Art. 13 GG - Unverletzlichkeit Der Wohnung Flashcards
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Q
Wohnung
A
Wohnung ist jeder nicht allgemein zugängliche Raum, der zur Stätte des Aufenthalts oder Wirkens von Menschen gemacht wird, es geht also nicht nur um Räume der Wohnung, sondern auch um Nebenräume und dazugehörige Flächen sowie Gäste- und Hotelzimmer.
BVErfG sagt auch Arbeits-,Betriebs und Geschätsräume und der Allgemeinheit zugängliche Räume genießen den Schutz
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Q
Verhältnis zum APR
A
> lex specialis
3
Q
Durchsuchung
A
Durchsuchung ist das ziel- und zweckgerichtete Suchen staatlicher Organe nach Personen oder Sachen oder zur Ermittlung eines Sachverhaltes, um etwas aufzuspüren, was der Inhaber der Wohnung von sich aus nicht offenlegen oder herausgeben will