Anspruch untergegangen Flashcards
Anspruch untergegangen
I. Anspruch infolge Erfüllung erloschen, § 362 BGB
II. Nichtigkeit infolge Anfechtung, § 142 Abs. 1 BGB
III. Unmöglichkeit der Leistung, § 275 Abs. 1 BGB
IV. Befreiung von der Pflicht zur Gegenleistung nach § 326 Abs. 1 S. 1 BGB
V. Rücktritt
VI. Auflösende Bedingung, § 158 BGB
Nichtigkeit infolge Anfechtung § 142 Abs. 1 BGB
- Anfechtungserklärung, § 143 Abs. 1 BGB
- Anfechtungsgrund
a. Irrtum: unbewusstes Auseinanderfallen von objektiv Erklärtem und subjektiv Gewolltem
(a) Inhaltsirrtum iSd § 119 Abs. 1 Alt. 1 BGB: Auseinanderfallen von objektiv Erklärtem und subjektiv Gewolltem
(b) Erklärungsirrtum iSd § 119 Abs. 1 Alt. 2 BGB:
Irrtum bei der Erklärungshandlung
(c) Eigenschaftsirrtum iSd § 119 Abs. 1 Alt 2 BGB: Irrtum über eine verkehrswesentliche Eigenschaft
(d) Übermittlungsirrtum § 120 BGB: Unbewusst unrichtige Übermittlung durch einen Boten
b. Arglistige Täuschung, § 123 Abs. 1 Alt. 1 BGB
c. Drohung, § 123 Abs. 1 Alt. 2 BGB - Anfechtungsfrist
Unmöglichkeit der Leistung, § 275 Abs. 1 BGB
- ->Nach § 275 Abs. 1 BGB ist der Anspruch auf Leistung ausgeschlossen, sofern diese für den Schuldner oder für jedermann unmöglich ist
- ->Unmöglichkeit: dauerhafte Nichterbringbarkeit des Leistungserfolgs
1. Inhalt der Leistung
2. Dauerhaftes Leistungshindernis
3. Zwischenergebnis - Liegt Unmöglichkeit vor?
Inhalt der Leistung
a. Gattungsschuld: kein bestimmte Sache, sondern nach Typ bzw. Merkmal bestimmbare Sache mittlerer Art uns Güte, § 243 Abs. 1 BGB
b. Stückschuld: individuelle Merkmale
Dauerhaftes Leistungshindernis
a. Gattungsschuld
- ->Beschaffungspflicht des Schuldners, bis die zu beschaffende Leistung vollständig verbraucht ist
- ->Allerdings Beschränkung der Beschaffungspflicht bei Konkretisierung der Gattungsschuld zur Stückschuld, § 243 Abs. 2 BGB
- ->Bringschuld, Hohlschuld, Schickschuld
b. Stückschuld
- ->Liegt von Beginn an eine Stückschuld vor und ist diese unmöglich?
Befreiung von der Pflicht zur Gegenleistung nach § 326 Abs. 1 S. 1 BGB
- Grundsatz: Befreiung von der Gegenleistungspflicht bei Wegfall der Leistungsplicht, § 326 Abs. 1 S. 1 BGB
a. Wirksamer gegenseitiger Vertrag
(a) Kaufvertag gemäß § 433 BGB, §§ 145 ff. BGB
b. Synallagma (Gegenseitigkeitsverhältnis) Leistung - Gegenleistung
c. Leistungsbefreiung des Schuldners gemäß § 275 Abs. 1 - 3 BGB - Ausnahme: kein Wegfall der Gegenleistungspflicht nach § 326 Abs. 2 S. 1 Alt. 2 BGB
a. Gläubigerverzug gemäß § 293 BGB: liegt vor, wenn der Schuldner dem Gläubiger ein Angebot unterbreitet, der Gläubiger dies nicht angenommen hat und keine Auschlussgründe vorliegen
b. Kein Vertretenmüssen des Schuldners
- ->Schuldner darf die Unmöglichkeit nicht zu Vertreten haben
- ->Grds. Hat der Schuldner Vorsatz und Fahrlässigkeit zu vertreten § 276 Abs. 1 S. 1 BGB
- ->Beachte Haftungserleichterung oder Haftungsverschärfung
c. Zwischenergebnis