EU 4 (30.10.23) Flashcards

1
Q

Vertrag von Lissabon - Vorgeschichte

A
  • Ursprüngliche Idee: Vertrag über die Verfassung von Europa (scheitert an neg. Referendum in FR und NL)
  • am 13.12.2007 Unterzeichnung des VVL
  • Inkrafttreten am 1.12.2009
  • der VVL lässt die Struktur der bestehenden Verträge unberührt; zudem keine offizielle Flagge und Hymne, kein Außenministerium und keine „Europäischen Gesetze“ (sondern Richtlinien & Verordnungen)
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2
Q

VVL als Zusammenfassung mehrerer Verträge in einem Werk

A

• EUV(zentrale Grundsätze und Institutionen der EU), EGV sowie EURATOM(Vertrag über friedliches Nutzen der Kernenergie/-forschung) bleiben bestehen.
• EGV wird in „Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union“ umbenannt (AEUV)
• EUV und AEUV( Vertrag über Arbeitsweise der EU) stehen gleichrangig nebeneinander
• Die EU wird Rechtsnachfolgerin der EG und besitzt nun eine eigene Rechtspersönlichkeit

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3
Q

Änderung der Zuständigkeiten

A
  • Die Kompetenzabgrenzung zwischen der EU und den Mitgliedsstaaten wird transparenter.
    • Es gilt der Grundsatz der „begrenzten Einzelermächtigung“
    • (Kompetenz der Union nur nach Zuweisung durch Mitgliedsstaaten; keine Kompetenz‐Kompetenz(EU kann keine Kompetenzen an sich reißen, sobald sich ein neuer Sachverhalt ergibt ).
    • Grundsätze der Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit bei Ausübung der EU‐Zuständigkeiten bleiben bestehen.
    • Wichtige Innovation: Einführung von fünf klaren Kompetenzkategorien für die Zuständigkeit der EU.
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4
Q

Verhältnismäßigkeitsprinzip

A

• Die Maßnahmen müssen einen legitimen Zweck verfolgen (Legitimer Zweck). EU darf nur eingreifen/mitbestimmen, wenn es vertraglich geregelt ist
• Die eingesetzten Maßnahmen müssen kausal geeignet sein (Geeignetheit).
• Sie müssen erforderlich sein, d.h. das mildeste Mittel darstellen (Erforderlichkeit).
• Sie müssen zudem angemessen sein, d.h. die Nachteile der Maßnahme dürfen nicht außer jedem Verhältnis zu den Vorteilen stehen (Angemessenheit).

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5
Q

Subsidiaritätsprinzip

A

Das Subsidiaritätsprinzip räumt dem Individuum oder der kleineren Gemeinschaft gegenüber dem Staat Vorrang ein und verpflichtet den Staat, die kleineren Gemeinschaften in ihren Leistungen zu unterstützen.

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6
Q

Drei allgemeine Kompetenzkategorien

A
  1. Ausschließliche Zuständigkeit
  2. geteilte Zuständigkeit
  3. ergänzende Zuständigkeit
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7
Q

Ausschließliche Zuständigkeit

A

z.B. CETA Abkommen mit Kanada über die fast vollständige Abschaffung von Zöllen
• Die EU ist ausschließlich zuständig.
• Die Mitgliedsstaaten dürfen nur nach Ermächtigung durch die EU zuständig werden.
• Beispiele: Außenhandels-, Wettbewerbs- ( Kommissarin zuständig für Wettbewerbskontrolle, kann Monopolbildung und Fusionen verhindern), Zoll- und Währungspolitik sowie Erhalt biologischer Meeresschätze nebst den Abschlüssen diesbezüglicher internationaler Übereinkommen

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8
Q

Geteilte Zuständigkeit

A
  • EU und Mitgliedsstaaten können beide gesetzgeberisch tätig werden
    • Die Mitgliedsstaaten nehmen ihre Befugnisse wahr, soweit die Union ihre Zuständigkeit nicht ausgeübt hat.
    • Beispiele: Binnenmarkt, Verbraucherschutz, Landwirtschaft (historisch bedingt, Uridee des Protektionismus: erst aus Europa importieren, weil zollfrei), Rechtspolitik, Verkehr und transeuropäische Netze, Energie, Sozialpolitik, wirtschaftlicher, sozialer und territorialer Zusammenhalt, Umwelt, Asyl und Einwanderung
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9
Q

Vollharmonisierung

A

EU‐Recht schreibt Mitgliedsstaaten im Detail vor, wie ein Reglungsgegenstand vergemeinschaftet wird. Z.B. Zollpolitik

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10
Q

Mindestharmonisierung

A

EU‐Recht schreibt den Mitgliedsstaaten Standards vor, die sie aber noch verschärfen können. Z.B. Verbraucherschutz(bio, Fairtrade,…)

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11
Q

Ergänzende Zuständigkeiten

A

• Die Union darf hier neben den Mitgliedsstaaten tätig werden, aber nur mit dem Ziel der Unterstützung/Koordinierung/Ergänzung. EU hat in den Bereichen eigentlich keine Kompetenzen
• Eine Rechtsharmonisierung ist nicht möglich.
• Mitgliedstaaten können EU bitten Verordnung zu beschließen, z.B: europäischer Kinofond, Feuerwehr Schlauch EU Adapter
• Beispiele: Bildung, Jugend, Zivilschutz, Sport, Kultur, Verwaltungszusammenarbeit

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12
Q

Konkrete Kompetenzkategorien

A

• Koordinierung der Wirtschafts‐ und Beschäftigungspolitik
• Gemeinsame Außen‐ und Sicherheitspolitik (GASP) einschließlich der schrittweisen Festlegung einer gemeinsamen Verteidigungspolitik

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13
Q

Was verändert sich konkret bei EU Organen: Der Europäische Rat

A
  • wird erst nach Lissabon zu offiziellem EU Organ
    • Erhält den Status eines EU‐Organs (jedoch keine neuen Aufgabengebiete)
    • Die Präsidentin /der Präsident des Europäischen Rates wird nach Lissabon alle zweieinhalb Jahre gewählt (von Mitglieder Europäischer Rat) aktuell Charles Michel (Hauptaufgabe: Gewährleistung der Vorbereitung und Kontinuität der Arbeiten des Europäischen Rates und Konsensorientierung)
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14
Q

Was verändert sich konkret bei EU Organen: Der Rat der EU (Ministerrat)

A
  • Rolle bleibt weitestgehend unverändert.
    • Bei Entscheidungsverfahren ändert sich durch den Vertrag von Lissabon am meisten (Rat entscheidet nun generell mit qualifizierter Mehrheit; bestimmte Ausnahmen bleiben jedoch bestehen)
    • Seit Herbst 2014 Einführung der „doppelten Mehrheit“ für EU‐Beschlüsse (Liegt vor wenn, 55 % der Mitgliedstaaten, die 65 % der Gesamtbevölkerung der EU vertreten, zustimmen)
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15
Q

Was verändert sich konkret bei EU Organen: Das Europäische Parlament

A

• Stärkung der Befugnisse in den Bereichen
- Rechtsetzung
- Haushalt (volle Kontrolle ALLER Ausgaben, auch obligatorischer, aber nicht der Einnahmen)
- Genehmigung internationaler Vereinbarungen
• Änderung der Zusammensetzung des Parlaments (Die Zahl der Abgeordneten darf 751 nicht übersteigen)
• keine Kompetenz Kompetenz
• Sitzverteilung im Parlament erfolgt nach dem Grundsatz der „degressiven Proportionalität“ (Eine Mindestzahl von 6 (z.B. Malta) und eine Höchstzahl von 96 (z.B. DE) Abgeordneten pro Mitgliedsland)

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16
Q

Was verändert sich konkret bei EU Organen: Die Europäische Kommission

A

• Nun besteht eine direkte Verknüpfung der Ergebnisse der Wahlen zum Europäischen Parlament und der Wahl der Kandidierenden für das Amt der:des Kommissionspräsident:in.
• Stärkung der Rolle der:des Kommissionspräsident:in (z.B. Kompetenz einzelne Mitglieder des Kollegiums ihres Amtes zu entheben)

17
Q

Was verändert sich konkret bei EU Organen: Der:die Hohe Vertreter:in der Union für die Außen‐ und Sicherheitspolitik und Vizepräsident:in der Kommission als Neuerung

A

• Einrichtung dieses Amtes ist eine der wichtigsten institutionellen Neuerungen des Vertrags von Lissabon
• Ziel: Erhöhung der Kohärenz der außenpolitischen Maßnahmen der EU
• Zur Zeit Josep Borrell
• Der:die Hohe Vertreter:in übernimmt faktisch drei bisher getrennte Ämter:
•Das Amt des:der bisherigen Hohen Vertreter:in der GASP
•Das Amt des bisherigen Kommissionsmitglieds für Auswärtige Beziehungen
•Den bisherigen Vorsitz im Rat der Außenminister:innen
• Er/Sie ist gleichzeitig Vizepräsident:in der EU‐Kommission
• Vertritt die EU und die GASP auf internationaler Bühne
• Wird unterstützt durch einen Europäischen Auswärtigen Dienst (Soll aus Beamt:innen des Rates und der Kommission sowie Diplomat:innen der Mitgliedstaaten zusammengesetzt werden)