Art. 4 GG - Religionsfreiheit *lol* Flashcards

1
Q

Glaube

A

Ist die eine mit der Person des Menschen verknüpfte Gewissheit über den Bestand und den Inhalt bestimmter Wahrheiten, welche Aussagen zum Weltganzen sowie zur Herkunft und zum Ziel des menschlichen Lebens zum Gegenstand haben

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2
Q

Religion

A

Legt eine den Menschen überschreitende und umgreifende (transzendente) Wirklichkeit zugrunde

> nach dem BVerfG reicht nicht allein die Behauptung und das Selbstverständnis, eine Gemeinschaft bekenne sich zu einer religion und sei eine Religionsgemeinschaft - es muss sich auch tatsächlich, nach geistigem Gehalt und äußerem Erscheinungsbild um eine Religion und Religionsgemeinschaft handeln

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3
Q

Weltanschauung

A

Beschränkt sich auf innerweltliche (immanente) Bezüge

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4
Q

Gewissen

A

Seelisches Phänomen, dessen Forderungen, Mahnungen und Warnungen für den Menschen unmittelbar evidente Gebote unbedingten Sollens sind

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5
Q

Gewissensentscheidung

A

Ist jede ernste, sittliche dh an Kategorien vin Gut und Böse orientierte Entscheidung, die der Einzelne in einer bestimmten Lage als für sich bindend und unbedingt verpflichtend innerlich erfährt, sodass er gegen sie nicht ohne ernste Gewissensnot handeln könnte

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6
Q

Reichweite des sachlichen SB

A

> forum internum
- innere Freiheit zu glauben oder nicht zu glauben, das heißt einen Glauben zu bekennen, zu verschweigen, sich von dem bisherigen Glauben loszusagen und einem anderen Glauben zuzuwenden

> forum externum
- äußere Freiheit, den Glauben zu bekunden und zu verbreiten, wozu auch gehört, sein exaktes Verhalten an den Lehren seines Glaubens auszurichten und seiner inneren Glaubensüberzeugung gemäß zu handeln

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7
Q

Negative Freiheiten

A

> zwar kein Schutz vor “von fremden Glaubensbekundungen, kultischen Handlungen und religiösen Symbolen” gänzlich verschont zu bleiben
aber vor einer “ vom Staat geschaffenen Lage, in der der Einzelne ohne Ausweichmöglichkeiten dem Einfluss eines bestimmten Glaubens, den Handlungen, in denen dieser sich manifestiert, und den Symbolen, in denen er sich darstellt, ausgesetzt ist

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8
Q

Objektiv-rechtliche Schutzpflicht des Staates - Positive Freiheiten

A

> Gebot auch im positiven Sinn, Raum für die aktive Betätigung der Glaubensüberzeugung und die Verwirklichung der autonomen Persönlichkeit auf weltanschaulich-relgiösem Gebiet zu sichern

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9
Q

Persönlicher SB

A
  1. Religions[…]Freiheit
    > Schutz auch der sog. “Kollektiven Glaubens-, Religions-, und Weltanschauungsfreiheit” einer religiösen bzw weltanschaulichen Vereinigung
    > Geltung auch für Religionsgemeinschaften, die gem. Art. 137 V und lV und 6 WRV iVm Art. 140 GG den status einer öffentlich-rechtlichen Körperschaft
    > Gewährleistung nach der Rspr des BVerfG nach Art. 137 lll WRV iVm Art. 140 GG des eigenständigen Selbstbestimmungsrechtes der Religionsgemeinschaft im Sinne einer institutionellen Einrichtungsgarantie
  2. Gewissfreiheit erstreckt sich nur auf nat. Personen
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