Anspruch auf Schadensersatz statt der Leistung bei Ausschluss der Leistungspflicht Flashcards
Generelles Schema
AGL: §§ 280 Abs. 1, 3, 283, 433 BGB
A. Anspruch entstanden
I. Wirksames Schuldverhältnis, § 280 Abs. 1 S. 1 BGB
II. Pflichtverletzung
III. Vertretenmüssen § 280 Abs. 1 S.2
IV. Vorliegen der Voraussetzung des § 283 BGB
V. Kausaler Schaden § 280 Abs. 1 S. 1 BGB
VI. Rechtsfolge (§ 249 Abs. 1, § 251 Abs. 1 BGB)
B. Anspruch nicht erloschen und durchsetzbar
C. Ergebnis
Wirksames Schuldverhältnis § 280 Abs. 1 S. 1 BGB
- Werkvertrag gemäß § 631, §§ 145 ff. BGB
2. Kaufvertrag gemäß § 433 BGB
Pflichtverletzung
- Verletzung einer (Haupt-) Leistungspflicht (§ 631 Abs. 1 / § 422 Abs. 1 S. 1)
- Verletzung einer nicht-leistungsbezogenen Nebenpflicht
- ->Nebenpflicht iSd § 241 Abs. 2 BGB: Wahrung des Integritätsinteresses
Vertretenmüssen
- Grds. Wird das Verschulden nach § 280 Abs. 1 S. 2 BGB vermutet: Vorsatz und Fahrlässigkeit sind zu vertreten iSv § 276 Abs. 1 BGB
- Eigenes Verschulden?
- Zurechnung eines Verschuldens eines Dritten zum Vertragspartner gemäß § 278 BGB
- Beachte Haftungserleichterung oder Haftungsverschärfung
Vorliegen der Voraussetzung des § 283 BGB
Nach § 283 BGB kann, wenn der Schuldner nach § 275 Abs. 1 bis 3 BGB nicht zu leisten braucht, Schadensersatz statt der Leistung unter der Voraussetzung des § 280 Abs. 1 BGB verlangt werden
- (Nachträgliche) Unmöglichkeit der Leistung, § 275 Abs. 1 BGB
- ->Unmöglichkeit = dauerhafte/ endgültige Nichterbringbarkeit des Leistungserfolgs
- ->Wichtig: Bei Zerstörung einer Stückschuld liegt immer Unmöglichkeit vor; nicht aber bei Zerstörung einer Sache, die nur der Gattung nach bestimmt war - Ggf. Leistungsbehinderung § 275 Abs. 2, 3 BGB
- ->Grobes Missverhältnis Aufwand - Leistungsinteresse