Anspruch auf Nacherfüllung/ Nachlieferung Flashcards

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Q

Generelles Schema

A

AGL: §§ 437 Nr. 1, 439, 434, 433 BGB
A. Anspruch entstanden
I. Wirksamer Kaufvertrag, § 433, §§ 145 ff. BGB
II. Mangel, § 434 BGB
III. Im Zeitpunkt des Gefahrübergangs, § 434 Abs. 1 S. 1 BGB
IV. Kein Ausschluss
V. Zwischenergebnis
B. Anspruch nicht untergegangen/ durchsetzbar
I. Beachte: § 439 Abs. 4 BGB - Unverhältnismäßige Kosten
II. Einrede der Verjährung gem. §§ 194, 214, 438 BGB
III. Abweichende Verjährung gem. § 438 Abs. 3 BGB
IV. Zwischenergebnis
C. Ergebnis
–>Rechtsfolge: Wahl des Käufers (Nachbesserung oder Nachlieferung)

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Q

Anspruch entstanden

A

I. Wirksamer Kaufvertrag, § 433, §§ 145 ff. BGB
II. Mangel, § 434 BGB
–>Gemäß § 437 Nr. 1 BGB muss ein Mangel vorliegen
–>Beweislast für das Vorliegen des Mangels bei Gefahrübergang trägt der Käufer; Beachte § 477 Beweislastumkehrung bei Verbrauchsgütern
1. Mangel iSd § 434 Abs. 1 S. 1 BGB: Sache weist bei Gefahrübergang nicht die vereinbarte Beschaffenheit auf
–>Soll-Beschaffenheit ungleich Ist-Zustand
–>Beschaffenheit = jegliche Eigenschaft und sonstige Sachmerkmale, die der Sache unmittelbar physisch anhaftet oder von außen auf sie einwirken und für den Wert und die Tauglichkeit der Sache erheblich sind
–>Beschaffenheitsvereinbarung iSd §§ 145 ff. BGB muss ausdrücklich und konkludent vorliegen
2. Mangel iSd § 424 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 BGB: Sache eignet sich nicht für vertraglich vorausgesetzte Verwendung
–>vertragliche Einigung bzw. übereinstimmende Unterstellung muss ausdrücklich oder konkludent vorliegen
3. Mangel iSd § 434 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 BGB: Sache eignet sich nicht für die gewöhnliche Verwendung
–>Bestimmung der gewöhnlichen Verwendung üblichen Beschaffenheit anhand der Erwartungen eines durchschnittlichen Käufers
III. Im Zeitpunkt des Gefahrübergangs, § 434 Abs. 1 S. 1 BGB
IV. Kein Ausschluss
1. Keine Individualabrede oder AGB
V. Zwischenergebnis

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Q

Anspruch nicht untergegangen/ durchsetzbar

A

I. Beachte: § 439 Abs. 4 BGB - Unverhältnismäßige Kosten
II. Einrede der Verjährung gem. §§ 194, 214, 438 BGB
III. Abweichende Verjährung gem. § 438 Abs. 3 BGB
–> 438 Abs. 3 S. 1 BGB arglistiges Verschweigen: regelmäßige Verjährungsfrist
IV. Zwischenergebnis

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