Art. 5 l S.1 Hs.1 GG - Meinungsfreiheit Flashcards
Meinung
Meinungen sind “Werturteile”, die durch die subjektive Einstellung des sich Äußernden zum Gegenstand der Äußerung gekennzeichnet sind und sich daher nicht als wahr oder unwahr erweisen lassen
Meinungsäußerung
Meinunsgäußerungen sind Elemente der Stellungnahme, des Dafürhaltens, des Meinens im Rahmen einer geistigen Auseinandersetzung
Tatsachenbehauptung
Tatsachenbehauptungen beschreiben dem Beweis zugängliche Zustände oder Ereignisse (sofern sie zur Meinungsbildung beitragen)
> erwiesenermaßen oder bewusst unwahre Tatsachenbehauptungen genießen keinen Schutz, da sie nicht zur Bildung fundierter Meinungen beitragen
> (P) ob vom Schutz umfasst
- Rspr.: eine Tatsachenbehauptung ist im strengen Sinne keine Äußerung der Meinung, fällt aber unter den SB, wenn sie die Voraussetzung der Bildung von Meinungen erfüllt
Schmähkritik
Bei einer Äußerung steht nicht die Auseinandersetzung mit einer Sache, sondern die Diffamierung der Person im Vordergrund