Art. 5 l S.1 Hs.1 GG - Meinungsfreiheit Flashcards

1
Q

Meinung

A

Meinungen sind “Werturteile”, die durch die subjektive Einstellung des sich Äußernden zum Gegenstand der Äußerung gekennzeichnet sind und sich daher nicht als wahr oder unwahr erweisen lassen

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2
Q

Meinungsäußerung

A

Meinunsgäußerungen sind Elemente der Stellungnahme, des Dafürhaltens, des Meinens im Rahmen einer geistigen Auseinandersetzung

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3
Q

Tatsachenbehauptung

A

Tatsachenbehauptungen beschreiben dem Beweis zugängliche Zustände oder Ereignisse (sofern sie zur Meinungsbildung beitragen)
> erwiesenermaßen oder bewusst unwahre Tatsachenbehauptungen genießen keinen Schutz, da sie nicht zur Bildung fundierter Meinungen beitragen

> (P) ob vom Schutz umfasst
- Rspr.: eine Tatsachenbehauptung ist im strengen Sinne keine Äußerung der Meinung, fällt aber unter den SB, wenn sie die Voraussetzung der Bildung von Meinungen erfüllt

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4
Q

Schmähkritik

A

Bei einer Äußerung steht nicht die Auseinandersetzung mit einer Sache, sondern die Diffamierung der Person im Vordergrund

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