Anspruch auf Schadensersatz bei unerlaubter Handlung (Deliktsrecht) Flashcards
1
Q
Generelles Schema
A
AGL: § 823 Abs. 1 BGB A. Anspruch entstanden I. Rechtsgutverletzung II. Verletzungshandlung III. Rechtswidrigkeit IV. Verschulden B. Ergebnis
2
Q
Rechtsgutverletzung
A
- Die in § 823 Abs. 1 BGB ausdrücklich genannten: Leben, Körper, Gesundheit, Freiheit und Eigentum
- Daneben aber auch Besitz, der eingerichtete und ausgeübte Gewerbebetrieb, das allgemeine Persönlichkeitsrecht, Namensrecht, Aneignungsrecht, und Mitgliedschaftsrecht als sonstige Rechte iSd. § 823 I BGB, die als Rechte mit Ausschließlichkeitscharakter dem Eigentum gleichstehen
3
Q
Verletzungshandlung
A
- Verhalten
a. Jedes aktives Tun
b. Unterlassen bei bestehender Handlungspflicht
- ->Im Deliktsrecht keine Zurechnung fremden Verhaltens nach § 278 BGB - Zurechenbarkeit
a. Verhalten muss ursächlich sein, der Kausalverlauf darf aber nicht außerhalb des gewöhnlichen Verlaufs der Dinge liegen
b. Keine Zurechnung fremden Verhaltens im Deliktsrecht nach § 278 BGB
4
Q
Rechtswidrigkeit
A
- ->Grds. Indiziert eine Rechtsgutverletzung die Rechtswidrigkeit
- ->Ausnahmsweise aber gerechtfertigt, z.B. bei Notwehr, allgemeiner Notstand etc.
5
Q
Verschulden
A
- Verschulden setzt Verschuldensfähigkeit nach §§ 827, 828 BGB voraus
- Nach § 823 Abs. 1 BGB haftet ein Schädiger grundsätzlich für Vorsatz und Fahrlässigkeit
- Beachte Haftungserleichterung oder Haftungsverschärfung