EINHEIT 6 TATBESTANDSIRRTUM Flashcards
Tatbestandsirrtum i.S.d § 16 I 1 Def
Der Täter hält irrig Umstände für gegeben, bei deren wirklichen
Vorliegen der Tatbestand nicht erfüllt wäre
Der Täter kennt eine Tatbestandsmerkmal nicht, welches zum objektiven Tatbestand gehört.
Tatbestandsmerkmalen i.S.d § 16 I 1
deskriptiven (beschreibenden)
normativen
(wertungsausfüllungsbedürftigen)
(nécessitant un jugement de valeur)
deskriptiven (beschreibenden) Merkmale
geht um Dinge, die sinnliche erfassbare sind wie etwa ein Tisch/ Stuhl usw (also Sache)
natürlicher Sinngehalt muss erfasst worden sein
Vorsatz fehlt,wenn der Täter keine Tatsachen kenntnis hat
normativen Merkmale
(wertungsausfüllungsbedürftigen)
Nicht sinnliche erfassbar (z.B Urkunde)
rechtlich-soziale Bedeutungsgehalt, i.S. einer sog. Parallelwertung
in der Laiensphäre muss erfasst worden sein
Vorsatz fehlt, wenn der Täter keine Tatsachenkenntnis und auch keine Bedeutungskenntnis (gleiche Definition einer Idee wie jeder)
error in persona vel obiecto
Il s’agit d’un concept juridique désignant l’ignorance du coupable concernant l’identité de la personne ou de l’objet impliqué dans l’infraction.
Cette erreur est sans incidence sur la culpabilité, car l’identité de la victime n’est pas considérée comme un élément de l’infraction si l’intention de causer la mort était présente
-> Angriffs-und Verletzungsobjekt sind identisch
aberratio ictus
Cette expression désigne une situation où un coup est porté maladroitement, touchant une victime autre que celle visée.
-> Angriffs-und Verletzungsobjekt sind nicht identisch
tatbestandlicher Gleichwertigkeit
error in persona vel obiecto
Unbeachtlichkeit des Irrtums,
d.h., Vorsatz bleibt unberührt: Wille des Täters, eine bestimmte Person
zu töten, unbeachtlich (Identität des Opfers gehört nicht zum Tatbestand
des § 212 I StGB)
tatbestandlicher Ungleichwertigkeit
error in persona vel obiecto
(Sache statt Mensch) dagegen
Vorsatzausschluss; Vorsatz des Täters bezieht sich dann auf ein anderes
Tatbestandsmerkmal
Verbotsirrtum
Article
def
wo liegt die Abgrenzung zum §16 I StGB ?
§17
Der Täter tut Unrecht, wusste aber nicht,dass er Unracht tat. Er handelt schuldlos nur wenn die Handlung unvermeidbar ist.
Bei der normativen Tatbestandsmerkmale
-> ne fait pas sauter le vorsatz mais la schuld
Aberratio ictus
herschende Meinung
Urteil
1 Angriffsobjekt
2 Verletzungsobjekt
1 Angriffsobjekt
Versuch
2 Verletzungsobjekt
Farlässigkeit
Irrtum gem §16 II
le coupable croit bien faire se basant sur des informations fausses
-> condamné qu’en vertu de la strafe la plus faible meme s’il n’en remplit les conditions que partiellement
Die Parallelwertung in der Laiensphäre
Die Parallelwertung in der Laiensphäre bedeutet, dass jemand auch dann absichtlich (vorsätzlich) handelt, wenn er nicht genau weiß, was ein bestimmtes Gesetz bedeutet. Aber er kennt die wichtigen Fakten, die ihm helfen würden, die Situation richtig einzuschätzen. Kurz gesagt: Wenn er die wichtigen Umstände versteht, handelt er trotzdem absichtlich, auch ohne juristisches Wissen.