus mindestens 25 Abgeordneten bestehen (politische, statt nationale „Familien“)
  • Fraktionen spiegeln Fraktionsrelationen wider; eigener Verwaltungsapparat; fachliche Vorbereitung von Legislativvorschlägen; eigene Initiativen; - Anlaufstelle Lobbygruppen u.ä.)
  • Seit 2020: 705 Abgeordnete
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10
Q

Das Ausschusswesen im EU Parlament

A
  • Die Zahl und Themengebiete der Ausschüsse legt das EP fest.
  • Aktuell bereiten 22 ständige Ausschüsse die Plenarsitzungen in Brüssel und Straßburg vor und garantieren den engen Kontakt zwischen Parlament, Rat und Kommission.
  • Weiterhin können nichtständige Ausschüsse einberufen werden, insb. hat das EP das Recht auf Antrag 1⁄4 seiner Mitglieder, einen nichtständigen Untersuchungsausschuss einzusetzen.
  • Nachdem die Kommission eine Gesetzesinitiative vorschlägt, hören die Abgeordneten der Ausschüsse die Fachleute oder Vertreter:innen der Kommission. Anschließend verfassen sie einen Bericht oder stellen ggf. einen Änderungsantrag zum Kommissionsvorschlag, über den dann das EP entscheiden kann.
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11
Q

Rechtsetzungsverfahren in der EU

A
  • Zustimmungsverfahren
  • Mitentscheidungsverfahren (= „ordentliches Gesetzgebungsverfahren“ - Regelfall nach Lissabon)
  • Verfahren der Zusammenarbeit
  • Konsultationsverfahren
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12
Q

Demokratische Defizite im EU Parlament

A
  • Abgeordnete unterschiedlich stark legitimiert
  • keine europäische Parteien
  • große Unübersichtlichkeit der Fraktionen (- fehlende Koalitionsbildung erschwert Orientierung)
  • kaum Berichterstattung der nationalen Medien
  • Europawahlen sind nationale Sekundärwahlen/ nationale Symbolwahlen (Annahme: Leute wählen, um nationale Regierung zu unterstützen oder Denkzettel zu verpassen)
  • fehlendes Initiativrecht
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