Art. 5 l. S.1 Hs.2 GG - Informationsfreiheit Flashcards

1
Q

Allgemein zugängliche Quelle

A
  1. Informationsquelle
    - jeder denkbare Träger von Informationen [Zeitungen, Fernsehsender]
    - Gegenstand der Information selbst [ Ereignisse, Vorgänge]
    - Erfassung nicht nur der Unterrichtung aus Informationsquellen, sondern auch die Infromatiosnaufnahme an einer Quelle
  2. Allgemein zugänglich
    - allgemein zugänglich ist eine Quelle, wenn sie geeignet und bestimmt ist, der Allgemeinheit d.h. Einem individuell nicht bestimmbaren Personenkreis, Informationen zu beschaffen
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2
Q

Unterrichtung

A

Mit der Unterrichtunga us allgemein zugänglichen Informationsquellen ist nicht nur ein aktives Handeln zur Informationsverschaffung, sondern ebenso die schlichte Entgegennahme von Informationen gemeint

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