Anspruch auf Schadensersatz bei unerlaubter Handlung (Deliktsrecht) Flashcards

1
Q

Generelles Schema

A
AGL: § 823 Abs. 1 BGB 
A. Anspruch entstanden 
I. Rechtsgutverletzung 
II. Verletzungshandlung 
III. Rechtswidrigkeit 
IV. Verschulden 
B. Ergebnis
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2
Q

Rechtsgutverletzung

A
  1. Die in § 823 Abs. 1 BGB ausdrücklich genannten: Leben, Körper, Gesundheit, Freiheit und Eigentum
  2. Daneben aber auch Besitz, der eingerichtete und ausgeübte Gewerbebetrieb, das allgemeine Persönlichkeitsrecht, Namensrecht, Aneignungsrecht, und Mitgliedschaftsrecht als sonstige Rechte iSd. § 823 I BGB, die als Rechte mit Ausschließlichkeitscharakter dem Eigentum gleichstehen
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3
Q

Verletzungshandlung

A
  1. Verhalten
    a. Jedes aktives Tun
    b. Unterlassen bei bestehender Handlungspflicht
    - ->Im Deliktsrecht keine Zurechnung fremden Verhaltens nach § 278 BGB
  2. Zurechenbarkeit
    a. Verhalten muss ursächlich sein, der Kausalverlauf darf aber nicht außerhalb des gewöhnlichen Verlaufs der Dinge liegen
    b. Keine Zurechnung fremden Verhaltens im Deliktsrecht nach § 278 BGB
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4
Q

Rechtswidrigkeit

A
  • ->Grds. Indiziert eine Rechtsgutverletzung die Rechtswidrigkeit
  • ->Ausnahmsweise aber gerechtfertigt, z.B. bei Notwehr, allgemeiner Notstand etc.
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5
Q

Verschulden

A
  1. Verschulden setzt Verschuldensfähigkeit nach §§ 827, 828 BGB voraus
  2. Nach § 823 Abs. 1 BGB haftet ein Schädiger grundsätzlich für Vorsatz und Fahrlässigkeit
  3. Beachte Haftungserleichterung oder Haftungsverschärfung
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