Art. 8 GG - Versammlunsgfreiheit Flashcards

1
Q

Versammlung

A

Eine Versammlung ist eine örtliche Zusammenkunft von mindestens zwei/drei/sieben Personen [quantitative Komponente] zur gemeinschaftlichen, auf die Teilhabe an der öffentlichen Meinungsbildung gerichteten Erörterung oder Kundgebung [qualitative Komponente]
> benötigt einen Zweck, der auf Teilhabe an der öffentlichen Meinungsbildung gerichtet ist

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2
Q

Unfriedlich

A

Versammlung gilt als unfriedlich, wenn sie gewalttätige oder aufrührerische Züge hat oder zu nehmen droht

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3
Q

Friedlichkeit

A

E.A.: unfriedlich, wenn Handlungen von eigener Gefährlichkeit, wie aggressive Ausschreitungen gegen Personen oder Sachen stattfinden
A.A.: noch weiterer Unfriedlichkeitsbegriff, weil sie auf den Verzicht auf die Erfordernis der körperlichen Einwirkung absieht
Lit.: vermutetes Auftreten als unfriedlich um Feststellung ihrer Identität zu verhindern (es ist gestatten Ort, Zeit und Äußere Gestaltung der Versammlung auszusuchen)

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4
Q

Gewalt

A

Sind äußerliche Handlungen von einiger Gefährlichkeit wie etwa Gewalttätigkeiten oder aggressive Ausschreitungen gegen Personen oder Sache

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5
Q

Aufruhr

A

Meint den aktiven körperlichen Widerstand gegen rechtmäßig handelnde Vollstreckungsbeamte

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6
Q

Waffen

A

Sind Waffen im technischen Sinne und nach h.M auch andere gefährliche Gegenstände, sofern sie zum Einsatz im Rahmen der Versammlung mitgeführt wird

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