Art. 5 l. S.1 Hs.2 GG - Informationsfreiheit Flashcards
1
Q
Allgemein zugängliche Quelle
A
- Informationsquelle
- jeder denkbare Träger von Informationen [Zeitungen, Fernsehsender]
- Gegenstand der Information selbst [ Ereignisse, Vorgänge]
- Erfassung nicht nur der Unterrichtung aus Informationsquellen, sondern auch die Infromatiosnaufnahme an einer Quelle - Allgemein zugänglich
- allgemein zugänglich ist eine Quelle, wenn sie geeignet und bestimmt ist, der Allgemeinheit d.h. Einem individuell nicht bestimmbaren Personenkreis, Informationen zu beschaffen
2
Q
Unterrichtung
A
Mit der Unterrichtunga us allgemein zugänglichen Informationsquellen ist nicht nur ein aktives Handeln zur Informationsverschaffung, sondern ebenso die schlichte Entgegennahme von Informationen gemeint