Einführung (2) Flashcards
A steckt im Laden eine Hartwurst in seine Jackeninnentasche, ohne zu bezahlen, um
diese im Anschluss zu verzehren.
§ 242 StGB lautet:
Wer eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Was ist die konkrete Sache im Einzelfall ?
Was ist den Tatobjekt des § 242 StGB ?
Was ist den Rechtsgut ?
Konkrete Sache im Einzelfall = Hartwurst
Tatobjekt des § 242 StGB = Fremde Sache (Hartwurst nicht dem A gehörend)
Rechtsgut = Eigentum des Ladeninhabers (und nicht konkreter Gegenstand bzw. Tatobjekt)
Definition Rechtsgut
Rechtsgüter als rechtlich anerkannte Interessen
Unterscheidung zwischen Individualrechtsgütern und überindividuellen Rechtsgütern
Individualinteressen lassen sich unmittelbar an Freiheitsrechte/Grundrechte anbinden
->Leib und Leben, Freiheit, sexuelle Selbstbestimmung, Allgemeines Persönlichkeitsrecht, Eigentum, Vermögen
Bei überindividuellen Rechtsgütern keine Aufhebung des Unrechts bzw. kein Verzicht auf strafrechtlichen Schutz durch den Einzelnen möglich
-> Sicherheit des Straßenverkehrs; Funktionstüchtigkeit der Rechtspflege, Umwelt, freier Wettbewerb, Integrität des Sports
Was sind die unterschiedliche Funktionen des Rechtsgutsbegriffs
Systemimmanente Funktion
strafrechtslimitierende Funktion
Was sind die unterschiedliche straftheorien ?
Absolute Straftheorien
Relative Straftheorien
(Moderne) Expressive Straftheorien
Sinn und Zweck der Strafe nach der Absolute Straftheorien
Strafe dient allein der Vergeltung der begangenen Straftat und verfolgt darüber hinaus keinen (gleichsam „diesseitigen“, d.h. im realen Leben in die Zukunft gerichteten) Zweck
Sinn und Zweck der Strafe nach der Relative Straftheorien
Strafe verfolgt zukunftsgerichteten Zweck
(steht also zu einem solchen Zweck in Beziehung, lat. relatus bzw. referre = beziehen auf).
Was sind die 4 Relative Straftheorien ?
Negative Spezialprävention
Positive Spezialprävention
Negative Generalprävention
Positive Generalprävention
Adressat:
Täter/Spezial vs. Gesellschaft/General
ü Wirkung:
negativ/abschreckend (->von der Begehung neuer Taten abgeschreckt – bzw. soweit dies nicht möglich erscheint –) vs. positiv/bestärkend