Art. 8 GG - Versammlunsgfreiheit Flashcards
Versammlung
Eine Versammlung ist eine örtliche Zusammenkunft von mindestens zwei/drei/sieben Personen [quantitative Komponente] zur gemeinschaftlichen, auf die Teilhabe an der öffentlichen Meinungsbildung gerichteten Erörterung oder Kundgebung [qualitative Komponente]
> benötigt einen Zweck, der auf Teilhabe an der öffentlichen Meinungsbildung gerichtet ist
Unfriedlich
Versammlung gilt als unfriedlich, wenn sie gewalttätige oder aufrührerische Züge hat oder zu nehmen droht
Friedlichkeit
E.A.: unfriedlich, wenn Handlungen von eigener Gefährlichkeit, wie aggressive Ausschreitungen gegen Personen oder Sachen stattfinden
A.A.: noch weiterer Unfriedlichkeitsbegriff, weil sie auf den Verzicht auf die Erfordernis der körperlichen Einwirkung absieht
Lit.: vermutetes Auftreten als unfriedlich um Feststellung ihrer Identität zu verhindern (es ist gestatten Ort, Zeit und Äußere Gestaltung der Versammlung auszusuchen)
Gewalt
Sind äußerliche Handlungen von einiger Gefährlichkeit wie etwa Gewalttätigkeiten oder aggressive Ausschreitungen gegen Personen oder Sache
Aufruhr
Meint den aktiven körperlichen Widerstand gegen rechtmäßig handelnde Vollstreckungsbeamte
Waffen
Sind Waffen im technischen Sinne und nach h.M auch andere gefährliche Gegenstände, sofern sie zum Einsatz im Rahmen der Versammlung mitgeführt wird